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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Jobs für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ermöglichen

16.02.2018, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bernburg. Sachsen-Anhalt

unterstützt mit zusätzlichen 100.000 Euro das Jobcenter Salzlandkreis dabei,

schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

zu ermöglichen. Dafür hat heute Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit,

Soziales und Integration, in Bernburg einen Zuwendungsbescheid übergeben. ?Betroffene müssen die Chance bekommen, selbstbestimmt am

Arbeitsleben teilhaben zu können?, sagt Grimm-Benne. In Sachsen-Anhalt

leben rund 3900 arbeitslos gemeldete schwerbehinderte Menschen, der

Salzlandkreis zählt rund 340 (Stand September 2017).

 

Seit Beginn des Arbeitsmarktprogramms in Sachsen-Anhalt im Jahr

2016 konnten landesweit insgesamt 270 besonders betroffene schwerbehinderte

Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem

ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Als besonders betroffen gelten schwerbehinderte

Menschen unter anderem dann, wenn sie zur Ausübung ihrer Beschäftigung stetig

einer besonderen Hilfe bedürfen und die Beschäftigung für Arbeitgeber stetig

mit außergewöhnlichen Aufwendungen verbunden ist. Im Salzlandkreis bekamen

bislang elf Frauen und Männer einen Arbeitsplatz, das Integrationsamt stellte dafür

schon einmal 200.000 Euro zur Verfügung.

 

Thomas Holz, Betriebsleiter Jobcenter Salzlandkreis: ?Die

Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist in den letzten Jahren

deutlich gestiegen. Dennoch bedarf es für diese Zielgruppe besonderer

Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Für schwerbehinderte

Frauen und Männer ist es ungleich schwieriger als für andere Erwerbslose, eine

Arbeitslosigkeit zu beenden. Durch das Landesprogramm werden zusätzliche

Anreize für Arbeitgeber geschaffen, schwerbehinderten Menschen eine

Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.? Die Einsatzgebiete

erstrecken sich laut Holz vom Fahrdienst über Hausmeister-, Reinigungs- und Baudienste

über den Büro-, Garten- und Küchenbereich bis hin zur Lagerwirtschaft.

 

Finanziert werden die Zuschüsse an die antragstellenden

Arbeitgeber sowohl aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit als auch aus der

sogenannten Ausgleichsabgabe. Das heißt: Solange private und

Arbeitgeber der öffentlichen Hand die vorgeschriebene Zahl von

schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie je nach Betriebsgröße für

jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Abgabe als Ausgleich zu entrichten. Das

Fördervolumen für das aktuelle Arbeitsmarktprogramm aus dieser Ausgleichsabgabe

wurde von fünf auf insgesamt rund elf Millionen Euro aufgestockt.

 

Hintergrund:

 

 

Arbeitgeber,

die einen Arbeitsplatz mit einem besonders betroffenen schwerbehinderten

Menschen besetzen, erhalten neben Eingliederungszuschüssen der Agenturen für

Arbeit bzw. Jobcenter zusätzlich Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe. Über

den Umfang der Förderung entscheiden die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.

Sie beraten und zahlen die Förderung aus.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de