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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Fonds stärkt Hebammen und Geburtshelfern den Rücken

01.11.2019, Magdeburg – 88

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Freiberufliche Hebammen und

Geburtspfleger in Sachsen-Anhalt, die Berufseinsteiger sind bzw. nach

Krankenstand oder Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren, können ab sofort eine

Förderung aus dem Hebammenfonds beantragen. Einen entsprechenden Vertrag hat das

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit der Investitionsbank

Sachsen-Anhalt (IB) unterzeichnet. Die Förderung sieht eine Anschubfinanzierung

des Haftpflichtversicherungsbeitrages in Höhe von 5000 Euro vor, die nicht

zurückgezahlt werden muss. ?Da das Programm derzeit noch auf dieses Jahr begrenzt

ist, müssen sich die Antragstellerinnen beeilen?, sagt Sozialministerin

Grimm-Benne.

 

Die Antrags-

und Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12,

39104 Magdeburg. Die entsprechenden Fördergrundsätze und ein Merkblatt stehen

ab 5. November auf der folgenden Internetseite der IB zur Verfügung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/hebammenfoerderung. Im

Downloadbereich wird der entsprechende Antrag ab Mitte November abrufbar sein.

 

Mit dem Fonds sei eine weitere wichtige Weichenstellung in

Sachsen-Anhalt realisiert, die Geburtshelferinnen und ?helfer entlaste, so

Grimm-Benne. ?Sollten die angemeldeten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr

2020/2021 bereitgestellt werden, wird es eine Förderung auch in diesen beiden Jahren

geben?, sagt Grimm-Benne vor dem Hintergrund laufender Haushaltsverhandlungen.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de