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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gemeinsam für eine moderne psychiatrische Versorgung

07.11.2019, Magdeburg – 90

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Erstmals seit 22 Jahren gibt es eine detaillierte Übersicht der

vorhandenen psychiatrischen Strukturen in Sachsen-Anhalt mit den notwendigen

Handlungsbedarfen zu deren Weiterentwicklung. Heute ist die vom Land

beauftragte mehr als 200-seitige Studie einer breiten Öffentlichkeit

vorgestellt worden. Dazu sind rund 180 Teilnehmende der Einladung des

Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum 2. Psychiatriesymposium nach

Magdeburg gefolgt. Das Fazit: In Sachsen-Anhalt ist mehr als ein Drittel der

Bevölkerung von psychischen Erkrankungen betroffen. Das Hilfenetz, das sie in

Anspruch nehmen können, ist regional sehr unterschiedlich eng geknüpft. Es

gebe, so die Autoren um Prof. Dr. Rudolf Schmid (FOGS), wenig niedrigschwellige

Angebote und vergleichsweise wenig regionale Koordination und Steuerung.

 

?Erhobene Daten und Handlungsempfehlungen liegen uns nun vor, doch die

eigentliche Arbeit mit der konkreten Umsetzung beginnt jetzt. Gemeinsam müssen

wir die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen

Behinderungen im Land weiter verbessern?, appelliert Sozialministerin Petra

Grimm-Benne. Sie fordert kommunale Psychiatrieplanung insbesondere in den

Landkreisen ein, um Angebote besser aufeinander abzustimmen, Teilhabe

Betroffener zu fördern und Selbsthilfe zu unterstützen. Für diesen Prozess würden

sowohl Kommunale Spitzenverbände, Kommunen, LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Kassenärztliche

Vereinigung, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer gebraucht genauso

wie der Landespsychiatrieausschuss, die Angehörigen und mehr als bisher die

Betroffenen selbst. ?Es ist mein Ziel, Vernetzung, Zusammenarbeit und

gemeindepsychiatrische Strukturen zu fördern?, sagt Grimm-Benne.

 

Matthias

Rosemann, Vorsitzender

der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindepsychiatrischen Verbünde, sagt: ?Jedem

psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in einer Kommune muss die für ihn individuell

passende Hilfe zugänglich gemacht werden.? Bislang seien in der Psychiatrie

individuell passende Hilfen noch selten. Wenn mehrere Menschen oder mehrere

Einrichtungen und Dienste nacheinander oder gleichzeitig an der Leistung

beteiligt sind, müssen sie gemeinsam geplant und gegenseitig abgestimmt

durchgeführt  werden, betont Rosemann.

 

Ein

Schwerpunkt solle nach den Worten von Ministerin Grimm-Benne auf der Versorgung

betroffener Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener gelegt werden. ?Das

heißt zum Beispiel, die Schnittstellen zwischen Erziehungs- und Jugendhilfe,

Schule und therapeutischem System zu verbessern?, so Grimm-Benne. Auch mehr

Begegnungsstätten für psychisch Kranke und familienübergreifende Konzepte

werden laut Studie eingefordert. Es fehle oft z.B. an Hilfen für Kinder von

psychisch kranken Menschen.

 

Hintergrund:

 

Die

Kölner Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich

(FOGS) gibt in der Studie mit dem Titel ?Bestandsanalyse,

Prognose und Handlungsempfehlungen zur Versorgung von psychisch kranken und

seelisch behinderten Menschen im Land Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der

demografischen und regionalen Entwicklungen? einen detaillierten

Überblick über klinische und ambulante Angebote zwischen Altmark und

Burgenlandkreis und stellt Handlungsempfehlungen auf. Die Studie ist auf den

Seiten des Ministeriums einsehbar unter: https://lsaurl.de/CUeQ

 

Die

Ergebnisse der Studie sind in die die Neufassung des Gesetzes über Hilfen und

Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung  des Landes Sachsen-Anhalt, kurz

Psychischkrankengesetz (PsychKG LSA) eingeflossen. Anfang September gab es dazu

die erste Kabinettbefassung, im Rahmen derer ein Anhörungsverfahren beschlossen

wurde. Im Sozialministerium eingegangene Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die

zweite Kabinettbefassung wird voraussichtlich im November erfolgen. Mit Beschluss

des Kabinetts über den Gesetzentwurf wird dieser an den Landtag zur Einbringung

weitergeleitet.

 

 

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