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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

?Magdeburger Rückenwind für den Bund?
Ministerkonferenz: Rentenanpassung bis 2020 / Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung / Keine Dumpinglöhne in der Leiharbeit

28.11.2013, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Die

Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich für eine vollständige

Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum 1. Januar 2020

ausgesprochen. Zugleich sollen die staatlichen Unterstützungsleistungen für

Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben neu geordnet

werden. Dies ist Ergebnis der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK in

Magdeburg. Die Ressortchefs haben unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts

Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg getagt

und zu rund 50 Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse gefasst.

 

Minister

Bischoff sprach zum Abschluss am Donnerstag von erfolgreichen Beratungen. ?Die

Beschlüsse bringen in der Umsetzung mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland.?

Bischoff sagte: ?Aus Magdeburg kommt Rückenwind für die neue Legislaturperiode

im Bund.? Der Minister hob insbesondere den Beschluss zur Rentenanpassung

hervor. Er sagte: ?Mehr als 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist

die Schaffung einheitlicher rentenrechtlicher Regelungen eine der

entscheidenden Gerechtigkeitsfragen zur Vollendung der inneren Einheit.?

 

In

ihrem Rentenbeschluss forderten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen

und Senatoren die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der

die ?vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen

Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat?. Unterschiedliche

Regelungen wie etwa unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen sollen damit

entfallen. Zugleich heißt es, dass langzeitversicherte Geringverdiener über

eine Mindestentgeltpunktregelung vor Altersarmut geschützt werden müssten.

 

Saarlands

Sozialminister Andreas Storm betonte: ?Eine der wichtigsten gesellschafts- und

sozialpolitischen Aufgaben für die neue Legislatur im Bund wird die Schaffung

eines Bundesleistungsgesetzes sein, das Menschen mit Behinderung aus dem

Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausführt und gleichzeitig die

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und

zukunftsorientierten Teilhabeleistung weiterentwickelt.? Von besonderer Bedeutung

für die Länder sei auch, dass der Bund eine finanzielle Entlastung bei der

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleiste.

 

Der

von der Konferenz einstimmig gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung der

Eingliederungshilfe sieht ein vom Bund finanziertes einheitliches Teilhabegeld

für Menschen mit Behinderungen vor. Damit soll den Betroffenen mehr

eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Die Höhe des Teilhabegeldes soll sich nach Vorstellung der Sozialpolitiker an

der Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren. Diese

beträgt aktuell 660 Euro. Die Ministerkonferenz stellte zugleich klar, dass

eine Anrechnung auf andere Leistungen der Sozialhilfe wie etwa die Hilfe zum

Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege

ausgeschlossen werden solle.

 

Einstimmig

sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren

für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus.

Dies sei eine ?vordringliche pflegepolitische Aufgabe in der neuen

Legislaturperiode des Bundes?, heißt es in dem Beschluss. Die Konferenz

plädierte dafür, häusliche Betreuung als Regelleistung einzuführen. Das

Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden, heißt es.

Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige

benötigten ein Leistungsrecht, das ?übersichtlich und flexibel ist und mit dem

auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann?.

Den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren ist ebenso

wichtig, ?dass es zu keiner Verdrängung niedrigschwelliger Betreuungsangebote

durch professionelle Angebote kommt?. Vielmehr sei die Struktur der niedrigschwelligen

Angebote auszubauen. Hierzu sei die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

 

Weiteren

Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die

Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier

Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht

Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und

Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen,

dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege

in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene

Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will

die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer

Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen.

 

Bei

den Beschlüssen zur Arbeitsmarktpolitik geht es der Fachkonferenz unter anderem

um die Stärkung des Tarifsystems, die Begrenzung der Leiharbeit sowie einen

verbesserten Beschäftigtendatenschutz. So sprechen sich die Ministerinnen und

Minister sowie Senatorinnen und Senatoren mehrheitlich dafür aus, die Hürden

für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen niedriger zu

hängen. Aktuell gilt die Regelung, dass mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer

und Arbeitnehmerinnen bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sein muss.

Vor dem Hintergrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung ist dieses Quorum

in einigen Branchen nicht mehr erreichbar. Die Folge: Immer weniger

Tarifabschlüsse können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Jahr 1991 waren

es noch 199 neue Tarifabschlüsse, im vergangenen Jahr sank die Zahl nach einer

Aufstellung des Bundes auf 28. Die Fachkonferenz bittet die Bundesregierung

daher um kritische Würdigung dieser 50-Prozent-Regelung. Zudem soll das

Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgedehnt werden.

 

Um

einen weiteren Vormarsch der Leiharbeit sowie Lohndumping in diesem Bereich zu

stoppen, wollen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren

das Prinzip ?Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? konsequenter umsetzen. Die

Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Tariföffnungsklausel im

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen, die eine dauerhafte

Geringerbezahlung von Leiharbeit gegenüber der Stammbelegschaft eines

Unternehmens zulässt. Im Beschluss der ASMK heißt es dazu: ?Lediglich für eine

kurze Einarbeitungszeit darf durch Tarifvertrag abgewichen werden, soweit der

für die Stammbelegschaft einschlägige Tarifvertrag dieselben

Absenkungsregelungen in der Einarbeitungszeit vorsieht.?

 

Des

Weiteren spricht sich die Konferenz angesichts wiederholter Datenskandale in

Unternehmen für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz aus. Die

Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu

erarbeiten. Ziel sei ein effektiver Schutz der Beschäftigten.

 

Die Beschlüsse der Konferenz werden im Internet unter www.asmk.sachsen-anhalt.de

veröffentlicht.

 

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