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Fonds stärkt Hebammen und Geburtshelfern den Rücken
01.11.2019, Magdeburg – 88
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Freiberufliche Hebammen und
Geburtspfleger in Sachsen-Anhalt, die Berufseinsteiger sind bzw. nach
Krankenstand oder Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren, können ab sofort eine
Förderung aus dem Hebammenfonds beantragen. Einen entsprechenden Vertrag hat das
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt (IB) unterzeichnet. Die Förderung sieht eine Anschubfinanzierung
des Haftpflichtversicherungsbeitrages in Höhe von 5000 Euro vor, die nicht
zurückgezahlt werden muss. ?Da das Programm derzeit noch auf dieses Jahr begrenzt
ist, müssen sich die Antragstellerinnen beeilen?, sagt Sozialministerin
Grimm-Benne.
Die Antrags-
und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12,
39104 Magdeburg. Die entsprechenden Fördergrundsätze und ein Merkblatt stehen
ab 5. November auf der folgenden Internetseite der IB zur Verfügung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/hebammenfoerderung. Im
Downloadbereich wird der entsprechende Antrag ab Mitte November abrufbar sein.
Mit dem Fonds sei eine weitere wichtige Weichenstellung in
Sachsen-Anhalt realisiert, die Geburtshelferinnen und ?helfer entlaste, so
Grimm-Benne. ?Sollten die angemeldeten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr
2020/2021 bereitgestellt werden, wird es eine Förderung auch in diesen beiden Jahren
geben?, sagt Grimm-Benne vor dem Hintergrund laufender Haushaltsverhandlungen.
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