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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Programm fördert Aufbau von Integrationsbetrieben

06.05.2016, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Magdeburg. 3,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln können in Sachsen-Anhalt zusätzlich

eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung von Integrationsbetrieben

zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine Brücke auf den ersten

Arbeitsmarkt zu bauen. Petra Grimm-Benne, Sachsen-Anhalts  Ministerin für Arbeit, Soziales und

Integration: ?Das Programm ?AlleImBetrieb? des Bundesministeriums für Arbeit

und Soziales hilft, hier neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Damit

stärkt es ein wichtiges Bindeglied zwischen den Werkstätten für Menschen mit

Behinderungen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt.?

 

Integrationsbetriebe

sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich deshalb dem

Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen

besonderen sozialen Auftrag und übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten

sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders

schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und

gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte

Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Der Deutsche

Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr

Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt in solchen Integrationsbetrieben zu schaffen. Das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den Ländern dafür insgesamt

150 Mio. ? zur Verfügung.

 

Die Richtlinie

zum Förderprogramm ist jetzt veröffentlicht. Grimm-Benne: ?Das Programm

eröffnet Trägern, Firmen und  Unternehmen

im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu

unterstützen.? Anträge können an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,

Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle gerichtet werden.

 

Hintergrund:

 

Aus dem Programm ?AlleImBetrieb? können Leistungen

für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von

Integrationsprojekten erbracht werden, dazu zählen auch zum Beispiel eine

betriebswirtschaftliche Beratung sowie für besonderen Aufwand und bei

außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der §§ 134 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

(SGB IX) und 27 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Voraussetzung dafür ist, dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Sinne des

§ 132 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) entstehen. Neben

langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang

aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anstreben, sollen chronisch

psychisch kranke Menschen besonders berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de