Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Arbeitsminister Bischoff: Öffentlich geförderte Beschäftigung wichtig / Zeit für erneuten Bundesratsvorstoß nicht reif
21.02.2013, Magdeburg – 9
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Rede des
Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 25 ?Öffentlich
geförderte Beschäftigung neu gestalten? / Fraktion DIE LINKE
Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Die Diskussion zum Thema ?Öffentlich geförderte
Beschäftigung? und deren Ausgestaltung begleitet uns bereits seit den 90er
Jahren. Öffentlich geförderte Beschäftigung hat in diesem Zeitraum Höhen und
Tiefen erlebt.
Wir alle wissen, dass es zuletzt im Zuge der
Instrumentenreform im Jahre 2011 noch einmal erhebliche Einschnitte bei den
gesetzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von öffentlich geförderter
Beschäftigung gegeben hat. Seitdem werden diese nicht mehr als eine aktive
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gefördert, sondern ausschließlich aus
der steuerfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende. Grundsätzlich stehen
zwei Maßnahmetypen zur öffentlich geförderten Beschäftigung bereit: Das sind
erstens die Arbeitsgelegenheiten, also die sogenannten Ein-Euro-Jobs, sowie
zweitens die Bezuschussung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse im Rahmen des
Paragrafen 16e. Beiden Regelungen ist gemein, dass sie in der Umsetzung erheblichen
Restriktionen unterliegen, unter anderem der, dass Personen lediglich für
maximal zwei Jahre in einem Rahmenzeitraum von fünf Jahren an diesen Maßnahmen
partizipieren dürfen.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Lage
auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren insgesamt
positiv entwickelt hat. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist rückläufig.
Es muss aber auch festgestellt werden, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen
selbst bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung relativ konstant bei 30
Prozent geblieben ist.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungstrends
und der sich verschärfenden Fach- und Arbeitskräftesituation besteht hier
Handlungsbedarf, um Arbeitskräftepotenziale für die Zukunft erschließen zu
können. Es bedarf insbesondere wirksamer Instrumente, um Integrationshemmnisse
wie fachliche Defizite sowie gesundheitliche und soziale Probleme abzubauen.
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten, zu stärken
oder auch wiederherzustellen.
Öffentlich geförderte Beschäftigung ist dabei ein
notwendiges Instrument. Um die Wirksamkeit der öffentlich geförderten
Beschäftigung zu erhöhen, bedarf es jedoch auch einer längerfristigen und die
individuellen Problemlagen berücksichtigenden Integrationsbegleitung.
Diese komplexe Herangehensweise wird von uns seit Ende des
vorherigen Jahres im Programm ?Familien stärken ? Perspektiven eröffnen?
erprobt. Im Fokus des Programms stehen insbesondere junge arbeitslose Alleinerziehende
und Arbeitslose aus jungen Familien. Sie werden unterstützt und begleitet, um
die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehenden Hemmnisse zu bewältigen und sich
über eine öffentlich geförderte Beschäftigung neue berufliche Chancen zu
eröffnen. Dabei wird die öffentlich geförderte Beschäftigung in
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Sowohl
die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgeber werden während der
Beschäftigungsphase durch sogenannte Familienintegrationscoaches begleitet.
Ziel ist einerseits, Stabilität und Ausdauer der zuvor
Arbeitslosen in der Erwerbsarbeit zu stärken und Rückfälle in vorherige
Verhaltensweisen und Problemmuster zu vermeiden. Andererseits geht es darum,
Arbeitgeber dabei zu unterstützen, die Potenziale auch von eher
arbeitsmarktfernen Personen zu erkennen und für das Unternehmen zu erschließen.
Wir sehen in diesem komplexen Ansatz der Arbeitsförderung einen tragfähigen
Weg, zusätzlich Potenzial erschließen zu können.
Ich halte also öffentlich geförderte Beschäftigung,
insbesondere auch mit entsprechenden Begleitmaßnahmen, grundsätzlich für ein
geeignetes Instrument, Langzeitarbeitslosigkeit auch in Sachsen-Anhalt zu
verringern und soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe durch
Beschäftigung zu fördern. Allerdings bedarf es für einen wirkungsvollen Einsatz
verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch die Sicherung der
Finanzierung. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei, dass wir Regelungen
brauchen, die uns erlauben, Mittel der Grundsicherung ? also einer passiven
Leistung ? die wir durch Finanzierung öffentlich geförderter
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze einsparen, in einem bestimmten
Umfang wieder zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze einzusetzen. Auch müssen
wir über qualitative Anforderungen reden.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg
und Rheinland-Pfalz haben mit ihrem Entschließungsantrag ?Öffentlich geförderte
Beschäftigung neu gestalten? eben diese Rahmenbedingungen und qualitative
Anforderungen formuliert und in den Bundesrat eingebracht.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE weicht nur in
wenigen Punkten von den Inhalten des eben genannten Antrags ab. Dies betrifft
insbesondere die Forderung nach einer voll sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung. Damit werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Damit wird erreicht, dass bei erneuter Arbeitslosigkeit die Unterstützung nicht
mehr steuerfinanziert erfolgt, sondern über das reguläre System der
Arbeitslosenversicherung. Auch will die Fraktion DIE LINKE Regelungen zur
Zusätzlichkeit der Angebote, die andere Arbeit auch im sozialen Bereich nicht
be- oder verhindert. Gerade dieser Punkt impliziert jedoch die Gefahr der
Schaffung arbeitsmarktferner Beschäftigungsverhältnisse. Aus diesem Grunde
sollte bei der Bezuschussung der Lohnkosten grundsätzlich auf das Prinzip des
Minderleistungsausgleichs abgestellt werden, der allen Arbeitgebern gewährt
werden kann, die Arbeitslose mit entsprechend geminderter Leistungsfähigkeit beschäftigen.
Unter dieser Bedingung wäre dann ein gleichberechtigter Zugang von allen
Arbeitgebern zu öffentlich geförderter Beschäftigung eröffnet.
Unterm Strich muss festgehalten werden: Der
Entschließungsantrag der Länder zur Ausgestaltung der öffentlich geförderten
Beschäftigung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Und auch auf Seiten der
Bundesregierung gibt es bislang in dieser Richtung keine Bewegung. Insofern
sehe ich für eine erfolgreiche Durchsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene
trotz der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit kaum eine Chance.
Ich freue mich daher sehr über den Alternativantrag der
Regierungsfraktionen, der den Fokus nicht allein auf eine erneute Behandlung
des Themas auf Bundesebene richtet, sondern auch unsere derzeitigen Bemühungen
auf Landesebene in den Blick nimmt und diese unterstützt. Wir sind selbst sehr
gespannt, welche Erfolge wir mit unserem Ansatz im Programm ?Familien stärken?
erreichen können und ich bin sehr gerne bereit darüber auch detailliert im
Ausschuss zu berichten.
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