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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsministerin warnt vor zu starker Isolierung von Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen

04.06.2020, Magdeburg – 183

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalts

Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat an die Pflege- und

Behinderteneinrichtungen im Land dringend appelliert, Bewohnerinnen und

Bewohnern der stationären Einrichtungen nicht unangemessen stark zu isolieren.

Aus dem Wunsch heraus, die Bewohnerinnen und Bewohner optimal zu schützen,

werde zum Teil die Möglichkeit sozialer Teilhabe zu sehr beschnitten, sagte Grimm-Benne.

Die Ministerin sagte, sie sei sich bewusst, dass es keine einfachen Lösungen

gebe und dass sorgsames Abwägen nötig sei. Viele Einrichtungen gingen hier sehr

verantwortungsbewusst vor. Es sei ihr aber wichtig, das Thema in den Fokus zu

rücken, da sie in den vergangenen Wochen zum Teil erschütternde Briefe von Bewohnerinnen

und Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen oder von deren Angehörigen erhalten

habe, in denen geschildert werde, welche Folgen es habe, wenn über Wochen und

Monate kein Kontakt möglich sei.

 

 

 

Hygiene- und Abstandsregelungen seien zur Eindämmung der Corona-Epidemie

unerlässlich, doch gelte die Maxime ?Schutz und Sicherheit statt sozialer

Kontakte? eben auch nicht uneingeschränkt. Je geringer die Fallzahlen in

Sachsen-Anhalt seien und je mehr allgemeine Kontaktbeschränkungen

zurückgenommen würden, desto stärker müsse auch das Selbstbestimmungsrecht der

Bewohnerinnen und Bewohner geachtet werden.

 

 

 

In

Erlassen an Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit

Behinderungen verweist das Ministerium auf die gelten Besuchsrechte für

stationäre Einrichtungen. Danach bestehe keine Ausgangssperre für Bewohnerinnen

und Bewohner. Eine rechtliche Handhabe, mobilen Bewohnern/innen den Ausgang aus

der Einrichtung zu verweigern, werde nicht gesehen. Außerdem sei insbesondere

der Zutritt von rechtlichen Betreuern/innen, Vormündern und Bevollmächtigten in

die Einrichtung erlaubt ? und zwar auch, wenn ein Bewohner am entsprechenden

Tag bereits Besuch empfangen haben sollte. Besuchsrechte sollten zudem so

gestaltet werden, dass sie auch von Erwerbstätigen und entfernt lebenden

Besuchern/innen in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

Die Gesundheit und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zu- und Angehörigen sei oberstes

Anliegen, sagte Grimm-Benne. Gleichzeitig müssen wir jedoch dem Bedürfnis der

Bewohner und Angehörigen nach sozialen Kontakten Rechnung tragen und

verhindern, dass die soziale Isolation zu gesundheitlichen Schäden führt.

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de