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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialminister Kley: Fusion der
Feuerwehr-Unfallkassen Sachsen-Anhalt und Thüringen auf einem guten Weg

15.07.2005, Magdeburg – 111

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

111/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 111/05

 

 

 

Magdeburg, den 11. Juli 2005

 

 

 

Sozialminister Kley: Fusion der

Feuerwehr-Unfallkassen Sachsen-Anhalt und Thüringen auf einem guten Weg

 

Magdeburg. Die geplante Fusion der Feuerwehr-Unfallkassen

Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Feuerwehrunfallkasse Mitte ist auf einem guten

Weg. Das sagte Sozialminister Gerry Kley am Montag in Magdeburg.

Sachsen-Anhalts Landesregierung habe grünes Licht gegeben, die Verordnung über

die Vereinigung beider Kassen zeitgleich mit Thüringen zur Anhörung

freizugeben. Nun sei Thüringen am Zuge, so der Minister.

 

Voraussetzung für eine

länderübergreifende Fusion von Feuerwehr-Unfallkassen ist eine gleichlautende

Rechtsverordnung, die jeweils die Landesregierungen erlassen müssen. Darin

werden unter anderem der künftige Sitz der Kasse, die Aufsicht über die Kasse

und der Zeitpunkt des Zusammenschlusses festgelegt.

 

Minister Kley begrüßte

die Entscheidung der beiden Feuerwehr-Unfallkassen den Hauptsitz und die

Aufsicht bei der jetzigen FUK Sachsen-Anhalt in Magdeburg anzusiedeln.

 

Zum Hintergrund

 

Die gesetzliche Unfallversicherung

wird in Sachsen-Anhalt derzeit von zwei Unfallversicherungsträgern

durchgeführt. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für die Unfallversicherung im

Landes- sowie Kommunalbereich zuständig, allerdings nicht für den Bereich der

freiwilligen Feuerwehren. Diese Aufgabe nimmt die Feuerwehr-Unfallkasse wahr.

 

Feuerwehr-Unfallkassen

haben neben Sachsen-Anhalt die Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen,

Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg sowie Schleswig-Holstein und

Mecklenburg-Vorpommern als Zusammenschluss zur FUK Nord. In den südlichen

Bundesländern ist die Unfallversicherung der Feuerwehrleute bei den allgemeinen

Unfallkassen angesiedelt.

 

 

 

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