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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge

27.03.2020, Magdeburg – 68

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Die Landesregierung hat inmitten der Coronavirus-Pandemie eine

sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen,

die über ein einfaches Verfahren abgewickelt werden wird. Es greift finanziell

den Gemeinden im Land unter die Arme, die aufgrund von angeordneten Kita- und

Hortschließungen Eltern die Beiträge erstatten. ?In einem Schreiben haben wir

allen Kommunen Sachsen-Anhalts, die Eltern Beiträge aufgrund

infektionsschutzbedingter Schließungen erlassen haben, mitgeteilt, dass das

Land die daraus resultierenden Einnahmeausfälle zunächst für April 2020

übernimmt. Für die Ausfälle kommen wir auf?, kündigt Sozialministerin Petra

Grimm-Benne an. ?Zur Eindämmung der Pandemie muten wir den Menschen bereits

genug zu.?

 

 

 

In dem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums

empfiehlt die Landesregierung den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die

Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen und legt fest, dass die Landkreise und

kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis Ende August die notwendige

Erstattungssumme melden und das Land die Summe entsprechend ausgleicht.

 

 

 

Mit dem heutigen Erlass unterstützt das Land Eltern, deren Kinder nicht

in Kita bzw. Hort betreut werden. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen

Haushalte geschont. ?Mit der Zusage der Landesregierung, die eigenen

Landeszuweisungen weiterhin voll zu leisten und Einnahmeausfälle voll zu

erstatten, ist die Erwartung verknüpft, dass alle Landkreise und kreisfreien

Städte sowie Gemeinden und Verbandsgemeinden ebenfalls ihrer uneingeschränkten

Zahlungspflicht bezüglich ihres Kostenanteils nachkommen?, appelliert

Grimm-Benne. Die kommunalen Spitzenverbände teilen diese Rechtsauffassung.

 

Hintergrund:

 

Zur

Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März Schulen und

Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor

Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.

 

Das

Sozialministerium zahlt auch während der Schließung den Landesanteil an den

Kita-Kosten ungekürzt an die Landkreise weiter. Die Kita-Finanzierung wird in

Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz

zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten

aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.

 

 

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