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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsministerin Kuppe begrüßt Einigung
zum Mammographie-Screening

11.08.2006, Magdeburg – 103

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

103/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 103/06

 

 

 

Magdeburg, den 11. August 2006

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe begrüßt Einigung

zum Mammographie-Screening

 

Gesundheitsministerin Dr.

Gerlinde Kuppe hat die Verständigung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung

Sachsen-Anhalt (KV) und Krankenkassen zum Mammographie-Screening begrüßt. ¿Nach

langwierigen Verhandlungen konnte nun endlich der Knoten durchschlagen werden¿,

erklärte Kuppe am Freitag in Magdeburg.

 

Kuppe sagte: ¿Diese Einigung

ist im Interesse der Frauen. Das Früherkennungsprogramm wird helfen, die

Sterblichkeit an Brustkrebs zu senken.¿

 

Brustkrebs ist in Deutschland

die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa 10 Prozent der Frauen erkranken

im Laufe ihres Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Das

Früherkennungsprogramm setzt genau da an. Die vorgesehenen Mammographie-Screenings

richten sich an die Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen Frauen. Nach

internationalen Studien kann ein derartiges Programm zur Früherkennung von

Brustkrebs die Sterblichkeit an dieser Krebserkrankung deutlich senken.

 

Die Ministerin äußerte die

Erwartung, dass nach der notwendigen Ausschreibung eine schnelle Umsetzung des

Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt erfolgen wird. Sie gehe davon aus,

dass sich genügend Fachärzte finden lassen, die die hohen Anforderungen für

diese besondere Form der Krebsfrüherkennung erfüllen.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es über

350.000 anspruchsberechtigte Frauen in der Altergruppe der 50- bis 69-jährigen.

Diese sollen vom Jahr 2007 an zur Brustkrebsfrüherkennung eingeladen werden.

Regional sollen nach der Einigung zwischen Krankenkassen und KV diese

Untersuchungen in vier von den Vertragsparteien bestimmten Versorgungsregionen

erfolgen.

 

 

 

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