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Ministerin Kuppe zieht erste
positive Bilanz beim Nichtraucherschutz
08.04.2008, Magdeburg – 35
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
035/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 035/08
Magdeburg, den 7. April 2008
Ministerin Kuppe zieht erste
positive Bilanz beim Nichtraucherschutz
Mit Blick auf die
ersten 100 Tage nach in Kraft treten des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt (9.
April) zieht Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe eine überwiegend positive
Bilanz bei der Umsetzung. Die Ministerin sagte in Magdeburg: ¿In Bereichen wie
Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten oder Jugendfreizeiteinrichtungen wird das
Rauchverbot nahezu geräuschlos umgesetzt. Lediglich in den Gaststätten gibt es
noch Probleme. Es gibt leider Gaststättenbetreiber, die offenkundig vorsätzlich
das Gesetz unterlaufen. Sie missdeuten Übergangsregelungen als Freibrief, Rauchern in den Lokalen weiterhin ungebremst
den Vortritt zu lassen.¿
In solchen Fällen schickt das
Ministerium den Wirten einen Hinweisbrief, dem der Text des neuen Gesetzes
beigefügt ist. Sanktionen haben sie erst nach einer Übergangsfrist vom 1. Juli
an zu befürchten, dann drohen Bußgelder. Bisher wurden 15 solcher ¿Blauen
Briefe¿ verschickt.
Die Ministerin appellierte
deshalb noch einmal an das Verantwortungsbewusstsein der Gastwirte, den
Nichtraucherschutz konsequent umzusetzen. Sie erklärte: ¿Wir lassen Gastwirte
und Bürger dabei nicht allein. Bei Fragen und Problemen steht das Ministerium
gern mit Rat und Tat zur Seite.¿ Für die Landesregierung habe der
Gesundheitsschutz der Bevölkerung einen hohen
Stellenwert.
Aber auch finanziell
macht sich Nichtrauchen bemerkbar. Die Ministerin machte deutlich: ¿Bei einem
Preis von 3,50 Euro pro Zigarettenschachtel gibt ein Raucher, der ein Päckchen
Zigaretten am Tag raucht, in einem Jahr mehr als 1200 Euro aus. Für die gleiche
Summe kann man sich auch einen zweiwöchigen Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel
auf den Kanarischen Inseln leisten.¿
Angesichts der einstweiligen
Lockerungen der Nichtraucherschutzgesetze in anderen Bundesländern stellte die
Ministerin erneut klar: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz gilt in Sachsen-Anhalt. Wir
haben im Gesetz eine Evaluierungsklausel eingebaut. Nach zwei Jahren schauen
wir, wie die Umsetzung im Land funktioniert. Damit werden wir auch einen Ländervergleich
anstellen und sehen, was in anderen Bundesländern an Reglungen gut gelungen ist
und wo es Schwachstellen gibt, um dann daraus für die Umsetzung und
gegebenenfalls für notwendige Veränderungen in unserem Land, Lehren zu ziehen. Allerdings
wäre eine bundeseinheitliche Reglung die bessere Variante gewesen.¿
Derzeit gibt es vor dem
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vier Verfassungsbeschwerden gegen das
Nichtraucherschutzgesetz.
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