Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Rund 1,2 Millionen Euro mehr für
Behindertenhilfe

25.04.2007, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

039/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 039/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. April 2007

 

 

 

Rund 1,2 Millionen Euro mehr für

Behindertenhilfe

 

Magdeburg. Einrichtungen der Behindertenhilfe in

Sachsen-Anhalt wie geschützte Werkstätten oder Wohnheime und

Tagesfördereinrichtungen bekommen in diesem Jahr rund 1,2 Millionen Euro mehr.

Das ist das Ergebnis der mit der Entgeltfestsetzung befassten gemeinsamen

Kommission von Land, Kommunen und Einrichtungsträgern.

 

Vereinbart wurde eine differenzierte

Steigerung der unterschiedlichen Entgelte. Für Einrichtungen, deren Entgelte

bislang weit unter dem Durchschnitt lagen, wurden höhere Anpassungen (plus 1,25

Prozent) angesetzt als für jene Einrichtungen, die bereits jetzt höhere

Entgelte erhalten (0,25 Prozent). Perspektivisches Ziel ist es, für vergleichbar

gleiche Leistungen auch gleiche Entgelte zu zahlen. Die vereinbarte

differenzierte Erhöhung der Entgelte ist ein Schritt in diese Richtung. Die

veränderten Entgelte werden seit April gezahlt.

 

Sachsen-Anhalt hat rund 550 Einrichtungen

im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Für die

Eingliederungshilfen sind im Landeshaushalt für dieses Jahr insgesamt rund 292

Millionen Euro vorgesehen. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit etwa 20.000

Leistungsberechtigte.

 

Die Eingliederungshilfe für behinderte

Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe. Aufgabe

der Eingliederungshilfe ist nach dem 

Sozialgesetzbuch,  eine drohende

Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu

beseitigen oder zu mildern. Ziel ist die Integration behinderter Menschen  in die Gesellschaft. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in Leistungen

zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft.

 

Die Kommission zur Festsetzung der Entgelte

setzt sich paritätisch zusammen aus Vertretungen der Landesverbände der

Leistungserbringer und des Landes sowie den Kommunalen Spitzenverbänden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de