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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Erstes Bewerbungsverfahren für Landarzt-Studienplätze startet

13.02.2020, Magdeburg – 8

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Fünf

Prozent der landesweit ungefähr 400 Medizinstudienplätze sind zukünftig in

Sachsen-Anhalt für angehende Landärzte reserviert. Ab Mitte Februar können sich

Studieninteressierte erstmals um einen der Studienplätze in Halle und Magdeburg

bewerben. Das Bewerbungsportal ist unter www.landarztquote-sachsen-anhalt.de zu

erreichen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne und der Vorstandsvorsitzende der

Kassenärztlichen Vereinigung, Dr. Burkhard John, betonten: ?Das eröffnet auch

denjenigen einen Weg zum Medizinstudium, die Hausarzt werden wollen, aber

keinen Abiturschnitt von 1,0 vorweisen können. Denn Berufserfahrung und

Testergebnis zählen mehr.?

 

Wer

einen der Studienplätze erhält, verpflichtet sich vertraglich,

nach Abschluss der Facharztausbildung zehn Jahre lang als Hausarzt in Gebieten

in Sachsen-Anhalt tätig zu sein, in denen im hausärztlichen Bereich

Unterversorgung besteht oder droht. Wird der Vertrag nicht eingehalten, drohen

bis zu 250.000 Euro Vertragsstrafe.

 

Wer sich

um einen Studienplatz bewirbt, kann seine Chancen durch den Nachweis

einschlägiger Berufserfahrung oder ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in

einer ärztlich geleiteten Einrichtung erhöhen. Außerdem findet im Mai in

Magdeburg ein speziell auf die Bedürfnisse der landärztlichen Tätigkeit

ausgerichteter Studierfähigkeitstest statt. Das Testergebnis geht mit einer

hohen Gewichtung in die Entscheidung ein. Ergänzende Auswahlgespräche, wie es sie

in manchen Bundesländern gibt, werden in Sachsen-Anhalt aufgrund des Einsatzes

des spezifischen Studierfähigkeitstests nicht geführt.

 

Wer sich

auf dem Portal bewirbt und die erforderlichen Unterlagen vollständig und bis

zum Ende der Bewerbungsfrist einreicht, erhält eine Einladung zum

Studierfähigkeitstest in Magdeburg. In die Erarbeitung des Tests, der von einem

 auf Studierfähigkeitstests

spezialisiertem Unternehmen entwickelt wurde, waren unter anderem auch

Hausärzte aus Sachsen-Anhalt eingebunden.

 

Für das

Testergebnis, die Abiturnote und die nachgewiesene Berufspraxis - hier werden

bis zu 48 Monate anerkannt - werden jeweils bis zu 100 Punkte vergeben. Diese

drei Punktzahlen werden gewichtet addiert. Dabei geht die Abiturnote nur mit 10

Prozent in die Gewichtung ein. Das Testergebnis (50 Prozent) und eine

Berufsausbildung/-erfahrung bzw. eine praktische Tätigkeit (40 Prozent) fallen

weit stärker ins Gewicht. Die Studienplätze werden dann an die Bewerberinnen

und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen vergeben. Bis Ende

Juni soll feststehen, wer einen Studienplatz zum Wintersemester 2020/21 in

Halle oder Magdeburg erhält. Sobald die Verträge zwischen dem Land und den

Bewerbern unterschrieben sind, folgt die Meldung der Bewerberinnen und Bewerber

an die Stiftung für Hochschulzulassung, die die endgültige Zulassung erteilt.

 

Die im

Herbst 2019 vom Landtag beschlossene Landarztquote ergänzt ein Bündel von

Maßnahmen, die das Ziel haben, junge Ärzte für eine Tätigkeit in ländlichen

Regionen zu begeistern.

 

Nach Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung fehlen aktuell

in Sachsen-Anhalt bereits 295 Hausärzte. Fast jeder fünfte Hausarzt ist älter

als 65 Jahre. Ende 2025 wird nahezu ein Drittel der Hausärzte dieses Alter

erreicht haben.

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