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Europa-Woche 2005: Hoher Standard bei
Marktaufsicht / Verbraucherschutz-Staatssekretärin: "Gleiche Anforderungen
an Gesundheitsschutz und Sicherheit in allen EU-Staaten"
25.05.2005, Magdeburg – 75
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
075/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 075/05
Magdeburg, den 10. Mai 2005
Europa-Woche 2005: Hoher Standard bei
Marktaufsicht / Verbraucherschutz-Staatssekretärin: "Gleiche Anforderungen
an Gesundheitsschutz und Sicherheit in allen EU-Staaten"
Magdeburg. Anlässlich der Europawoche 2005 in Sachsen-Anhalt
gab es am Dienstag eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbraucherschutz.
Eingeladen hatte Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster. Das Thema der
Diskussionsrunde lautete ¿Babyschnuller, Dampfenten, Lichterketten ... ¿ Marktaufsicht
im Non-Food-Bereich¿.
¿Der
Binnenmarkt der Europäischen Union gehört zu den großen Errungenschaften
unserer Zeit¿, sagte die Staatssekretärin zu Beginn der Veranstaltung. ¿Er ermöglicht den freien Verkehr
von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital und schafft so eine der
entscheidenden Grundlagen für den Wohlstand der Bürger in der Europäischen
Union.¿
Zu diesem Markt gehöre auch
eine wirkungsvolle EU-weite Marktaufsicht, also die unabhängige staatliche
Kontrolle, ob sich alle sogenannten Inverkehrbringer an die Regeln des
gemeinsamen Binnenmarktes halten. Damit solle erreicht werden, dass den Bürgern
ausnahmslos sichere Produkte angeboten werden, so Bärbel Freudenberg-Pilster.
Auch solle verhindert werden, dass sich Anbieter mit Verstößen gegen
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen Wettbewerbsvorteile
verschafften.
¿Alle EU-Bürger
haben unabhängig vom Ursprung des Produkts im gesamten Binnenmarkt Anspruch auf
das gleiche Schutzniveau¿, betonte die Verbraucherschutz-Staatssekretärin.
Darüber hinaus spiele die Marktaufsicht eine wichtige Rolle für die Interessen
der Wirtschaftsakteure, da sie die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken
ermögliche.
Zum Hintergrund:
Die EU-Mitgliedstaaten haben Behörden
eingerichtet, die für die Marktaufsicht zuständig sind. In Sachsen-Anhalt ist die
Marktaufsicht über die meisten Binnenmarkt-Richtlinien dem Landesamt für
Verbraucherschutz übertragen.
Die nationalen Aufsichtsbehörden wachen
darüber, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die Rechtsvorschriften
erfüllen. Zwar
dürfen Marktaufsichtsmaßnahmen nicht während der Entwurfs- und Produktphasen
stattfinden, doch im Alltag hat es sich zur wirksamen Durchsetzung bewährt,
dass die Aufsichtsbehörden mit den Herstellern und Zulieferern
zusammenarbeiten.
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