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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
?Magdeburger Rückenwind für den Bund?
Ministerkonferenz: Rentenanpassung bis 2020 / Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung / Keine Dumpinglöhne in der Leiharbeit
28.11.2013, Magdeburg – 48
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Die
Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich für eine vollständige
Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum 1. Januar 2020
ausgesprochen. Zugleich sollen die staatlichen Unterstützungsleistungen für
Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben neu geordnet
werden. Dies ist Ergebnis der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK in
Magdeburg. Die Ressortchefs haben unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts
Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg getagt
und zu rund 50 Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse gefasst.
Minister
Bischoff sprach zum Abschluss am Donnerstag von erfolgreichen Beratungen. ?Die
Beschlüsse bringen in der Umsetzung mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland.?
Bischoff sagte: ?Aus Magdeburg kommt Rückenwind für die neue Legislaturperiode
im Bund.? Der Minister hob insbesondere den Beschluss zur Rentenanpassung
hervor. Er sagte: ?Mehr als 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist
die Schaffung einheitlicher rentenrechtlicher Regelungen eine der
entscheidenden Gerechtigkeitsfragen zur Vollendung der inneren Einheit.?
In
ihrem Rentenbeschluss forderten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen
und Senatoren die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der
die ?vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen
Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat?. Unterschiedliche
Regelungen wie etwa unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen sollen damit
entfallen. Zugleich heißt es, dass langzeitversicherte Geringverdiener über
eine Mindestentgeltpunktregelung vor Altersarmut geschützt werden müssten.
Saarlands
Sozialminister Andreas Storm betonte: ?Eine der wichtigsten gesellschafts- und
sozialpolitischen Aufgaben für die neue Legislatur im Bund wird die Schaffung
eines Bundesleistungsgesetzes sein, das Menschen mit Behinderung aus dem
Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausführt und gleichzeitig die
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und
zukunftsorientierten Teilhabeleistung weiterentwickelt.? Von besonderer Bedeutung
für die Länder sei auch, dass der Bund eine finanzielle Entlastung bei der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleiste.
Der
von der Konferenz einstimmig gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe sieht ein vom Bund finanziertes einheitliches Teilhabegeld
für Menschen mit Behinderungen vor. Damit soll den Betroffenen mehr
eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Die Höhe des Teilhabegeldes soll sich nach Vorstellung der Sozialpolitiker an
der Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren. Diese
beträgt aktuell 660 Euro. Die Ministerkonferenz stellte zugleich klar, dass
eine Anrechnung auf andere Leistungen der Sozialhilfe wie etwa die Hilfe zum
Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege
ausgeschlossen werden solle.
Einstimmig
sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren
für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus.
Dies sei eine ?vordringliche pflegepolitische Aufgabe in der neuen
Legislaturperiode des Bundes?, heißt es in dem Beschluss. Die Konferenz
plädierte dafür, häusliche Betreuung als Regelleistung einzuführen. Das
Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden, heißt es.
Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige
benötigten ein Leistungsrecht, das ?übersichtlich und flexibel ist und mit dem
auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann?.
Den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren ist ebenso
wichtig, ?dass es zu keiner Verdrängung niedrigschwelliger Betreuungsangebote
durch professionelle Angebote kommt?. Vielmehr sei die Struktur der niedrigschwelligen
Angebote auszubauen. Hierzu sei die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.
Weiteren
Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die
Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier
Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht
Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und
Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen,
dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege
in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene
Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will
die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer
Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen.
Bei
den Beschlüssen zur Arbeitsmarktpolitik geht es der Fachkonferenz unter anderem
um die Stärkung des Tarifsystems, die Begrenzung der Leiharbeit sowie einen
verbesserten Beschäftigtendatenschutz. So sprechen sich die Ministerinnen und
Minister sowie Senatorinnen und Senatoren mehrheitlich dafür aus, die Hürden
für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen niedriger zu
hängen. Aktuell gilt die Regelung, dass mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sein muss.
Vor dem Hintergrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung ist dieses Quorum
in einigen Branchen nicht mehr erreichbar. Die Folge: Immer weniger
Tarifabschlüsse können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Jahr 1991 waren
es noch 199 neue Tarifabschlüsse, im vergangenen Jahr sank die Zahl nach einer
Aufstellung des Bundes auf 28. Die Fachkonferenz bittet die Bundesregierung
daher um kritische Würdigung dieser 50-Prozent-Regelung. Zudem soll das
Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgedehnt werden.
Um
einen weiteren Vormarsch der Leiharbeit sowie Lohndumping in diesem Bereich zu
stoppen, wollen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren
das Prinzip ?Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? konsequenter umsetzen. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Tariföffnungsklausel im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen, die eine dauerhafte
Geringerbezahlung von Leiharbeit gegenüber der Stammbelegschaft eines
Unternehmens zulässt. Im Beschluss der ASMK heißt es dazu: ?Lediglich für eine
kurze Einarbeitungszeit darf durch Tarifvertrag abgewichen werden, soweit der
für die Stammbelegschaft einschlägige Tarifvertrag dieselben
Absenkungsregelungen in der Einarbeitungszeit vorsieht.?
Des
Weiteren spricht sich die Konferenz angesichts wiederholter Datenskandale in
Unternehmen für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz aus. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu
erarbeiten. Ziel sei ein effektiver Schutz der Beschäftigten.
Die Beschlüsse der Konferenz werden im Internet unter www.asmk.sachsen-anhalt.de
veröffentlicht.
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