Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zwei Jahre neues Kinderförderungsgesetz / Minister Bischoff: Verbesserung messbar / Jetzt mehr Personal für Krippe
29.07.2015, Magdeburg – 27
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Das vor zwei Jahren in Kraft getretene neue
Kinderförderungsgesetz hat sich bewährt. ?Es wurden für Kinder, Eltern und
Erzieher quantitative und qualitative Verbesserungen in Gang gesetzt. Die
Verbesserungen sind messbar?, erklärte Sozialminister Norbert Bischoff am
Mittwoch in Magdeburg. Nunmehr wird zum 1. August mit der Anhebung des
Betreuungsschlüssels im Krippenbereich ein Schlusspunkt gesetzt. Das
Erzieher-Kind-Verhältnis wird von bislang 1:6,666 auf dann 1:5,555 verbessert.
Parallel dazu erhöhen sich zum 1. August die vom Land gezahlten monatlichen Pauschalen
im Krippenbereich noch einmal erheblich von 223,88 Euro auf 314,92 Euro.
Bischoff betonte: ?Das Kinderförderungsgesetz hat
mit seiner Novelle im Kern für Kinder, Eltern und Erzieher drei Punkte
inhaltlich neu geregelt. Erstens gibt es für alle Kinder unabhängig von der
Erwerbssituation der Eltern wieder den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung.
Zudem seien mit der Verbesserung der Personalschlüssel im Kindergarten- und
Krippenbereich Arbeitsentlastungen für Erzieher durchgesetzt worden. Eltern von
zwei und mehr Kindern in der Betreuung wurden zudem bei den Kostenbeiträgen
entlastet. Für den Minister wichtig ist auch die verbindliche Anwendung des
Bildungsprogramms ?Bildung elementar?: Bischoff: ?Die Kindertagesbetreuung in
Sachsen-Anhalt, das ist vorzeigbare frühkindliche Bildung, die den Vergleich zu
anderen Ländern nicht scheuen muss.?
Im
Folgenden ein Fakten-Überblick zu Regelungspunkten:
Erstens:
Rückkehr zum Ganztagesanspruch
Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder wieder
einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung unabhängig vom Sozialstatus
der Eltern. Damit hat der Landtag die Weichen zu mehr Bildungsgerechtigkeit
gestellt. Auch Kinder, deren Eltern keine Arbeit haben, haben einen
uneingeschränkten Anspruch auf frühkindliche Bildung in der
Kindertageseinrichtung. Ganztagesbetreuung heißt eine Betreuung von sieben
Stunden und mehr.
Die Situation:
Laut den aktuellen Daten des Statistischen
Landesamtes (Stichtag 1. März 2015) werden derzeit in den Einrichtungen 76.469 Kinder
sieben Stunden und länger betreut. Das sind 54,71 Prozent aller betreuten
Kinder. Im Vorjahr waren dies 75.233 Kinder oder 54,51 Prozent. Im Vergleich
dazu: Im Jahr 2013 und damit vor der Gesetzesänderung wurden 61.118 Kinder
länger als sieben Stunden betreut. Das waren 44,71 Prozent aller Kinder in den
Einrichtungen.
Das Fazit:
Die Rückkehr zum Ganztagesanspruch hat
dazu geführt, dass mehr Kinder länger als sieben Stunden betreut werden. Der
Ganztagesanspruch für alle Kinder führte aber nicht dazu, dass alle Eltern ihre
Kinder auch zehn Stunden und länger betreuen lassen.
Im Durchschnitt werden die Kinder 37,1
Stunden pro Woche oder 7,4 Stunden pro Tag betreut. Der Wert entspricht auch
dem aus dem Vorjahr. Vor der Gesetzesänderung lag der Wert bei 35,4 Stunden pro
Woche und 7,1 Stunden am Tag.
Zweitens: Verbesserung der Personalschlüssel
Das Gesetz sorgt für verbesserte Arbeitsbedingungen
für Erzieherinnen und Erzieher. Der Personalschlüssel wurde stufenweise
angehoben. Das heißt, mehr Erzieherinnen und Erzieher kümmern sich um die
Kinder.
(Zur Definition: Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel
sind auf der einen Seite die Jahressumme der vereinbarten Betreuungsstunden und
auf der anderen Seite die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen
Fachkräfte in der Tageseinrichtung.)
Die Situation:
Im Kindergarten (3-Jährige bis zum Schuleintritt)
hat sich der planerische Personalschlüssel bereits zum 1. August 2013 (also mit
Einführung des Gesetzes vor zwei Jahren) von 1:14,625 auf 1:12,5 verbessert.
