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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Neue Anforderungen an den Hebammenberuf: Sozialministerin setzt sich für Gesetzesnovellierung ein

22.06.2017, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bremen. Die Ausbildung zur Hebamme steht auf Bundesebene

vor einer Neuausrichtung. Hintergrund ist die fristgerechte Umsetzung einer

entsprechenden EU-Richtlinie bis zum Jahr 2020. Bis dahin müssen die

Berufsordnungen so verändert werden, dass eine 12-jährige Schulbildung

Voraussetzung für das Erlernen des Hebammenberufes wird. Ziel ist eine

Vereinheitlichung der Berufsqualifikationen im europäischen Raum.

 

?Die Ausbildungsprüfungsordnung ist mehr als 30

Jahre alt. Sie ist vor allem ausgerichtet auf angestellte Hebammen in Kliniken.

Das entspricht nicht mehr der Realität, da heute ein Großteil aller Hebammen

freiberuflich arbeitet?, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne bei der

zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Bremen. Hinzu komme, dass die

Anforderungen an den wissenschaftlichen Anspruch des Hebammenberufes gestiegen

sind. ?Daher

brauchen wir eine zügige Änderung bei der Ausbildung?, betont Grimm-Benne.

 

Sachsen-Anhalt hat sich das Ziel gesteckt,

dass Hebammenleistungen für alle Frauen in Sachsen-Anhalt niedrigschwellig

zugänglich und qualitativ hochwertig verfügbar sind. Im Rahmen des 2016 ins

Leben gerufenen Runden Tisches ?Geburt und Familie? sprachen sich verschiedene

Akteure unter anderem für eine akademische Hebammenausbildung aus. In diesem

Zusammenhang wird aktuell eine Studie vorbereitet, deren Ergebnisse Auskunft über

die Personalsituation bei Hebammen in Sachsen-Anhalt geben sollen. Untersucht

wird auch, wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird. Damit wird

zugleich ein Vorhaben umgesetzt, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

 

Bislang

wird die dreijährige Hebammenausbildung ausschließlich an den

Ausbildungszentren für Gesundheitsberufe der Universitätsklinika in Magdeburg

und Halle durchgeführt.

 

Hintergrund:

 

Nach

aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes leisteten im Jahr 2015 insgesamt

259 Hebammen und Entbindungshelfer Geburtshilfe in Krankenhäusern

Sachsen-Anhalts. Davon waren 228 festangestellte Kräfte und 31 Belegkräfte. 2014

waren es insgesamt noch 273. Damit setzt sich der seit 2004 erstmals leicht

rückläufige Trend weiter fort. 

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