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90 Jahre Frauenwahlrecht in
Deutschland:
Ministerin Kuppe: Mehr Frauen in die Parlamente
12.11.2008, Magdeburg – 157
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
157/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 157/08
Magdeburg, den 12. November 2008
90 Jahre Frauenwahlrecht in
Deutschland:
Ministerin Kuppe: Mehr Frauen in die Parlamente
90 Jahre nach
Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland hat Sozialministerin Dr.
Gerlinde Kuppe die Frauen im Land ermutigt, sich noch zahlreicher in Parlamente
wählen zu lassen. Kuppe erklärte in Magdeburg: ¿Demokratie braucht Frauen und
Männer gleichermaßen. Auch direkt vor Ort, auf lokaler Ebene, sind das Wissen
und Können sowie die Erfahrung und Denkweisen von Frauen unverzichtbar. Dieses
Jubiläum bedeutet für alle Frauen den Auftrag, weiter dafür zu kämpfen, dass
die Hälfte der Macht weiblich wird.¿
In den Kreistagen
des Landes Sachsen-Anhalt ist etwa nur jedes fünfte Mitglied eine Frau. Stadt-
und Gemeinderäte weisen einen Anteil an Frauen von rund 22 und 23 Prozent auf.
Besser sieht die Situation dagegen im Landtag aus. Hier liegt der Anteil der
Frauen bei 31 Prozent. Im Bundestag beträgt der Anteil 32 Prozent.
Kuppe betonte: ¿Was
heute normal erscheint, nämlich dass Frauen am politischen Prozess teilhaben,
war vor 90 Jahren der bahnbrechende Erfolg eines langen Kampfes für die Rechte
und Interessen von Frauen.¿
Am 12. November
1918 führte der ¿Rat der Volksbeauftragten¿ per Dekret erstmals in Deutschland
das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ab 20 Jahre ein. Anhalt war das
erste deutsche Land, in dem Frauen das gerade erst zugestandene Wahlrecht
bereits am 15. Dezember 1918 wahrnehmen konnten.
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