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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Vollständig Geimpfte erhalten digitale Impfnachweise

22.06.2021, Magdeburg – 321/2021

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt bei der Ausstellung der digitalen Impfpässe auf die Impfzentren, auf Apotheken und Arztpraxen.

Ein zusätzliches Web-Portal des Landes, über das Bürger ihren QR-Code selbst herunterladen können, soll es entgegen ursprünglicher Überlegungen nicht geben. Vielmehr werden bestehende Strukturen genutzt.

 

Seit rund einer Woche können Bürgerinnen und Bürger direkt nach der vollständigen Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum einen QR-Code zum Einscannen erhalten, der in der kostenlosen CoVPass-App oder der Corona-Warn-App gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt werden kann. Auch für diejenigen, die bereits vor diesem Zeitpunkt geimpft wurden, wird die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikates ermöglicht. Sie können sich an eine Apotheke oder eine Arztpraxis wenden, die diesen Service anbietet.

 

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Wir greifen auf das bewährte und verlässliche Netz der Apotheken und Ärzte im Land zurück. Die digitalen Nachweise können dort schnell und unkompliziert ausgestellt werden. Ich bin sehr dankbar, dass dank des Engagements der Apotheken und Arztpraxen innerhalb kürzester Zeit eine Möglichkeit geschaffen wurde, den digitalen Impfpass überall im Land zu erhalten. Die Struktur wird so gut angenommen, dass das Land von seinem Vorhaben, ein spezielles Web-Portal einzurichten, Abstand nehmen kann.“

 

Das Ausstellen der digitalen Impfzertifikate läuft in den Apotheken problemlos. „Landesweit haben wir umfangreich in die personelle und technische Ausstattung investiert. Stark nachgefragt wird neben der reinen Ausstellung der Zertifikate unsere Unterstützung zur Nutzung der CoVPass-App und der Corona-Warn-App“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt.  

 

Große Resonanz gibt es auch in den Arztpraxen. Das Impfzertifikat wird für die eigenen Patienten ausgestellt, kann aber auch für Personen, die in einer anderen Praxis oder im Impfzentrum geimpft worden sind, ausgestellt werden „Wir Haus- und Fachärzte können ein großes Stück Freiheit zurückgeben: über einen ausreichenden Impfschutz vor Corona und über ein einfach händelbares Zertifikat“, sagt Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

 

Der digitale Impfnachweis ist neben dem klassischen, analogen Impfausweis eine zusätzliche Möglichkeit ist, die Covid19-Impfung zu belegen. Der Nachweis ist unter anderem bei Ein- und Ausreisen, Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln von Bedeutung.

Impressum:

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