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Rund 1,2 Millionen Euro mehr für
Behindertenhilfe
25.04.2007, Magdeburg – 39
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
039/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 039/07
Magdeburg, den 25. April 2007
Rund 1,2 Millionen Euro mehr für
Behindertenhilfe
Magdeburg. Einrichtungen der Behindertenhilfe in
Sachsen-Anhalt wie geschützte Werkstätten oder Wohnheime und
Tagesfördereinrichtungen bekommen in diesem Jahr rund 1,2 Millionen Euro mehr.
Das ist das Ergebnis der mit der Entgeltfestsetzung befassten gemeinsamen
Kommission von Land, Kommunen und Einrichtungsträgern.
Vereinbart wurde eine differenzierte
Steigerung der unterschiedlichen Entgelte. Für Einrichtungen, deren Entgelte
bislang weit unter dem Durchschnitt lagen, wurden höhere Anpassungen (plus 1,25
Prozent) angesetzt als für jene Einrichtungen, die bereits jetzt höhere
Entgelte erhalten (0,25 Prozent). Perspektivisches Ziel ist es, für vergleichbar
gleiche Leistungen auch gleiche Entgelte zu zahlen. Die vereinbarte
differenzierte Erhöhung der Entgelte ist ein Schritt in diese Richtung. Die
veränderten Entgelte werden seit April gezahlt.
Sachsen-Anhalt hat rund 550 Einrichtungen
im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Für die
Eingliederungshilfen sind im Landeshaushalt für dieses Jahr insgesamt rund 292
Millionen Euro vorgesehen. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit etwa 20.000
Leistungsberechtigte.
Die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe. Aufgabe
der Eingliederungshilfe ist nach dem
Sozialgesetzbuch, eine drohende
Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu
beseitigen oder zu mildern. Ziel ist die Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft.
Die Kommission zur Festsetzung der Entgelte
setzt sich paritätisch zusammen aus Vertretungen der Landesverbände der
Leistungserbringer und des Landes sowie den Kommunalen Spitzenverbänden.
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