Konkret laut Gesetz sind bis zum 1. August 2013 für jedes Kind von drei Jahren
bis zum Schuleintritt 0,068 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
aufzuwenden gewesen, ab 1. August 2013 dann 0,080 Arbeitsstunden.
Der planerische Personalschlüssel im Krippenbereich
(bis 3-jährige) wird nunmehr jetzt zum 1. August 2015 von jetzt 1:6,666 auf
dann 1:5,555 verändert. Konkret laut Gesetz sind bislang für jedes Kind unter
drei Jahren 0,15 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft aufzuwenden, ab
1. August dann 0,18 Arbeitsstunden.
Das Fazit:
Die Änderungen im Personalschlüssel und die höhere
Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung haben dazu geführt, dass in den
Einrichtungen deutlich mehr Frauen und Männer beschäftigt sind. Die Zahl der
Beschäftigten mit Fachabschluss hat sich von März 2103 auf März 2015 um 1.279 Personen (8,8 Prozent) erhöht.
Real sind in den Einrichtungen laut
Daten des Statistischen Landesamtes wie folgt Beschäftigte mit fachpädagogischem
Abschluss beschäftigt:
aktuell: 15.784
Beschäftigteim März 2014: 15.240 Beschäftigteim März 2013(vor der Gesetzesänderung) 14.505 Beschäftigte.
Drittens:
Finanzielle Entlastung von Familien mit zwei und mehr Kindern in der Krippen-
und Kindergartenbetreuung
Das Gesetz regelt eine finanzielle Entlastung von
Mehrkindfamilien. Familien mit zwei oder mehr Kindern, die in Krippe und / oder
Kindergarten betreut werden, zahlen nie mehr als 160 Prozent des
Einzelbeitrages für das älteste Kind.
Die Situation:
Für 2014 sind von den Kommunen (die die
Kostenminimierung für die Eltern vorfinanziert haben) im Zuge einer
Spitzkostenabrechnung gut zehn Millionen Euro (konkret 10,226 Millionen Euro)
als Erstattung vom Land beantragt worden.
Das Fazit:
Mit gut zehn Millionen Euro gab es eine immense
Entlastung für Familien mit zwei Kindern und mehr. Ursprünglich war ein
Jahresvolumen von Kostenerstattungen in Höhe von rund vier Millionen Euro
prognostiziert worden.
Vor allem in den beiden Städten Halle und Magdeburg
mit fast 1,5 und gut 1,2 Millionen Euro sowie im Landkreis Harz mit etwa
950.000 Euro und im Burgenlandkreis mit 822.300 Euro wurden stark
Mehrkindfamilien entlastet.
Zahlen zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung und zum finanziellen
Beitrag des Landes
(Quellen: Statistisches Landesamt laut Erhebung jeweils zum 1. März /
Landeshaushalt Sachsen-Anhalt)
Anzahl der Kinder in der Betreuung laut
KiFöG
In den Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung werden aktuell (Stichtag 1. März 2015) 139.757 Kinder
betreut und gefördert. Im Jahr 2014 waren dies (mit Stichtag 1. März 2014)
138.002 Kinder.
Davon
im Krippenalter (null bis drei Jahre): 29.216 Kinder
(2014: 29.115 )
im Kindergartenalter (3 Jahre bis
Schulanfang): 61.384 Kinder
(2014: 61.311)
im Hortalter (Schule bis Abschluss 6.
Klasse): 49.157 Kinder
(2014:
47.576)
Zudem wurden zum Stichtag 1. März 2015
in der Tagespflege 729 Kinder betreut. Im Vorjahr waren dies 650. Damit wurden
insgesamt nach KiFöG in den Einrichtungen und in der Tagespflege zum 1. März
2015 140.486 Kinder betreut und gefördert (2014: 138.652 Kinder).
Finanzieller
Beitrag des Landes zur Kindertagesbetreuung
Die
Pauschalen des Landes sind im Laufe der vergangenen beiden Jahre vor allem im
Krippen- und Kindergartenbereich spürbar gestiegen. Zum 1. August 2015 erhöhen sich die vom Land gezahlten Pauschalen
pro Monat im Krippenbereich noch einmal erheblich von 223,88 Euro auf 314,92
Euro.
In
der Summe entwickelten und entwickeln sich die vom Land gezahlten Pauschalen pro
Monat in Euro wie folgt:
01.08.13
01.01.14
01.01.15
01.08.15
01.01.16
Krippe
217,31
220,57
223,88
314,92
319,65
Kiga
156,72
159,07
161,46
161,46
163,88
Hort
56,68
57,53
58,40
58,40
59,27
Die
Haushaltspositionen des Landes im Überblick
2012: 184 Millionen Euro
2013: 205 Millionen Euro
2014: 227 Millionen Euro
2015: 252 Millionen Euro
2016 275 Millionen Euro
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