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Eichenprozessionsspinner: Noch eine Million Euro abrufbar
06.03.2019, Magdeburg – 14
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Sachsen-Anhalt stehen
noch über die Hälfte der Fördermittel zur Verfügung. ?Es können weiterhin
Anträge gestellt werden?, informiert Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Von den im Landeshaushalt 2019 bereitgestellten
zwei Millionen Euro wurden bislang Verträge über lediglich rund 977.000 Euro
zum Schutz der Bevölkerung geschlossen. Zu den Vertragspartnern
gehörten die Landkreise Stendal, Anhalt-Bitterfeld, Salzwedel, Wittenberg und
Börde sowie die kreisfreien Städte Magdeburg und Dessau-Roßlau. Sie finanzieren
damit den Einsatz von Bioziden (Besprühen der Bäume vom Boden oder der Luft
aus) sowie das Absaugen der Nester durch Fachfirmen.
?Wenn
es weiteren Bedarf gibt, können bestehende Zuwendungsverträge geändert und die
vereinbarten Zuwendungsbeträge erhöht werden?, sagt Grimm-Benne. Voraussetzung
dafür sei eine Antragstellung der Vertragspartner. Städte und Gemeinden sollten
bei neuem oder zusätzlichem Bedarf die Kommunikation mit dem Landkreis suchen,
damit dieser beim Landesamt für Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag
auf Förderung bzw. höhere Zuwendung stellt. Grimm-Benne: ?Es
muss sichergestellt sein, dass alle Flächen in die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners einbezogen werden, von denen eine weitere Gefahrenausbreitung
in den nächsten Jahren ausgehen kann?.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners sind ein Forstschädling,
der stellenweise auch öffentliches Grün und Gärten befällt und die Gesundheit
von Personen gefährdet, die sich dort aufhalten. Die von älteren Raupen und Raupennestern
in die Umwelt abgegebenen Brennhaare wirken haut- und schleimhautreizend sowie
allergieauslösend.
Ergänzende Informationen zur Antragstellung hat das Landesamt für
Verbraucherschutz in den FAQ zusammengestellt unter: http://lsaurl.de/EPSAntrag
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