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Bischoff: Endlich gibt es eine
Entscheidung zur Organspende
30.06.2011, Magdeburg – 56
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
056/11
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 056/11
Magdeburg, den 30. Juni 2011
Bischoff: Endlich gibt es eine
Entscheidung zur Organspende
Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Norbert
Bischoff hat sich erleichtert über die Einigung der Gesundheitsminister der
Länder zur Reform der Organspende in Deutschland geäußert. ¿Nach quälenden
Jahren nicht enden wollender Diskussionen gibt es nun endlich eine
Entscheidung, die von allen Gesundheitsministern getragen wird. Das ist ein
Erfolg¿, sagte Bischoff zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, über
eine so genannte Erklärungslösung die Organspendebereitschaft in Deutschland
ankurbeln zu wollen.
¿Organspende kann Leben retten. Wir
brauchen dringend mehr Organspender. Insoweit bin ich mit dem Beschluss
zufrieden¿, erklärte Bischoff, der sich eigentlich für das Alternativmodell
einer Widerspruchslösung eingesetzt hatte. Der entsprechende Antrag fand auf
der Ministerkonferenz jedoch keine Mehrheit. Bischoff sagte: ¿Wichtig ist, dass
es eine Verständigung gibt. Zwischen den beiden diskutierten Modellen liegen
keine Welten, insoweit kann ich mich auch mit der Erklärungslösung anfreunden.¿
Bischoff betonte: ¿Die jetzige Regelung der
erweiterten Zustimmungslösung hat leider nicht dazu geführt, die
Organspenderzahlen deutlich zu erhöhen. Deutschlandweit warten derzeit mehr als
12.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Es ist daher richtig, von den Menschen
konkreter eine Entscheidung abzuverlangen.¿
Die aktuelle Zustimmungsregelung besagt,
dass sich jeder in Deutschland freiwillig als Organspender registrieren kann.
Dies erfolgt über einen Organspenderausweis. Erklärungslösung bedeutet, dass
gezielt um die Organspendebereitschaft geworben wird und sich jeder offiziell entscheiden
und erklären muss. Widerspruchslösung hätte bedeutet, dass potentiell jeder als
Organspender gilt, es sei denn, er hat dagegen aktiv einen Widerspruch eingelegt.
Mit dem Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund gebeten, das Transplantationsgesetz
entsprechend zu ändern.
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