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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Gesundheitsministerin Kuppe: Pragmatische Lösung für Psychotherapeuten muss her/Schiedsspruch beanstandet

30.05.2000, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 054/00

 

Magdeburg, den 30. Mai 2000

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe: Pragmatische Lösung für Psychotherapeuten muss her/Schiedsspruch beanstandet

Magdeburg. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) setzt ihre Bemühungen für eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen fort. "Es darf nicht sein, dass die gegenüber 1996 um ein Drittel gestiegene Zahl der psychotherapeutischen Praxen in Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 mit einem an der Situation von vor drei Jahren orientierten und damit deutlich zu geringen Budget agieren musste", erklärte die Ministerin am Dienstag in Magdeburg.

Frau Kuppe äußerte sich enttäuscht, dass ihre Bemühungen um eine schnelle und pragmatische Hilfe für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bislang nicht zu dem erhofften Durchbruch geführt haben. Auf Initiative der Ministerin hatte es im Gesundheitsministerium eine Vermittlungsrunde mit den Kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Verbänden der Psychotherapeuten gegeben.

Die Ministerin erklärte: "Nachdem unser Versuch nicht von Erfolg gekrönt war, zu einem für alle Seiten tragfähigen und schnell umsetzbaren Kompromiss zu gelangen, müssen wir nunmehr den langwierigen Rechtsweg gehen." Das Ministerium hat den Schiedsspruch zur psychotherapeutischen Honorierung für das Jahr 1999 beanstandet. "Es muss deutliche Verbesserungen bei der Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen geben. Andernfalls sehe ich die Gefahr, dass Praxen nicht nur an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit gelangen, sondern diese überschreiten. Wir gerieten somit schnell in eine Situation, in der die Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt mit psychotherapeutischen Leistungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Und dies angesichts der Tatsache, dass wir in Ostdeutschland insgesamt ohnedies noch einen erheblichen Nachholebedarf haben. Nicht Ab-, sondern Aufbau ist das Gebot der Stunde. Alles andere wäre verheerend und darf nicht passieren."

Ministerin Kuppe appellierte an Kassen und Kassenärztliche Vereinigung, ihre Positionen zu überdenken. "Ein größeres Engagement für die Psychotherapeuten ist möglich, ohne das Gesamtsystem finanziell über Gebühr zu belasten." Des weiteren sagte die SPD-Politikerin zu, sich auch auf Bundesebene weiterhin für eine pragmatisches Problemlösung einzusetzen. "Der Gesprächsverlauf macht deutlich, dass der Schlüssel für eine Problemlösung nicht allein auf Landesebene zu finden ist", sagte Frau Kuppe.

Hintergrund:

Bemessungsgrundlage für die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen in 1999 war das Jahr 1996. In Sachsen-Anhalt wie auch den anderen neuen Bundesländern ist die Zahl der psychotherapeutischen Praxen gegenüber 1996 jedoch sprunghaft angestiegen, was zu einem deutlichen Verfall der Honorar-Punktwerte insbesondere im zweiten Halbjahr führte. Das Schiedsamt in Sachsen-Anhalt hatte entschieden, den psychotherapeutischen Punktwert für das gesamte Jahr 1999 auf 90 Prozent des vergleichbaren Punktwertes für ärztliche Gesprächsleistungen festzulegen. Für nicht wenige psychotherapeutische Praxen würde dies zu Rückzahlungen führen, da sie im ersten Halbjahr deutlich mehr als diese 90 Prozent erhalten hatten.

 

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