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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Sperrfrist: 28. Februar 2019 - Redebeginn -Es gilt das gesprochene Wort
Landtagssitzung vom 28. Februar bis 01. März 2019
TOP 5 LT-Drs. 7/3976
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Akademisierung des Hebammenberufs auf den Weg bringen. Finanzierung sichern.
28.02.2019, Magdeburg – 11
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
es liegt auf der Hand, dass die Novellierung
des Hebammengesetzes zwingend erforderlich ist. An die EU-rechtlichen Vorgaben
muss die Ausbildung bis zum 18. Januar 2020 angepasst sein. Das
Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass die Umsetzung des Gesetzes
und der begleitenden Verordnungen derzeit in der Vorbereitung sei und bis
Januar 2020 abgeschlossen sein soll. Der entsprechende Referentenentwurf soll
im I. Quartal 2019 veröffentlicht werden. Das BMG hat überdies eine Studie in
Auftrag gegeben. Von dieser erwartet man sich konkretere Aussagen zu
Finanzierungsregelungen und den Übergangsfristen von fachschulischer zu
akademischer Ausbildung. Ohne das Vorliegen der bundesrechtlichen
Voraussetzungen können die notwendigen Vorbereitungen in den Ländern nur schwer
umgesetzt werden. Dennoch sind wir angesichts der bekannten Problemlage im
Bereich der Hebammenversorgung nicht untätig.
Im Rahmen der 92.
Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund nunmehr in einem Umlaufbeschluss
aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen und bis zum 01.
Oktober 2019 abzuschließen. Nur so kann eine rechtzeitige Umsetzung in den
Ländern erfolgen. Den Ländern muss genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden,
um die umfassenden Vorbereitungen umsetzen zu können. Überdies erwarten wir vom
Bund, dass Fragen der Finanzierung im Vorfeld geklärt werden. Bisher waren die
Krankenkassen finanziell an der Ausbildung beteiligt und es ist abwegig diese
finanzielle Beteiligung nun aufzugeben. Die zukünftige akademische Ausbildung geht
mit einem hohen Praxisanteil einher und sollte nicht zur Folge haben, dass die
Krankenkassen enorme Kosteneinsparungen verzeichnen können und die Ausbildung
ausschließlich zu Lasten des Landeshaushalts erfolgt. Gerade zur Sicherstellung
einer entsprechenden Praxisvergütung erwarten wir vom Bund eine klare Regelung
in Richtung Umgestaltung der Kostenträger. Im Land Sachsen-Anhalt wird das
Thema der Finanzierung im zweiten Halbjahr 2019 in Zusammenhang mit den
Haushaltsberatungen für 2020/2021 nochmals im Wissenschaftsausschuss
aufgerufen.
Angesichts der bestehenden schwierigen
Versorgungslage sind ungewisse Ausbildungsjahrgänge im Land Sachsen-Anhalt zu
vermeiden. Die adäquate Hebammenversorgung basiert auf einer entsprechend
hochwertigen Ausbildung, insoweit habe ich großes Verständnis für das Anliegen,
sich die Situation der akademischen Hebammenausbildung und der Finanzierung
genauer anzuschauen. Bisher ist ein Beginn mit der akademischen
Hebammenausbildung zum Wintersemester 2020/2021 mit 20 Plätzen geplant. Die beiden Medizinischen Fakultäten haben
sich im Rahmen der Gemeinsamen Kommission (§ 25 HMG LSA) darauf verständigt,
dass dieser Studiengang in Halle angeboten werden soll. Wir befürworten Halle
als möglichen Standort, weil dort durch die bereits laufenden Studiengänge der
?Evidenzbasierten Pflege? und der Humanmedizin gute Strukturen vorliegen und
sinnvolle Vernetzungen schon im Studium möglich sind.
Bereits im Jahr 2017 wurde im Rahmen des
Runden Tisches ?Geburt und Familie? eine umfangreiche Studie in Auftrag
gegeben, die sich insbesondere mit der Deckung der regionalen Bedarfe der
Geburtshilfe auseinander setzt. Hier wurden wichtige Erhebungen vorgenommen, um
den zukünftigen Bedarf an Hebammen genauer bestimmen zu können. Es wurden
Hebammen, Geburtskliniken, Gesundheitsämter und Krankenkassen befragt und
mögliche Handlungsoptionen entwickelt. Diese sehen u.a. die Sicherstellung der
akademischen Ausbildung als zwingend erforderlich an und sprechen sich für eine
Ausweitung der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze aus.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen
konnten, ist inhaltlich bereits Einiges an Vorarbeit geleistet worden. Da die
Hebammenversorgung im Land Sachsen-Anhalt einen hohen Stellenwert einnimmt,
erwarten wir mit Nachdruck ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des
Bundes, um dann mit den entsprechenden weiteren Umsetzungsschritten im Land
beginnen zu können.
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