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Sozialministerium will Krankenhausförderung verbessern
24.06.2019, Magdeburg – 42
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalts
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration will die Förderung für Krankenhäuser
in den kommenden beiden Jahren mehr als verdoppeln. Die Mittel sollen von jetzt
48,8 Millionen in zwei Schritten auf 104,5 Millionen Euro im Jahr 2021 steigen.
Das sei Gegenstand der aktuellen Haushaltsverhandlungen, sagte
Sozialministerium Petra Grimm-Benne heute in Magdeburg. Zudem werde darüber
nachgedacht, ein spezielles Kreditprogramm für Krankenhäuser aufzulegen. Dazu
sei man mit der Investitionsbank im Kontakt. Ein entsprechendes Programm hatte
es in Sachsen-Anhalt letztmals in den 90er Jahren gegeben. Hintergrund ist der
große Investitionsstau an Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt.
Grimm-Benne:
?Dass wir mehr Investitionen brauchen, ist unbestritten.? Aktuell sei erreicht,
dass die Gelder des Bundes-Strukturfonds vollständig gegenfinanziert werden
können. Sachsen-Anhalt legt auf jeden Bundes-Euro einen zusätzlichen Euro aus
Landesgeld und muss garantieren, dass die Fördersummen insgesamt eine bestimmte
Linie nicht unterschreiten. Aus dem Geld werden zum Beispiel Neu- und Umbauten
am Altmarkklinikum in Gardelegen und Baumaßnahmen in Schönebeck finanziert.
Ziel ist, die Versorgungsstruktur zu verbessern.
Im
Haushaltsjahr 2020 soll die Pauschalförderung aufgestockt werden, von 43,8 auf
54,5 Millionen Euro. Damit könnten Kliniken mehr kleinere Baumaßnahmen, aber auch Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände sowie Geräte finanzieren. Insgesamt stünden damit im
kommenden Jahr dann 71,5 Millionen Euro aus verschiedenen Titeln zur Verfügung,
2021 dann sogar 104,5 Millionen Euro. Grimm-Benne: ?Ich hoffe, dass es trotz haushalterischer
Zwänge gelingt, die Fördermittel deutlich zu erhöhen.? Derzeit ist
Sachsen-Anhalt bei den Krankenhausinvestitionskosten pro Einwohner bundesweit
Schlusslicht.
Ein
Umsteuern sei umso wichtiger, da auf Bundesebene Veränderungen des
Abrechnungssystems für Krankenhäuser in der Diskussion seien, betonte die
Ministerin. Diese würden die finanziellen Freiräume der Krankenhäuser zur
Umsetzung eigener unternehmerischer Entscheidungen voraussichtlich sehr
einschränken.
Laut
Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Bundesländer und gesetzliche
Krankenkassen für die Krankenhausfinanzierung gemeinsam zuständig. Dabei sind
die Aufgaben genau beschrieben: das Land trägt die Verantwortung für die
Investitionskosten, die Kassen für die laufenden Betriebskosten im Rahmen der
Krankenhausfinanzierung.
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