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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Informationen über ambulant betreute Wohnformen
09.03.2017, Magdeburg – 13
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Für wen ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Alter die
richtige Wohnform? Was muss bei der Gründung beachtet werden? Darüber
informiert der ?Leitfaden Ambulant betreute Wohngemeinschaft in
Sachsen-Anhalt?, den das Sozialministerium aufgelegt hat. Der Leitfaden
informiert über die sogenannten neuen Wohnformen, angefangen von der Gründung,
der Gestaltung und den Organisationsformen bis hin zu
den Kosten und den Beratungsangeboten. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: ?Die
Broschüre kann und will eine individuelle Beratung nicht ersetzen, gibt aber
wertvolle Tipps.? Adressaten seien neben Interessenten und ihren Angehörigen
auch ambulante Pflegedienste und die Wohnungswirtschaft.
Pflege-
und betreuungsbedürftige Menschen wollen heute auch bei einem bestehendem
Pflege- oder Hilfebedarf so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und in
ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben. Dabei hat sich das gemeinschaftliche
Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit anderen, die in der gleichen Situation
sind, als Alternative zu einem Umzug in eine stationäre Einrichtung
herausgebildet.
In einer ambulant betreuten
Wohngemeinschaft wohnen in der Regel acht bis zwölf Menschen gemeinsam in einer
großen Wohnung oder einem Haus. Dienstleistungsanbieter wie ambulante
Pflegedienste, Präsenzkräfte zur Regelung der Alltagsorganisation oder Anbieter
für Hauswirtschaft oder Betreuung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern je
nach Bedarf ausgewählt.
Das
Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) hat dafür die
rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften erfordern
zwar im Allgemeinen einen höheren organisatorischen Aufwand, ermöglichen aber
auch ein größeres Maß an Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitgestaltung sowie
gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die
Broschüre soll Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Angehörigen und gesetzlichen
Vertreterinnen und Vertreter sowie Interessierten, aber auch ambulanten
Pflegediensten und der Wohnungswirtschaft gezielt wichtige Informationen und
Hinweise zum Aufbau und zum Betreiben einer solchen Wohngemeinschaft
vermitteln. Diese Hinweise können jedoch eine gezielte individuelle, auf die
Örtlichkeit abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Beratungsmöglichkeiten gibt es
in Sachsen-Anhalt beispielsweise bei der Beratungsstelle für neue Wohnformen
bei der Gesellschaft Prävention im Alter (PIA e.V.), der Heimaufsicht im
Landesverwaltungsamt, dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sowie, bei
baurechtlichen Fragen, bei den zuständigen Bauordnungsbehörden.
Die Broschüre kann
per E-Mail bestellt werden unter ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de. Erarbeitet wurde sie in Kooperation mit der Gesellschaft für
Prävention im Alter e.V. (PiA), der Landeshauptstadt Magdeburg, der LIGA der
Freien Wohlfahrtspflege und dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt
e.V./Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de