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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Sperrfrist: 28. Februar 2019 - Redebeginn -Es gilt das gesprochene Wort
Landtagssitzung vom 28. Februar bis 01. März 2019
TOP 5 LT-Drs. 7/3976
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg bringen. Finanzierung sichern.

28.02.2019, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sehr

geehrte Frau Präsidentin!

 

Sehr

geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 

 

 

es liegt auf der Hand, dass die Novellierung

des Hebammengesetzes zwingend erforderlich ist. An die EU-rechtlichen Vorgaben

muss die Ausbildung bis zum 18. Januar 2020 angepasst sein. Das

Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass die Umsetzung des Gesetzes

und der begleitenden Verordnungen derzeit in der Vorbereitung sei und bis

Januar 2020 abgeschlossen sein soll. Der entsprechende Referentenentwurf soll

im I. Quartal 2019 veröffentlicht werden. Das BMG hat überdies eine Studie in

Auftrag gegeben. Von dieser erwartet man sich konkretere Aussagen zu

Finanzierungsregelungen und den Übergangsfristen von fachschulischer zu

akademischer Ausbildung. Ohne das Vorliegen der bundesrechtlichen

Voraussetzungen können die notwendigen Vorbereitungen in den Ländern nur schwer

umgesetzt werden. Dennoch sind wir angesichts der bekannten Problemlage im

Bereich der Hebammenversorgung nicht untätig.

 

Im Rahmen der 92.

Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund nunmehr in einem Umlaufbeschluss

aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen und bis zum 01.

Oktober 2019 abzuschließen. Nur so kann eine rechtzeitige Umsetzung in den

Ländern erfolgen. Den Ländern muss genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden,

um die umfassenden Vorbereitungen umsetzen zu können. Überdies erwarten wir vom

Bund, dass Fragen der Finanzierung im Vorfeld geklärt werden. Bisher waren die

Krankenkassen finanziell an der Ausbildung beteiligt und es ist abwegig diese

finanzielle Beteiligung nun aufzugeben. Die zukünftige akademische Ausbildung geht

mit einem hohen Praxisanteil einher und sollte nicht zur Folge haben, dass die

Krankenkassen enorme Kosteneinsparungen verzeichnen können und die Ausbildung

ausschließlich zu Lasten des Landeshaushalts erfolgt. Gerade zur Sicherstellung

einer entsprechenden Praxisvergütung erwarten wir vom Bund eine klare Regelung

in Richtung Umgestaltung der Kostenträger. Im Land Sachsen-Anhalt wird das

Thema der Finanzierung im zweiten Halbjahr 2019 in Zusammenhang mit den

Haushaltsberatungen für 2020/2021 nochmals im Wissenschaftsausschuss

aufgerufen.

 

Angesichts der bestehenden schwierigen

Versorgungslage sind ungewisse Ausbildungsjahrgänge im Land Sachsen-Anhalt zu

vermeiden. Die adäquate Hebammenversorgung basiert auf einer entsprechend

hochwertigen Ausbildung, insoweit habe ich großes Verständnis für das Anliegen,

sich die Situation der akademischen Hebammenausbildung und der Finanzierung

genauer anzuschauen. Bisher ist ein Beginn mit der akademischen

Hebammenausbildung zum Wintersemester 2020/2021 mit 20 Plätzen geplant.  Die beiden Medizinischen Fakultäten haben

sich im Rahmen der Gemeinsamen Kommission (§ 25 HMG LSA) darauf verständigt,

dass dieser Studiengang in Halle angeboten werden soll. Wir befürworten Halle

als möglichen Standort, weil dort durch die bereits laufenden Studiengänge der

?Evidenzbasierten Pflege? und der Humanmedizin gute Strukturen vorliegen und

sinnvolle Vernetzungen schon im Studium möglich sind.

 

Bereits im Jahr 2017 wurde im Rahmen des

Runden Tisches ?Geburt und Familie? eine umfangreiche Studie in Auftrag

gegeben, die sich insbesondere mit der Deckung der regionalen Bedarfe der

Geburtshilfe auseinander setzt. Hier wurden wichtige Erhebungen vorgenommen, um

den zukünftigen Bedarf an Hebammen genauer bestimmen zu können. Es wurden

Hebammen, Geburtskliniken, Gesundheitsämter und Krankenkassen befragt und

mögliche Handlungsoptionen entwickelt. Diese sehen u.a. die Sicherstellung der

akademischen Ausbildung als zwingend erforderlich an und sprechen sich für eine

Ausweitung der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze aus.

 

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen

konnten, ist inhaltlich bereits Einiges an Vorarbeit geleistet worden. Da die

Hebammenversorgung im Land Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert einnimmt,

erwarten wir mit Nachdruck ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des

Bundes, um dann mit den entsprechenden weiteren Umsetzungsschritten im Land

beginnen zu können.

 

 

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