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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ferienjobs - so wird das Taschengeld richtig aufgebessert

27.06.2013, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Ferienzeit bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler auch ?Jobben?

gehen, um die Ferienkasse zu füllen. Doch für viele Jugendliche ist nicht nur

das selbstverdiente Geld wichtig, sondern sie wollen schon einmal ins künftige

Berufsleben hineinschnuppern. Es werden so erste Erfahrungen gesammelt, die bei

der späteren Berufswahl wichtig sein können. Jedoch sollten sowohl die

Jugendlichen selbst, als auch die Arbeitgeber wissen, was bei einem Ferienjob

nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz alles zu beachten ist.

 

 

 

Deshalb hier die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick:

 

 

 

·        

Schülerinnen und Schüler können während der Ferien eine

Beschäftigung aufnehmen, sobald sie 15

Jahre alt sind.

 

·        

Bis zum Abschluss der Vollzeitschulpflicht

(in Sachsen-Anhalt 9 Jahre) dürfen sie insgesamt max. 4 Wochen im Jahr, 40

Stunden in der Woche und 8 Stunden am Tag arbeiten. Nach Erfüllung der

Vollzeitschulpflicht ist die Ferienarbeit nicht mehr gesetzlich auf vier Wochen

im Jahr begrenzt.

 

·        

Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche.

Schülerinnen und Schüler dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends beschäftigt werden. Die Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen

ist grundsätzlich verboten.

 

·        

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.

 

·        

Untersagt ist auch die Arbeit am Fliessband, wo sich die Bezahlung

nach der geleisteten Arbeitsmenge bzw. Stückzahl richtet (Akkordarbeit).

 

·        

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen

so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor

gesundheitlichen Gefahren geschützt sind.

 

·        

Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die Unfall-

und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur

Abwendung dieser Gefahren unterweisen.

 

·   

Jeder Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die

Schülerinnen und Schüler während des Ferienjobs über den Arbeitgeber

versichert.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Ferienjobs sind im

Internet auf den Arbeitsschutzseiten des Landesamtes für

Verbraucherschutz zu finden.

 

 

 

 

 

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