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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Zwei Jahre neues Kinderförderungsgesetz / Minister Bischoff: Verbesserung messbar / Jetzt mehr Personal für Krippe

29.07.2015, Magdeburg – 27

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Das vor zwei Jahren in Kraft getretene neue

Kinderförderungsgesetz hat sich bewährt. ?Es wurden für Kinder, Eltern und

Erzieher quantitative und qualitative Verbesserungen in Gang gesetzt. Die

Verbesserungen sind messbar?, erklärte Sozialminister Norbert Bischoff am

Mittwoch in Magdeburg. Nunmehr wird zum 1. August mit der Anhebung des

Betreuungsschlüssels im Krippenbereich ein Schlusspunkt gesetzt. Das

Erzieher-Kind-Verhältnis wird von bislang 1:6,666 auf dann 1:5,555 verbessert.

Parallel dazu erhöhen sich zum 1. August die vom Land gezahlten monatlichen Pauschalen

im Krippenbereich noch einmal erheblich von 223,88 Euro auf 314,92 Euro. 

 

 

 

Bischoff betonte: ?Das Kinderförderungsgesetz hat

mit seiner Novelle im Kern für Kinder, Eltern und Erzieher drei Punkte

inhaltlich neu geregelt. Erstens gibt es für alle Kinder unabhängig von der

Erwerbssituation der Eltern wieder den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung.

Zudem seien mit der Verbesserung der Personalschlüssel im Kindergarten- und

Krippenbereich Arbeitsentlastungen für Erzieher durchgesetzt worden. Eltern von

zwei und mehr Kindern in der Betreuung wurden zudem bei den Kostenbeiträgen

entlastet. Für den Minister wichtig ist auch die verbindliche Anwendung des

Bildungsprogramms ?Bildung elementar?: Bischoff: ?Die Kindertagesbetreuung in

Sachsen-Anhalt, das ist vorzeigbare frühkindliche Bildung, die den Vergleich zu

anderen Ländern nicht scheuen muss.?

 

 

 

Im

Folgenden ein Fakten-Überblick zu Regelungspunkten:

 

 

 

Erstens:

Rückkehr zum Ganztagesanspruch

 

 

 

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder wieder

einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung unabhängig vom Sozialstatus

der Eltern. Damit hat der Landtag die Weichen zu mehr Bildungsgerechtigkeit

gestellt. Auch Kinder, deren Eltern keine Arbeit haben, haben einen

uneingeschränkten Anspruch auf frühkindliche Bildung in der

Kindertageseinrichtung. Ganztagesbetreuung heißt eine Betreuung von sieben

Stunden und mehr.

 

Die Situation:

 

Laut den aktuellen Daten des Statistischen

Landesamtes (Stichtag 1. März 2015) werden derzeit in den Einrichtungen 76.469 Kinder  

sieben Stunden und länger betreut. Das sind 54,71 Prozent aller betreuten

Kinder. Im Vorjahr waren dies 75.233 Kinder oder 54,51 Prozent. Im Vergleich

dazu: Im Jahr 2013 und damit vor der Gesetzesänderung wurden 61.118 Kinder

länger als sieben Stunden betreut. Das waren 44,71 Prozent aller Kinder in den

Einrichtungen.

 

Das Fazit:

 

Die Rückkehr zum Ganztagesanspruch hat

dazu geführt, dass mehr Kinder länger als sieben Stunden betreut werden. Der

Ganztagesanspruch für alle Kinder führte aber nicht dazu, dass alle Eltern ihre

Kinder auch zehn Stunden und länger betreuen lassen.

 

Im Durchschnitt werden die Kinder 37,1

Stunden pro Woche oder 7,4 Stunden pro Tag betreut. Der Wert entspricht auch

dem aus dem Vorjahr. Vor der Gesetzesänderung lag der Wert bei 35,4 Stunden pro

Woche und 7,1 Stunden am Tag.

 

 

 

Zweitens: Verbesserung der Personalschlüssel

 

 

 

Das Gesetz sorgt für verbesserte Arbeitsbedingungen

für Erzieherinnen und Erzieher. Der Personalschlüssel wurde stufenweise

angehoben. Das heißt, mehr Erzieherinnen und Erzieher kümmern sich um die

Kinder.

 

(Zur Definition: Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel

sind auf der einen Seite die Jahressumme der vereinbarten Betreuungsstunden und

auf der anderen Seite die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen

Fachkräfte in der Tageseinrichtung.)

 

Die Situation:

 

Im Kindergarten (3-Jährige bis zum Schuleintritt)

hat sich der planerische Personalschlüssel bereits zum 1. August 2013 (also mit

Einführung des Gesetzes vor zwei Jahren) von 1:14,625 auf 1:12,5 verbessert.

Konkret laut Gesetz sind bis zum 1. August 2013 für jedes Kind von drei Jahren

bis zum Schuleintritt 0,068 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

aufzuwenden gewesen, ab 1. August 2013 dann 0,080 Arbeitsstunden.

