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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Informationen über ambulant betreute Wohnformen

09.03.2017, Magdeburg – 13

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Für wen ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Alter die

richtige Wohnform? Was muss bei der Gründung beachtet werden? Darüber

informiert der ?Leitfaden Ambulant betreute Wohngemeinschaft in

Sachsen-Anhalt?, den das Sozialministerium aufgelegt hat. Der Leitfaden

informiert über die sogenannten neuen Wohnformen, angefangen von der Gründung,

der Gestaltung und den Organisationsformen bis hin zu

den Kosten und den Beratungsangeboten. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: ?Die

Broschüre kann und will eine individuelle Beratung nicht ersetzen, gibt aber

wertvolle Tipps.? Adressaten seien neben Interessenten und ihren Angehörigen

auch ambulante Pflegedienste und die Wohnungswirtschaft.

 

Pflege-

und betreuungsbedürftige Menschen wollen heute auch bei einem bestehendem

Pflege- oder Hilfebedarf so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und in

ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben. Dabei hat sich das gemeinschaftliche

Wohnen in einer Wohngemeinschaft mit anderen, die in der gleichen Situation

sind, als Alternative zu einem Umzug in eine stationäre Einrichtung

herausgebildet.

 

In einer ambulant betreuten

Wohngemeinschaft wohnen in der Regel acht bis zwölf Menschen gemeinsam in einer

großen Wohnung oder einem Haus. Dienstleistungsanbieter wie ambulante

Pflegedienste, Präsenzkräfte zur Regelung der Alltagsorganisation oder Anbieter

für Hauswirtschaft oder Betreuung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern je

nach Bedarf ausgewählt.

 

Das

Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) hat dafür die

rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften erfordern

zwar im Allgemeinen einen höheren organisatorischen Aufwand, ermöglichen aber

auch ein größeres Maß an Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitgestaltung sowie

gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner.

 

Die

Broschüre soll Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Angehörigen und gesetzlichen

Vertreterinnen und Vertreter sowie Interessierten, aber auch ambulanten

Pflegediensten und der Wohnungswirtschaft gezielt wichtige Informationen und

Hinweise zum Aufbau und zum Betreiben einer solchen Wohngemeinschaft

vermitteln. Diese Hinweise können jedoch eine gezielte individuelle, auf die

Örtlichkeit abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Beratungsmöglichkeiten gibt es

in Sachsen-Anhalt beispielsweise bei der Beratungsstelle für neue Wohnformen

bei der Gesellschaft Prävention im Alter (PIA e.V.), der Heimaufsicht im

Landesverwaltungsamt, dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sowie, bei

baurechtlichen Fragen, bei den zuständigen Bauordnungsbehörden.

 

Die Broschüre kann

per E-Mail bestellt werden unter ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de. Erarbeitet wurde sie in Kooperation mit der Gesellschaft für

Prävention im Alter e.V. (PiA), der Landeshauptstadt Magdeburg, der LIGA der

Freien Wohlfahrtspflege und dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt

e.V./Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de