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Keine Gefahr für Verbraucher
durch Antibiotikum
20.01.2011, Magdeburg – 10
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
010/11
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 010/11
Magdeburg, den 20. Januar 2011
Keine Gefahr für Verbraucher
durch Antibiotikum
Milch
und Fleisch der 22 landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt, bei denen
ein mit geringsten Mengen Antibiotikum verunreinigtes Futtermittel
sichergestellt wurde, dürfen verwertet werden. Die amtlichen
Untersuchungsergebnisse von sechs Milchproben ergaben, dass Chloramphenicol
nicht nachweisbar ist. Damit ist abschließend geklärt, dass auch unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung
keine gesundheitliche Gefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher
besteht.
Insgesamt
waren 55 Tonnen Futtermittel an 22 Betriebe in Sachsen-Anhalt geliefert worden,
die das Antibiotikum enthalten hatten. Von dieser Gesamtmenge konnten 22 Tonnen
in den landwirtschaftlichen Betrieben sichergestellt werden.
Bereits Proben und Berechnungen zum
Futtermittel hatten ergeben, dass nur geringste, analytisch nicht nachweisbare
Spuren des verbotenen Antibiotikums im Fertigfuttermittel enthalten sein
konnten.
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