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15 Jahre Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
/ Sozialministerin Kuppe würdigt Erfolge bei Wiedereingliederung ins
Arbeitsleben
24.08.2006, Magdeburg – 106
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
106/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 106/06
Magdeburg, den 24. August 2006
15 Jahre Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt
/ Sozialministerin Kuppe würdigt Erfolge bei Wiedereingliederung ins
Arbeitsleben
Staßfurt. Das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt feiert
heute in Staßfurt sein 15jähriges Bestehen. Seit der Gründung des gemeinnützigen
Dienstleistungsunternehmens 1991 sind hier nach eigenen Angaben rund 10 000 Menschen mit Behinderungen auf einen
beruflichen Neustart vorbereitet worden. Sie erwarben eine Teil- oder
Zusatzqualifikation für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hob in ihrem Grußwort hervor, dass die
Berufsförderungswerke trotz schwieriger Arbeitsmarktsituation beachtliche
Erfolge bei der Wiedereingliederung behinderter Menschen in den ersten
Arbeitsmarkt erzielten. Dafür sorge die hohe Qualität der Ausbildungsgänge und
die Orientierung an den Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Mit neuen Initiativen
hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufsförderungswerk
Sachsen-Anhalt auf das schwierige sozialpolitische
Umfeld reagiert. So sind die herkömmlichen zweijährigen Vollzeitqualifikationen
um Angebote für Weiterbildungsmaßnahmen und Teilqualifizierungen von drei bis
18 Monate Dauer erweitert worden.
Hintergrund
Das
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gGmbH ist eines von 28
Berufsförderungswerken in Deutschland. Es ist als Bestandteil des Netzwerkes
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein gemeinnütziges
Dienstleistungsunternehmen im sozialen Bereich. Hauptsitz ist Staßfurt,
Außenstellen gibt es in Magdeburg (Zentrum für Reha-Managment) und Dessau (Büro
für Assistierte Vermittlung). Ziel des
Werkes ist, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf
nicht oder nur eingeschränkt ausüben können, neue berufliche Perspektiven zu
eröffnen.
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