Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zahl der
Schwangerschaftskonfliktberatungen gesunken / Land sichert ohne Kürzung
plurales Beratungsnetz mit 3, 4 Millionen Euro
17.12.2008, Magdeburg – 174
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
174/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 174/08
Magdeburg, den 17. Dezember 2008
Zahl der
Schwangerschaftskonfliktberatungen gesunken / Land sichert ohne Kürzung
plurales Beratungsnetz mit 3, 4 Millionen Euro
Die Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen in Sachsen-Anhalt ist
den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gesunken. Ließen sich im Jahr 2.000
rund 7.560 Frauen beraten, waren es 2007 etwa 6.500. Das entspricht einem
Rückgang um 14 Prozent. Die Gesamtbevölkerungszahl in Sachsen-Anhalt ist in
diesem Zeitraum ebenso gesunken.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist von 2000 auf 2007 um 18
Prozent auf 4389 Abbrüche gesunken. Das bedeutet, dass sich Frauen zu 67
Prozent nach dem Beratungsgespräch zu
einem Abbruch entschieden haben.
Die Förderung der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen blieb ungeachtet der Beratungsentwicklungen
konstant. Auch im Jahr 2009 werden wie bisher 45 Beratungsstellen gefördert.
Dafür stehen wie auch 2008 gut 3,4 Millionen Euro im Landesetat bereit.
Sachsen-Anhalt verfügt über ein Beratungsnetz mit einem höheren
Personalschlüssel als vom Bundesgesetzgeber vorgeschrieben. Vorgesehen ist ein Schlüssel
von einer Beratungskraft auf 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Derzeit liegt
der Schlüssel in Sachsen-Anhalt bei etwa eins zu 37.000. Bei möglichen
Modifizierungen wird das Land auf ein weiterhin wohnortnahes und plurales
Angebot verschiedener Träger achten. Jede Frau soll eine Beratungsstelle in
ihrer Nähe aufsuchen können. Daher wird Sachsen-Anhalt neben dem
Bevölkerungsschlüssel auch die infrastrukturellen Gegebenheiten bei der Planung
für das Beratungsangebot berücksichtigen.
Beratungsstellen der katholischen Kirche, die zwar eine psychosoziale
Konfliktberatung leisten, aber den für einen Abbruch nötigen Beratungsschein
nicht ausstellen, werden auch künftig mit mindestens einer Beratungsstelle gefördert.
Details dazu wird das Land mit den Trägern bei der Aufstellung des
Sicherstellungsplanes beraten.
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