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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Grundrecht auf Familie muss gewahrt werden ? Familiennachzug stärkt Integration

20.11.2017, Magdeburg – 201

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Anlässlich

des 28. Jahrestages der Kinderrechtskonvention betont die

Integrationsbeauftragte der Landesregierung Susi Möbbeck: ?Kinder brauchen ihre

Familie. Wer sich täglich Sorgen um seine Angehörigen machen muss, kann sich

nur mit halbem Herzen der Integration in Deutschland widmen. Im Sinne des

Kindeswohls sollten wir die Diskussion um den Familiennachzug versachlichen.? 

 

Artikel 6 des Grundgesetzes

misst der Familie einen besonderen Schutz zu. Die UN-Kinderrechtskonvention und

die Europäische Menschenrechtskonvention bekräftigen diesen besonderen

Schutzstatus. 

 

?Es ist nicht zu ertragen,

wenn Flüchtlingskinder nicht nur ohne ihre Eltern bei uns leben müssen, sondern

auch um Leib und Leben ihrer Familien z.B. in Syrien bangen müssen. Gerade in

diesen Fällen müssen wir schnelle Lösungen für eine Familienzusammenführung

finden, damit das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens gewahrt bleibt?, so

die Integrationsbeauftragte.

 

 

 

Nachgeholt werden darf in

erster Linie nur die Kernfamilie. Das sind Eltern, eigene Kinder sowie Ehe- und

Lebenspartner. Entferntere Familienangehörige können lediglich unter engen

Voraussetzungen nachziehen.

 

 

 

Angesichts der Debatte um

die Anzahl der Familienzusammenführungen plädiert die Integrationsbeauftragte

für mehr Sachlichkeit: ?Das Schicksal von Menschen, die bereits durch ihre

Fluchterfahrung und die notwendige Neuorientierung vor großen Herausforderungen

stehen, darf kein Spielball politischer Schaukämpfe werden.?

 

 

 

Aus einer Studie des

Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht hervor, dass

bundesweit ca. 150.000 bis 180.000 Personen berechtigt sein könnten ihre

Familien nachzuholen. Ausgehend von einer Gesamtgröße der derzeit in

Sachsen-Anhalt lebenden 5.160 Schutzsuchenden mit einem subsidiären

Schutzstatus und unter Berücksichtigung der rund 1.200 unbegleiteten

Minderjährige unter 18 Jahren, kann in Sachsen-Anhalt mit ca. 2.000

nachzugsberechtigten Personen gerechnet werden.

 

 

 

Nur ein Teil der Schutzsuchenden

kam ohne Kernfamilie in Deutschland an. Die meisten jungen Männer haben noch

keine Familie gegründet. Weniger als die Hälfte ist bereits verheiratet bzw.

hat minderjährige Kinder. Nur jeder dritte verheiratete Schutzsuchende hat

einen Ehepartner zurückgelassen. Etwa ebenso viele Schutzsuchende haben ein

oder mehrere minderjährige Kinder, so die Forscher des IAB. Zudem ist davon

auszugehen, dass nicht alle Nachzugsberechtigten die Möglichkeit des

Familiennachzugs nutzen werden. So nahmen 2015 und 2016 von ca. 255.000 Nachzugsberechtigten weniger als

90.000 von diesem Recht Gebrauch.

 

 

 

Wer Integrationsbereitschaft

fordert, muss die Voraussetzungen dafür schaffen. Geflüchtete, die ihre

Familien in Sicherheit wissen und nachholen, können sich besser auf Ausbildung

und Arbeit konzentrieren und ihre Lebensperspektive in Deutschland suchen.

?Integrationspolitisch betrachtet bedeutet Familiennachzug keine Belastung,

sondern ist ein Motor der Integration?, so Integrationsbeauftragte Susi

Möbbeck.

 

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