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Grundrecht auf Familie muss gewahrt werden ? Familiennachzug stärkt Integration
20.11.2017, Magdeburg – 201
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Anlässlich
des 28. Jahrestages der Kinderrechtskonvention betont die
Integrationsbeauftragte der Landesregierung Susi Möbbeck: ?Kinder brauchen ihre
Familie. Wer sich täglich Sorgen um seine Angehörigen machen muss, kann sich
nur mit halbem Herzen der Integration in Deutschland widmen. Im Sinne des
Kindeswohls sollten wir die Diskussion um den Familiennachzug versachlichen.?
Artikel 6 des Grundgesetzes
misst der Familie einen besonderen Schutz zu. Die UN-Kinderrechtskonvention und
die Europäische Menschenrechtskonvention bekräftigen diesen besonderen
Schutzstatus.
?Es ist nicht zu ertragen,
wenn Flüchtlingskinder nicht nur ohne ihre Eltern bei uns leben müssen, sondern
auch um Leib und Leben ihrer Familien z.B. in Syrien bangen müssen. Gerade in
diesen Fällen müssen wir schnelle Lösungen für eine Familienzusammenführung
finden, damit das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens gewahrt bleibt?, so
die Integrationsbeauftragte.
Nachgeholt werden darf in
erster Linie nur die Kernfamilie. Das sind Eltern, eigene Kinder sowie Ehe- und
Lebenspartner. Entferntere Familienangehörige können lediglich unter engen
Voraussetzungen nachziehen.
Angesichts der Debatte um
die Anzahl der Familienzusammenführungen plädiert die Integrationsbeauftragte
für mehr Sachlichkeit: ?Das Schicksal von Menschen, die bereits durch ihre
Fluchterfahrung und die notwendige Neuorientierung vor großen Herausforderungen
stehen, darf kein Spielball politischer Schaukämpfe werden.?
Aus einer Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass
bundesweit ca. 150.000 bis 180.000 Personen berechtigt sein könnten ihre
Familien nachzuholen. Ausgehend von einer Gesamtgröße der derzeit in
Sachsen-Anhalt lebenden 5.160 Schutzsuchenden mit einem subsidiären
Schutzstatus und unter Berücksichtigung der rund 1.200 unbegleiteten
Minderjährige unter 18 Jahren, kann in Sachsen-Anhalt mit ca. 2.000
nachzugsberechtigten Personen gerechnet werden.
Nur ein Teil der Schutzsuchenden
kam ohne Kernfamilie in Deutschland an. Die meisten jungen Männer haben noch
keine Familie gegründet. Weniger als die Hälfte ist bereits verheiratet bzw.
hat minderjährige Kinder. Nur jeder dritte verheiratete Schutzsuchende hat
einen Ehepartner zurückgelassen. Etwa ebenso viele Schutzsuchende haben ein
oder mehrere minderjährige Kinder, so die Forscher des IAB. Zudem ist davon
auszugehen, dass nicht alle Nachzugsberechtigten die Möglichkeit des
Familiennachzugs nutzen werden. So nahmen 2015 und 2016 von ca. 255.000 Nachzugsberechtigten weniger als
90.000 von diesem Recht Gebrauch.
Wer Integrationsbereitschaft
fordert, muss die Voraussetzungen dafür schaffen. Geflüchtete, die ihre
Familien in Sicherheit wissen und nachholen, können sich besser auf Ausbildung
und Arbeit konzentrieren und ihre Lebensperspektive in Deutschland suchen.
?Integrationspolitisch betrachtet bedeutet Familiennachzug keine Belastung,
sondern ist ein Motor der Integration?, so Integrationsbeauftragte Susi
Möbbeck.
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