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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Bischoff: Endlich gibt es eine
Entscheidung zur Organspende


30.06.2011, Magdeburg – 56

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

056/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 056/11

 

 

 

Magdeburg, den 30. Juni 2011

 

 

 

Bischoff: Endlich gibt es eine

Entscheidung zur Organspende

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Norbert

Bischoff hat sich erleichtert über die Einigung der Gesundheitsminister der

Länder zur Reform der Organspende in Deutschland geäußert. ¿Nach quälenden

Jahren nicht enden wollender Diskussionen gibt es nun endlich eine

Entscheidung, die von allen Gesundheitsministern getragen wird. Das ist ein

Erfolg¿, sagte Bischoff zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, über

eine so genannte Erklärungslösung die Organspendebereitschaft in Deutschland

ankurbeln zu wollen.

 

¿Organspende kann Leben retten. Wir

brauchen dringend mehr Organspender. Insoweit bin ich mit dem Beschluss

zufrieden¿, erklärte Bischoff, der sich eigentlich für das Alternativmodell

einer Widerspruchslösung eingesetzt hatte. Der entsprechende Antrag fand auf

der Ministerkonferenz jedoch keine Mehrheit. Bischoff sagte: ¿Wichtig ist, dass

es eine Verständigung gibt. Zwischen den beiden diskutierten Modellen liegen

keine Welten, insoweit kann ich mich auch mit der Erklärungslösung anfreunden.¿

 

Bischoff betonte: ¿Die jetzige Regelung der

erweiterten Zustimmungslösung hat leider nicht dazu geführt, die

Organspenderzahlen deutlich zu erhöhen. Deutschlandweit warten derzeit mehr als

12.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Es ist daher richtig, von den Menschen

konkreter eine Entscheidung abzuverlangen.¿

 

Die aktuelle Zustimmungsregelung besagt,

dass sich jeder in Deutschland freiwillig als Organspender registrieren kann.

Dies erfolgt über einen Organspenderausweis. Erklärungslösung bedeutet, dass

gezielt um die Organspendebereitschaft geworben wird und sich jeder offiziell entscheiden

und erklären muss. Widerspruchslösung hätte bedeutet, dass potentiell jeder als

Organspender gilt, es sei denn, er hat dagegen aktiv einen Widerspruch eingelegt.

 

Mit dem Beschluss der

Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund gebeten, das Transplantationsgesetz

entsprechend zu ändern.

 

 

 

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