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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Rede Petra Grimm-Benne Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Landtagssitzung 14.,15. und 16. Dezember 2021

14.12.2021, Magdeburg – 493/2021

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sperrfrist: Es gilt das gesprochene Wort TOP 3 der Landtagssitzung am 14. Dezember 2021 LT-Dr. 8/ 478 – Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a, Absatz 1 – 6 Infektionsschutzgesetz für das Land Sachsen-Anhalt gemäß §28a Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Mehrheit des Deutschen Bundestages den Beschluss gefasst und der Bundesrat die Zustimmung erteilt hat, die Feststellung der epidemischen Lage und damit die daran geknöpften Maßnahmen auslaufen zu lassen, haben wir heute Gelegenheit, die Debatte in dem hohen Haus des Landtages zu führen.

Bevor wir in die Debatte einsteigen, wie sehr die Feststellung der epidemischen Lage für unser Bundesland angezeigt ist und welche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zielführend sind, erlauben Sie mir einen Blick auf die aktuellen Zahlen, die uns wohl alle mit Sorge zurücklassen.

Mit Stand gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt bei 808 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Vor einer Woche betrug der Wert 861.

Bei der 7-Tage-Inzidenz der hospitalisierten Fälle verzeichnen wir einen Anstieg von 7,2 Fälle am 6. Dezember 2021 auf 10,09 Fälle pro 100.000 Einwohner eine Woche später.

162 und damit fast ein Viertel aller Intensivbetten im Land sind derzeit mit bestätigten COVID-19-Fällen belegt, hier stellen wir zwar einen ganz leichten Rückgang fest – dennoch: nur 73 Intensivbetten im Land sind derzeit frei.

Und, meine Damen und Herren, die Kraft der 4. Welle sorgt auch in unserem Bundesland für Erschütterungen, die durch eine neue Virusvariante an Bedrohlichkeit gewinnt.

Die in Südafrika und Großbritannien grassierende Ansteckungsdynamik durch Omikron stellt auch für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt eine große Gefahr dar. Angesichts der im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Impfquote müssen wir alle notwendigen und rechtlich vertretbaren Schritte unternehmen, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren.

Als Gesellschaft sind wir aufgefordert, Vorsicht walten zu lassen, die Einhaltung der Abstände zu organisieren und die Orte, an denen die Einhaltung der Abstände nicht möglich ist, durch anderweitige Maßnahmen zu sichern. Dabei geht es immer auch um die Entlastung des medizinischen und pflegerischen Personals, das seit Wochen am Limit arbeitet und zunehmend Unverständnis zum Ausdruck bringt, wenn unbelehrbare Ungeimpfte die Intensivstationen belegen.

Anrede,

ich kann dieses Unverständnis ganz und gar nachvollziehen.

Anrede,

um weitere geeignete Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Feststellung einer länderbezogenen epidemischen Lage einleiten zu können, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Einbeziehung der Länderparlamente vorgesehen. Eine richtige Entscheidung wie ich finde.

Der Bundesgesetzgeber gibt den Rahmen vor, wir füllen ihn aus. Und wir wollen ihn je nach der Infektionslage vor Ort ausfüllen. Wir werden die Landkreise und kreisfreien Städte dahingehend stärken, dass vor Ort auf Infektionsherde reagiert werden kann. Dieses Prinzip der Regionalisierung hat sich im Benehmen mit den engagierten Oberbürgermeistern und Landräten als bewährt erwiesen!

Es braucht aber den Rückenwind dieses hohen Hauses, um einzelne Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetzt vorsieht, landesweit anwenden zu können.

Es geht darum, die Landesregierung zu befähigen und zu beauftragen, einen verantwortungsvoll zu nutzenden Instrumentenkasten bereitzustellen. Dort, wo der Gesundheitsschutz Schließungen erfordert, müssen wir aktiv werden können beispielsweise – wie durch die MPK beschlossen – im Bereich der Clubs und Diskotheken. Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag diese Möglichkeit noch einmal herausgestellt hat.

Ich möchte aber auch betonen, dass jedenfalls bei der derzeitigen Infektionslage und der Lage auf den Intensivstationen eine landesweite Schließung etwa von Restaurants, Messen oder Ausstellungen nicht geplant ist.

Und, lassen Sie mich noch einmal auf die am vergangenen Freitag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingehen: Der Bundesgesetzgeber hat seine Kompetenz genutzt und deutlich herausgestellt, welche möglichen Schutzmaßnahmen generell nicht mehr zulässig sind. Ich will nur beispielhaft auf Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Reisen oder auf die Untersagung von Versammlungen hinweisen.

Anrede,

ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag und damit um Feststellung der epidemischen Lage gem. § 28a des Infektionsschutzgesetzes und damit zugleich um Feststellung der Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6.

Gemäß § 28a Absatz 8 des Gesetzes gilt diese Feststellung im Übrigen als aufgehoben, sofern der Landtag nicht spätestens binnen drei Monaten die weitere Anwendbarkeit beschließt.

Vielen Dank!

 

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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