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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Bundeskabinett stimmt Job-AQTIV-Gesetz zu / Arbeitsministerin Kuppe: Wichtiger Schritt für passgenaue und effiziente Arbeitsvermittlung

20.09.2001, Magdeburg – 113

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 113/01

 

Magdeburg, den 20. September 2001

 

 

Bundeskabinett stimmt Job-AQTIV-Gesetz zu / Arbeitsministerin Kuppe: Wichtiger Schritt für passgenaue und effiziente Arbeitsvermittlung

Berlin/Magdeburg. Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Job-AQTIV-Gesetzes zugestimmt. Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) wertete die Reformvorschläge als wichtigen Schritt zu einer passgenauen und effizienten Arbeitsvermittlung. Die Ministerin sagte: "Das geplante Job-AQTIV-Gesetz bietet uns gute Voraussetzungen, um unseren arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Kurs konsequent fortzusetzen. In enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung, den Arbeitgebern und Gewerkschaften werden wir unsere Doppelstrategie noch zielgenauer umsetzen können, einerseits Firmen direkt zu unterstützen und andererseits Erwerbslosen Chancen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zu erschließen."

Das Job-AQTIV-Gesetz steht unter dem Motto: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Kernstück ist eine Modernisierung der Arbeitsvermittlung. Bundesweit soll dafür zusätzlich Personal aktiviert werden. Künftig loten die Arbeitsvermittler sofort berufliche Stärken und die Eignung der Arbeitssuchenden aus und bieten dann Hilfen an, um eine schnelle Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Im Gegenzug werden die Arbeitssuchenden mit einer Vereinbarung in die Pflicht genommen, aktiv an der Vermittlung mitzuwirken.

Daneben ¿ und das ist für Sachsen-Anhalt mit den nach wie vor bestehenden Strukturproblemen in der Beschäftigung wichtig ¿ werden die Konzepte der aktiven Arbeitsmarktpolitik sinnvoll weiterentwickelt.

Neu im Bereich der beruflichen Qualifizierung ist unter anderem die gesetzliche Förderung der Jobrotation. Ministerin Kuppe betonte, dass die vorgesehenen Regelungen, die Landesprojekte sinnvoll unterstützen würden. Sachsen-Anhalt hat bereits zum Jahresanfang eine Agentur zur Förderung entsprechender Modelle eingerichtet. Bei der Jobrotation sind Zuschüsse für Firmen geplant, die Arbeitslose als Stellvertreter für Arbeitnehmer einsetzen, die sich weiterbilden.

Auch die Pläne bei Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen, vor allem das Instrument der beschäftigungsschaffenden Infrastrukturförderung, gäben allen Akteuren im Land wichtige Impulse, hob Ministerin Kuppe hervor. Insbesondere könnten Maßnahmen für Arbeitslose über 55 weiter ausgebaut werden.

 

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