 

Der planerische Personalschlüssel im Krippenbereich

(bis 3-jährige) wird nunmehr jetzt zum 1. August 2015 von jetzt 1:6,666 auf

dann 1:5,555 verändert. Konkret laut Gesetz sind bislang für jedes Kind unter

drei Jahren 0,15 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft aufzuwenden, ab

1. August dann 0,18 Arbeitsstunden.

 

Das Fazit:

 

Die Änderungen im Personalschlüssel und die höhere

Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung haben dazu geführt, dass in den

Einrichtungen deutlich mehr Frauen und Männer beschäftigt sind. Die Zahl der

Beschäftigten mit Fachabschluss hat sich von März 2103 auf März 2015  um 1.279 Personen (8,8 Prozent) erhöht.

 

Real sind in den Einrichtungen laut

Daten des Statistischen Landesamtes wie folgt Beschäftigte mit fachpädagogischem

Abschluss beschäftigt:

 

aktuell:                                      15.784

Beschäftigteim März 2014:                            15.240 Beschäftigteim März 2013(vor der Gesetzesänderung)       14.505 Beschäftigte.

 

 

 

Drittens:

Finanzielle Entlastung von Familien mit zwei und mehr Kindern in der Krippen-

und Kindergartenbetreuung

 

 

 

Das Gesetz regelt eine finanzielle Entlastung von

Mehrkindfamilien. Familien mit zwei oder mehr Kindern, die in Krippe und / oder

Kindergarten betreut werden, zahlen nie mehr als 160 Prozent des

Einzelbeitrages für das älteste Kind.

 

 

 

 

 

Die Situation:

 

Für 2014 sind von den Kommunen (die die

Kostenminimierung für die Eltern vorfinanziert haben) im Zuge einer

Spitzkostenabrechnung gut zehn Millionen Euro (konkret 10,226 Millionen Euro)

als Erstattung vom Land beantragt worden.

 

Das Fazit:

 

Mit gut zehn Millionen Euro gab es eine immense

Entlastung für Familien mit zwei Kindern und mehr. Ursprünglich war ein

Jahresvolumen von Kostenerstattungen in Höhe von rund vier Millionen Euro

prognostiziert worden.

 

Vor allem in den beiden Städten Halle und Magdeburg

mit fast 1,5 und gut 1,2 Millionen Euro sowie im Landkreis Harz mit etwa

950.000 Euro und im Burgenlandkreis mit 822.300 Euro wurden stark

Mehrkindfamilien entlastet.

 

 

 

Zahlen zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung und zum finanziellen

Beitrag des Landes

 

(Quellen: Statistisches Landesamt laut Erhebung jeweils zum 1. März /

Landeshaushalt Sachsen-Anhalt)

 

 

 

Anzahl der Kinder in der Betreuung laut

KiFöG

 

In den Einrichtungen der

Kindertagesbetreuung werden aktuell (Stichtag 1. März 2015) 139.757 Kinder

betreut und gefördert. Im Jahr 2014 waren dies (mit Stichtag 1. März 2014)

138.002 Kinder.

 

Davon

 

im Krippenalter (null bis drei Jahre):                       29.216 Kinder

 

(2014: 29.115 )

 

im Kindergartenalter (3 Jahre bis

Schulanfang):       61.384 Kinder

 

(2014: 61.311)

 

im Hortalter (Schule bis Abschluss 6.

Klasse):          49.157 Kinder

 

(2014:

47.576)

 

Zudem wurden zum Stichtag 1. März 2015

in der Tagespflege 729 Kinder betreut. Im Vorjahr waren dies 650. Damit wurden

insgesamt nach KiFöG in den Einrichtungen und in der Tagespflege zum 1. März

2015 140.486 Kinder betreut und gefördert (2014: 138.652 Kinder).

 

 

 

Finanzieller

Beitrag des Landes zur Kindertagesbetreuung

 

Die

Pauschalen des Landes sind im Laufe der vergangenen beiden Jahre vor allem im

Krippen- und Kindergartenbereich spürbar gestiegen. Zum 1. August 2015  erhöhen sich die vom Land gezahlten Pauschalen

pro Monat im Krippenbereich noch einmal erheblich von 223,88 Euro auf 314,92

Euro. 

 

 

 

In

der Summe entwickelten und entwickeln sich die vom Land gezahlten Pauschalen pro

Monat in Euro wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

01.08.13

 

 

01.01.14

 

 

01.01.15

 

 

01.08.15

 

 

01.01.16

 

 

 

 

Krippe

 

 

217,31

 

 

220,57

 

 

223,88

 

 

314,92

 

 

319,65

 

 

 

 

Kiga

 

 

156,72

 

 

159,07

 

 

161,46

 

 

161,46

 

 

163,88

 

 

 

 

Hort

 

 

56,68

 

 

57,53

 

 

58,40

 

 

58,40

 

 

59,27

 

 

 

 

 

 

Die

Haushaltspositionen des Landes im Überblick

 

2012:           184 Millionen Euro

 

2013:           205 Millionen Euro           

 

2014:           227 Millionen Euro

 

2015:           252 Millionen Euro

 

2016            275 Millionen Euro

 

 

 

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