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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sozialministerium will Krankenhausförderung verbessern

24.06.2019, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalts

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration will die Förderung für Krankenhäuser

in den kommenden beiden Jahren mehr als verdoppeln. Die Mittel sollen von jetzt

48,8 Millionen in zwei Schritten auf 104,5 Millionen Euro im Jahr 2021 steigen.

Das sei Gegenstand der aktuellen Haushaltsverhandlungen, sagte

Sozialministerium Petra Grimm-Benne heute in Magdeburg. Zudem werde darüber

nachgedacht, ein spezielles Kreditprogramm für Krankenhäuser aufzulegen. Dazu

sei man mit der Investitionsbank im Kontakt. Ein entsprechendes Programm hatte

es in Sachsen-Anhalt letztmals in den 90er Jahren gegeben. Hintergrund ist der

große Investitionsstau an Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Grimm-Benne:

?Dass wir mehr Investitionen brauchen, ist unbestritten.? Aktuell sei erreicht,

dass die Gelder des Bundes-Strukturfonds vollständig gegenfinanziert werden

können. Sachsen-Anhalt legt auf jeden Bundes-Euro einen zusätzlichen Euro aus

Landesgeld und muss garantieren, dass die Fördersummen insgesamt eine bestimmte

Linie nicht unterschreiten. Aus dem Geld werden zum Beispiel Neu- und Umbauten

am Altmarkklinikum in Gardelegen und Baumaßnahmen in Schönebeck finanziert.

Ziel ist, die Versorgungsstruktur zu verbessern.

 

 

 

Im

Haushaltsjahr 2020 soll die Pauschalförderung aufgestockt werden, von 43,8 auf

54,5 Millionen Euro. Damit könnten Kliniken mehr kleinere  Baumaßnahmen, aber auch Einrichtungs- und

Ausstattungsgegenstände sowie Geräte finanzieren. Insgesamt stünden damit im

kommenden Jahr dann 71,5 Millionen Euro aus verschiedenen Titeln zur Verfügung,

2021 dann sogar 104,5 Millionen Euro. Grimm-Benne: ?Ich hoffe, dass es trotz haushalterischer

Zwänge gelingt, die Fördermittel deutlich zu erhöhen.? Derzeit ist

Sachsen-Anhalt bei den Krankenhausinvestitionskosten pro Einwohner bundesweit

Schlusslicht.

 

 

 

Ein

Umsteuern sei umso wichtiger, da auf Bundesebene Veränderungen des

Abrechnungssystems für Krankenhäuser in der Diskussion seien, betonte die

Ministerin. Diese würden die finanziellen Freiräume der Krankenhäuser zur

Umsetzung eigener unternehmerischer Entscheidungen voraussichtlich sehr

einschränken.

 

 

 

Laut

Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Bundesländer und gesetzliche

Krankenkassen für die Krankenhausfinanzierung gemeinsam zuständig. Dabei sind

die Aufgaben genau beschrieben: das Land trägt die Verantwortung für die

Investitionskosten, die Kassen für die laufenden Betriebskosten im Rahmen der

Krankenhausfinanzierung.

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de