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Gesundheitsministerin warnt vor zu starker Isolierung von Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen
04.06.2020, Magdeburg – 183
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat an die Pflege- und
Behinderteneinrichtungen im Land dringend appelliert, Bewohnerinnen und
Bewohnern der stationären Einrichtungen nicht unangemessen stark zu isolieren.
Aus dem Wunsch heraus, die Bewohnerinnen und Bewohner optimal zu schützen,
werde zum Teil die Möglichkeit sozialer Teilhabe zu sehr beschnitten, sagte Grimm-Benne.
Die Ministerin sagte, sie sei sich bewusst, dass es keine einfachen Lösungen
gebe und dass sorgsames Abwägen nötig sei. Viele Einrichtungen gingen hier sehr
verantwortungsbewusst vor. Es sei ihr aber wichtig, das Thema in den Fokus zu
rücken, da sie in den vergangenen Wochen zum Teil erschütternde Briefe von Bewohnerinnen
und Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen oder von deren Angehörigen erhalten
habe, in denen geschildert werde, welche Folgen es habe, wenn über Wochen und
Monate kein Kontakt möglich sei.
Hygiene- und Abstandsregelungen seien zur Eindämmung der Corona-Epidemie
unerlässlich, doch gelte die Maxime ?Schutz und Sicherheit statt sozialer
Kontakte? eben auch nicht uneingeschränkt. Je geringer die Fallzahlen in
Sachsen-Anhalt seien und je mehr allgemeine Kontaktbeschränkungen
zurückgenommen würden, desto stärker müsse auch das Selbstbestimmungsrecht der
Bewohnerinnen und Bewohner geachtet werden.
In
Erlassen an Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen verweist das Ministerium auf die gelten Besuchsrechte für
stationäre Einrichtungen. Danach bestehe keine Ausgangssperre für Bewohnerinnen
und Bewohner. Eine rechtliche Handhabe, mobilen Bewohnern/innen den Ausgang aus
der Einrichtung zu verweigern, werde nicht gesehen. Außerdem sei insbesondere
der Zutritt von rechtlichen Betreuern/innen, Vormündern und Bevollmächtigten in
die Einrichtung erlaubt ? und zwar auch, wenn ein Bewohner am entsprechenden
Tag bereits Besuch empfangen haben sollte. Besuchsrechte sollten zudem so
gestaltet werden, dass sie auch von Erwerbstätigen und entfernt lebenden
Besuchern/innen in Anspruch genommen werden können.
Die Gesundheit und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zu- und Angehörigen sei oberstes
Anliegen, sagte Grimm-Benne. Gleichzeitig müssen wir jedoch dem Bedürfnis der
Bewohner und Angehörigen nach sozialen Kontakten Rechnung tragen und
verhindern, dass die soziale Isolation zu gesundheitlichen Schäden führt.
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