Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juni 2018
TOP 10 - LT-Drs. 7/3010
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist Aufgabe des Landes
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!!!
22.06.2018, Magdeburg – 44
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Es
sind Bilder, die einem im Kopf bleiben. Das Mädchen aus der Altmark, das durch
Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner Verletzungen erlitten hat: ihr Foto
ist in den vergangenen Tagen durch die Medien gegangen. Ich habe aber auch
nicht vergessen, wie die Eichen aussehen, die Bürgermeister Kloth mir im
vergangenen Jahr in Seehausen gezeigt hat. Und ich habe die Gespräche vor Ort
mit Medizinern noch im Ohr. In den
Gemeinden wird viel versucht, die Gesundheitsgefahren einzudämmen. Aber es
braucht mehr Hilfe, besser vernetzte Hilfe. Stückwerk bringt nichts. Wenn ein
Baum von den Nestern befreit wird und der Nachbar-Baum nicht, ist de facto
nichts erreicht.
Die
Landesregierung hilft darum in Zukunft besonders betroffenen Gemeinden stärker
als bisher. Mein Ministerium wird, weil es um Gesundheitsschutz geht, diese
Koordinierung ab sofort übernehmen.
Denn
meine Damen und Herren,
der
Befall der Eichen ist nicht nur ein Problem der Forstwirte. Der
Eichenprozessionsspinner kann bei massenhaftem Auftreten eben auch die
Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden.
Die
Zuständigkeiten für die Bekämpfung der Raupe sind zersplittert. Das ist nicht
zu ändern, schon gar nicht von heute auf morgen. Aber was man nicht hinnehmen
muss, ist, dass sich besonders betroffene Kommunen allein gelassen fühlen, auch
finanziell allein gelassen fühlen.
Ich
bin froh, dass die Landesregierung jetzt deutlich gesagt hat: wir handeln. Und ich bin froh, dass der Interministerielle
Arbeitskreis, den es zum Thema ja gibt, in der kommenden Woche in der Altmark
sein wird, um sich die Situation anzuschauen. Denn danach wird es in der IMAG
darum gehen, den Handlungsplan für 2019 aufzustellen und für die Kommunen eine
Handreichung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erarbeiten. Ziel
ist es, dass in einer konzertierten Aktion, mit finanzieller Beteiligung des
Landes, auf möglichst allen Flächen, für die nach fachlicher Einschätzung eine
Bekämpfung notwendig ist, Maßnahmen durchgeführt werden.
Meine
Damen und Herren,
Die
Landkreise und Gemeinden haben viel versucht, um dem Eichenprozessionsspinner
Paroli zu bieten. Im Landkreis Stendal z.B. ist großräumig koordiniert bekämpft
worden, per Hubschrauber wurde auf 567 Hektar Biozid aufgebracht. Dass vor Ort
dennoch vieles Stückwerk bleiben musste, das liegt auch am Geld.
Das
brechen wir auf. Damit in den nächsten Wochen noch möglichst viele Nester in
Bäumen abgesaugt werden können, um Gesundheitsgefahren zum Beispiel an stark
befahrenen Straßen einzudämmen, ersetzt das Land besonders betroffenen Kommunen
über einen festgeschriebenen Sockelbeitrag hinaus 90% der Kosten für die
Fachfirmen, die das Absaugen zu übernehmen.
2019
wird es einen Topf bei mir im Ressort geben; zwei Millionen Euro sollen
bereitgestellt werden, um den Gesundheitsschutz zu verbessern. Dienstag berät
das Kabinett dazu.
Was
ist bisher getan worden?
Grundsätzlich
gilt die Eigentümerverantwortung, d.h. die Verantwortung des Privateigentümers
auf Privatgrundstücken und die Zuständigkeit der Kommunen auf öffentlichen
Flächen.
Das
Landeszentrum Wald hat die erforderlichen Maßnahmen im Wald durchgeführt
(Prognose, Monitoring, Bekämpfung) und die Maßnahmen bei den Landkreisen und
kreisfreien Städten koordiniert.
Es
wurden Info-Materialien für die Bevölkerung erarbeitet (LAV). In der IMAG
erfolgt ein Erfahrungsaustausch zwischen Ministerien, nachgeordneten Behörden
und Kommunen.
Warum
ist der Eichenprozessionsspinner trotzdem immer noch ein Problem?
Es
muss sichergestellt sein, dass alle Flächen in die Bekämpfung einbezogen
werden, von denen eine weitere Ausbreitung der Gefahr in den nächsten Jahren
ausgehen kann. Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bei diesen Flächen haben
das erschwert. Außerdem konnten sich gerade stark betroffene Gemeinden eine
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nicht im eigentlich notwendigen Umfang
leisten.
Was
wird die Landesregierung tun?
Im
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes sind die Zuständigkeiten für Maßnahmen zum Schutz vor
Gesundheitsgefahren festgelegt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind
zuständig für Schutzmaßnahmen, die Landkreise koordinieren. Die Aufgaben des umweltbezogenen
Gesundheitsschutzes erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte auf der
Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes. Dies soll auch weiterhin Grundlage
sein.
Meine
Damen und Herren,
Der
Klimawandel, die Populationsdynamik dieses Insektes und auch die Wirksamkeitsgrenzen
der Bekämpfungsmittel und ?maßnahmen sind Einflussgrößen, die wir nur bedingt
beeinflussen können. Aber es gibt Faktoren, die wir ändern können:
Koordinierung und Finanzausstattung. Hier sind die Grundlagen jetzt verbessert
worden, so dass ich hoffe, dass wir bei der Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners in den besonders betroffenen Regionen besser
vorankommen können.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de