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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Neues Qualitätssiegel für Betreutes Wohnen / Ministerin Kuppe und Minister Heyer: Praktizierter Verbraucherschutz

23.11.2000, Magdeburg – 130

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 130/00

 

Magdeburg, den 23. November 2000

 

 

Neues Qualitätssiegel für Betreutes Wohnen / Ministerin Kuppe und Minister Heyer: Praktizierter Verbraucherschutz

Magdeburg. ältere und behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt bekommen künftig bei der Suche nach betreuten Wohnangeboten eindeutige Orientierungshilfen an die Hand. Die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, Dr. Gerlinde Kuppe, und der Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, Dr. Jürgen Heyer (beide SPD), präsentierten am Mittwoch in Magdeburg das neue Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen". Vergeben wird das Siegel von einer unabhängigen Jury unter Leitung des Landtagspräsidenten Wolfgang Schaefer.

Ministerin Kuppe und Minister Heyer nannten das Siegel "praktizierten Verbraucherschutz". Das Zertifikat werde zu mehr Qualität und Transparenz im Bereich "Betreutes Wohnen" führen sowie den älteren und Behinderten helfen, das für sie richtige Angebot auf dem Markt zu finden.

Das Qualitätssiegel wird an Anbieter von betreuten Wohnanlagen vergeben, die sich zuvor erfolgreich einer freiwilligen Kontrolle gestellt haben. Dazu wurden landeseinheitliche Kriterien aufgestellt. Sie umfassen bauliche Mindeststandards wie die Barrierefreiheit ebenso wie Anforderungen an ein spezielles Dienstleistungs- und Servicepaket des Vermieters.

Sozialministerin Kuppe sagte: "Alter oder Behinderung müssen nicht automatisch dazu führen, auf die eigenen vier Wände zu verzichten und in ein Heim zu ziehen. Vielmehr geht es darum, die Wohnung und das Wohnumfeld möglichst so zu gestalten, dass über das Wohnen hinaus Betreuung und Pflege möglich werden. Es geht um Rahmenbedingungen, die den älteren oder behinderten Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes und damit zufriedenes Leben im gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen."

Bauminister Heyer sagte: "Etwa 12.500 Wohnungen konnten seit 1991 für die Belange von behinderten und älteren Menschen angepasst werden. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von 420 Millionen Mark bereitgestellt." Angesichts des hohen Wohnungsleerstandes appellierte der Minister an Kommunen und Wohnungsbauunternehmen, bestehende Wohnungen alten- und behindertengerecht auszubauen und mit Betreuungsleistungen zu kombinieren. Darauf werde sich die Landesförderung auch in Zukunft konzentrieren. Besonders attraktiv seien Wohnungsangebote, die durch gezielten Einsatz von Energiespartechniken und erneuerbaren Energien den Mietern langfristig vertretbare Nebenkosten sichern, sagte der Minister.

Das Qualitätssiegel geht auf eine Initiative des Landtages zurück. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Begriff "Betreutes Wohnen" gesetzlich nicht geschützt ist. Die auf dem Markt befindlichen Angebote sind sehr vielfältig und von unterschiedlicher Qualität.

Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist von den Anbietern auch selbst zu finanzieren. Eine Prüfgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale, der Architektenkammer und der Landesentwicklungsgesellschaft SALEG, begutachten die Angebote. In der Folge vergibt dann eine unabhängige Jury das Siegel. Mit der Begleitung und Durchführung des Qualitätssiegels wird die SALEG beauftragt.

 

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