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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Weiterer Baustein zur
Fachkräftesicherung /  Land,
Investitionsbank und Bundesagentur setzen Garantiefonds für Ausbildungsbetriebe
auf

22.07.2011, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 061/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 061/11

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juli 2011

 

 

 

Weiterer Baustein zur

Fachkräftesicherung /  Land,

Investitionsbank und Bundesagentur setzen Garantiefonds für Ausbildungsbetriebe

auf

 

Ein bundesweit einmaliges

Garantieprogramm soll in Sachsen-Anhalt zur Fachkräftesicherung in der Sozial-

und Gesundheitswirtschaft betragen. Das Landesarbeitsministerium, die Investitionsbank

Sachsen-Anhalt und die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion

Sachsen-Anhalt-Thüringen, haben gemeinsam ein neues Förderinstrument

entwickelt. Für Unternehmen, die Arbeitslose und Arbeitsuchende in

Berufsfeldern weiterbilden, die zwingend eine dreijährige Ausbildungszeit

erfordern wie etwa in der Alten- und Krankenpflege, garantiert das Land für den

Fall von betrieblichen Schwierigkeiten die Übernahme der Ausbildungskosten im

dritten Jahr. Die ersten 24 Monate der Umschulungen können von der

Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

 

Arbeitsminister Norbert Bischoff:

¿Mit dem Garantiefonds wollen wir Unternehmen stützen, die sich zur Gewinnung

und Qualifizierung von Fachkräften aktiv einbringen, statt allein auf fertige

Fachkräfte von außerhalb zu warten. Diese Unternehmen geben Erwerbslosen eine

Chance und nehmen eine dreijährige Umschulungsphase in Kauf. Mit dem

Garantiefonds wollen wir gewährleisten, dass diese Firmen keine zusätzlichen

finanziellen Risiken eingehen müssen. Sollte die Firma in dieser langen Zeit der

Umschulung in Schwierigkeiten geraten, so springen wir für die

Ausbildungskosten ein. Das schafft Sicherheit für die Unternehmen und vor allem

auch für die Umschüler und Umschülerinnen.¿

 

Der Garantiefonds wird mit EU-

und Landesgeld gefüllt und hat ein Volumen von etwa zwölf Millionen Euro. Neben

Alten- und Krankenpflegern können auf diese Weise auch Hebammen oder Sozialhelfer,

Physiotherapeuten, Logopäden  sowie

Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden.

 

Der Vorsitzende der

Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay

Senius, erklärte: ¿Gut ausgebildete Pflegekräfte werden immer rarer. Vor einem

Jahr kamen auf jede Stelle für Gesundheitsdienstberufe noch drei Arbeitslose,

heute sind es nur noch zwei.¿ Senius forderte dazu auf, alle Reserven für die

Fachkräftesicherung zu erschließen. Durch den Garantiefonds erhoffen sich die

Agenturen für Arbeit und Jobcenter eine stärkere Nachfrage von Klein- und

Mittelständlern des Sozial- und Gesundheitswesens nach Umschulungsmöglichkeiten

für arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen. ¿Die Mitarbeiter der Agenturen

für Arbeit und der Jobcenter sind vorbereitet, interessierte Unternehmen zu

beraten, bei der Auswahl geeigneter Bewerber zu unterstützen und in den ersten

beiden Jahren die Qualifizierung mit einem Bildungsgutschein zu fördern¿, betonte

Senius.

 

Der Sprecher der

Geschäftsleitung der Investitionsbank, Manfred Maas, erklärt: ¿Der Garantiefonds

ergänzt die Förderung der Bundesagentur und sichert damit die

Gesamtfinanzierung der Weiterbildung. Mit dieser für Deutschland einmaligen

Zusammenarbeit wird die Ausbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich gestärkt.

Durch unsere Erfahrungen im Fördergeschäft unterstützen wir den reibungslosen

Ablauf und leisten so unseren Beitrag zur Fachkräftesicherung.¿

 

Ab sofort können Unternehmen,

die mindestens eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben, eine

Finanzierungszusage bei der Investitionsbank beantragen. Zuvor prüfen die

Arbeitsagenturen und Jobcenter, ob die für die Weiterbildung vorgesehenen

Personen die Voraussetzungen erfüllen. Über den Garantiefonds können auch für

das dritte Umschulungsjahr neben dem Ausbildungsentgelt sowie Lehrgangs- und

Fahrtkosten die Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung gesichert

werden, sollte der Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

 

Interessierte Unternehmen

können sich mit Fragen auch direkt an die Investitionsbank wenden unter der kostenfreien

Servicenummer 0800 56 007 57.

 

Der Arbeitgeber-Service der

Agenturen für Arbeit ist unter der kostenpflichtigen Rufnummer 01801 66 44 66

zu erreichen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Arbeit und

Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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