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"Fit für Familie" -
Land fördert Erholung mit Bildung
22.03.2010, Magdeburg – 8
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
008/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 008/10
Magdeburg, den 22. März 2010
"Fit für Familie" -
Land fördert Erholung mit Bildung
Unter
dem Motto ¿Fit für Familie¿ werben in diesem Jahr mehrere Familienverbände für die vom Land geförderten
Familienbegegnungsmaßnahmen. Sozialminister Norbert Bischoff hat die Schirmherrschaft
übernommen. Die Landesarbeitsgemeinschaft für Familien LAGF organisiert die
Maßnahmen, für die das Land in diesem Jahr rund 118.000 Euro zur Verfügung
stellt.
Der
Minister sagte: ¿Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass die individuelle
Unterstützung für einzelne Familien nur wenig in Anspruch genommen wurde.
Sinnvoller ist es, wenn mehrere Familien gemeinsam ein Bildungswochenende oder
Erholungstage miteinander verbringen.¿ Familien sollen auf diese Weise
gemeinschaftliche Erfahrungen außerhalb ihrer gewohnten Umgebung sammeln und
lernen, Alltagsprobleme zu meistern. Außerdem hilft das Angebot dabei, die
Barriere abzubauen, Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.¿
Seit
dem vergangenen Jahr fördert Sachsen-Anhalt den Familienurlaub als Gruppenmaßnahme,
verbunden mit Bildungsangeboten. Die teilnehmen Familien sollen möglichst aus
einer Region in Sachsen-Anhalt kommen, um spätere Kontakte sicherzustellen. Den teilnehmenden Familien wird eine Ansprechperson zur
Seite gestellt, die das Projekt begleitet und auch späterhin bei Bedarf den
Familien vor Ort als Vertrauensperson zur Verfügung steht.
Im
vergangenen Jahr führten der Christliche Verein junger Menschen, der
Familienbund der Katholiken, der Deutsche Familienverband, die Evangelische
Aktionsgemeinschaft und das Deutsche Jugendherbergswerk Maßnahmen mit über 150
Familien und 330 Kindern durch.
Gefördert werden
Gruppenmaßnahmen mit mindestens acht Familien. Der Urlaub dauert mindestes drei
und höchstens zehn Tage. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens 70 Prozent
der Teilnehmenden Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Interessierte
Familien können sich über passende Maßnahmen bei den Jugendämtern der
Landkreise und kreisfreien Städte und bei Familienverbänden informieren.
Bis 2009 förderte das Land
Familienerholungsmaßnahmen noch als Einzelmaßnahmen. Zuletzt wurden nur noch etwa
neun Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel genutzt. So nahmen 2008 ganze 87
Familien mit 196 Kindern eine Förderung für Familienurlaub in Anspruch.
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