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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Ministerium verdoppelt Zuschüsse für Sinnesberatungsstellen
21.01.2019, Magdeburg – 4
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Die Fördermittel
der Sinnesberatungsstellen, die die gesellschaftliche Teilhabe von blinden,
sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Land verbessert, werden
ab diesem Jahr mehr als verdoppelt. Die Finanzierung in 2019 als auch die
mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre sieht eine Erhöhung von
352.600 Euro auf 748.400 Euro vor. ?Inklusion
ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet,
dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden
darf?, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Die Sinnesberatungsstellen mit
ihren Standorten in Magdeburg, Halle, Dessau, Stendal, Halberstadt und
Wittenberg helfen bei verschiedenen Problemen im Alltag wie zum Beispiel im
Umgang mit Sozialleistungsträgern. Darüber hinaus wird der Umgang von
technischen Hilfsmitteln je nach Behinderungsart geschult und Unterstützung bei
weiteren Anlaufschwierigkeiten angeboten. Bei Erkrankung alleinstehender
Gehörloser wird der Einsatz von Sozialhelfern mit Kenntnissen der
Gebärdensprache angeboten. Das kulturelle Leben wird durch Organisation von
Begegnungsveranstaltungen zum Meinungs- und Gedankenaustausch, von
Veranstaltungen und auch Ausflügen gefördert.
Die Anlaufstellen finanzieren sich zu
85 Prozent durch freiwillige Förderleistungen des Landes und zu 15 Prozent
durch Leistungen vom Integrationsamt sowie durch Spenden und Eigenmittel. Das
Land Sachsen-Anhalt gewährt dabei einerseits Zuwendungen zu den Personal- und
Sachausgaben und andererseits zur Finanzierung von Honorar- und Fahrtkosten für
die im Einzelfall notwendige Bereitstellung von
Gebärdensprachdolmetscherleistungen, die im privaten Bereich anfallen können. Auch
für die Arbeitnehmer in diesem Bereich verfolge das Ministerium den Grundsatz
?Gutes Geld für gute Arbeit.?
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