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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Kinderbetreuung wird wegen
besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber
nicht Ursache für Kostensteigerung

02.03.2009, Magdeburg – 27

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

027/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 027/09

 

 

 

Magdeburg, den 2. März 2009

 

 

 

Kinderbetreuung wird wegen

besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber

nicht Ursache für Kostensteigerung

 

 

 

Zur

Erklärung des Landkreistages Sachsen-Anhalt ¿Mehrausgaben für Kinderbetreuung ¿

Wer gleicht den ¿Rechenfehler¿ für die Landkreise aus?¿ von heute zu den Kosten

für die Kinderbetreuung 2009 erklärt der Sprecher des Sozialministeriums:

 

¿Alleiniger

Grund für die Mehrkosten in der Kinderbetreuung 2009 sind  die gestiegene Zahl der zu betreuenden Kinder,

ein erhöhter Betreuungsumfang sowie gestiegene Personalkosten in den Kitas.

Daher wird das Land rund 16 Millionen Euro mehr aufwenden müssen als derzeit im

Haushaltsplan mit 141,9 Millionen Euro veranschlagt.

 

Bei

der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushaltes 2008/2009 im Frühjahr / Sommer

2007 hatte niemand derart hellseherische Fähigkeiten, dass er hätte punktgenau

vorhersagen können, dass es im kommunalen Tarifgefüge wirklich eine Ost-West-Angleichung

geben würde, oder dass es gerade im Hort-Bereich einen solchen Nachfrage-Boom geben

würde. Offenbar wissen Eltern von Schulkindern das Hort-Angebot einer Betreuung

am Nachmittag zu schätzen. Hier leiten sich auch Schlussfolgerungen für die

bildungspolitische Diskussion ab.

 

Der

Versuch des Landkreistages, einen Rechenfehler im Sozialministerium als Ursache

für die Kostensteigerung zu kommunizieren, ist kläglich. Ja, es gab einen

Rechenfehler im Ministerium. nach dem eine gewisse Anzahl von Hortkindern bei

der Kostenkalkulation nicht berücksichtigt wurde. Dieser Fehler ist ärgerlich. Hätte

es diesen Fehler, den das Ministerium offen eingeräumt hat, jedoch nicht

gegeben, wäre die einzige Konsequenz daraus gewesen, dass das Land und auch der

Landkreistag  im Januar und nicht im

Februar die realen und damit höheren Kosten erfahren hätten. Die realen Kosten

selbst sind durch den Rechenfehler weder gestiegen noch gesunken.¿

 

Hintergrund:

 

Jedes Kind bis zur Versetzung

in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf

Kinderbetreuung.

 

Die Kosten werden seit

Erstverabschiedung eines Gesetzes zur Kinderbetreuung für Sachsen-Anhalt Anfang

der 90er Jahre gemeinsam von Land und Kommunen sowie durch Elternbeträge

aufgebracht. Laut aktuellem Kinderförderungsgesetz wird die Höhe der

Mitfinanzierung durch das Land jährlich per Verordnung neu festgelegt. Die

Landkreise steuern einen Beitrag in Höhe von 53 Prozent der Landeszuweisung

bei.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

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Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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