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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsministerin Kuppe zum
Tag des Wassers: Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen

31.03.2008, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

030/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 030/08

 

 

 

Magdeburg, den 20. März 2008

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe zum

Tag des Wassers: Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen

 

Hauseigentümer sind

nach Ansicht von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe in der Pflicht, für

eine gute Trinkwasserqualität durch bleifreie Rohre zu sorgen. Die Ministerin

sagte anlässlich des Weltwassertages am 22. März: ¿Für Hausanschlussleitungen,

die vor dem 3. Oktober 1990 fertig gestellt wurden, sind nicht, wie eigentlich

üblich, die Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich, sondern die

Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer sind hier gefragt.¿ Die

sicherste Maßnahme, das Bleiproblem in den Griff zu bekommen, sei der

konsequente Ersatz noch vorhandener Bleirohre durch andere Leitungen. Geeignete

Leitungsmaterialien seien Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer mit einem

entsprechenden Prüfzeichen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.

oder einer anderen anerkannten Zertifizierungsstelle.

 

Laut einer Umfrage

der Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt bei den Wasserversorgungsunternehmen gibt

es noch eine erhebliche Anzahl von Hausanschlussleitungen aus Blei. Auch das

sich daran anschließende  Leitungsnetz in

den Wohnhäusern besteht vermutlich in manchen Fällen noch aus Blei.

Rohrmaterialien aus Blei sind aber für die Trinkwasserinstallation generell

ungeeignet. Vor allem wenn das Wasser über einen längeren Zeitraum in den

Leitungen steht, lassen sich erhöhte Bleikonzentrationen nachweisen. Bei

derartigen Leitungsnetzen ist es nicht möglich, den ab 1. Dezember 2013

geltenden Grenzwert von 10 µg/l einzuhalten. Bis

dahin gilt noch der Grenzwert von 25 µg/l.

 

Vor allem für Schwangere,

Säuglinge und Kinder bis zu sechs Jahren kann Blei gefährlich wirken. Selbst

bei nur geringfügig erhöhten Blutbleiwerten konnten bei Kindern Fehlfunktionen

des Gehirns festgestellt werden, die sich in Hyperaktivität,

Konzentrationsschwäche und einem IQ-Defizit äußerten. Daher ist Trinkwasser aus

Bleileitungen für die Zubereitung der Nahrung für diese Personengruppen

ungeeignet

 

Im Hinblick auf den strengeren

Bleigrenzwert, der ab 1. Dezember 2013 gilt, sind alle Verantwortlichen

aufgerufen, die Zeit bis dahin zu nutzen und bei anstehenden Sanierungen der

Häuser und Wohnungen auch an die Trinkwasserleitungen zu denken. Hauseigentümer

sollten sich an fachkundige Installationsfirmen wenden. Die örtlichen

Wasserversorger führen Listen kompetenter Firmen.

 

 

 

 

 

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