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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zur Umsetzung des neuen
Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten

07.01.2008, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

003/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

 

 

Magdeburg, den 7. Januar 2008

 

 

 

Zur Umsetzung des neuen

Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten

 

 

 

 

 

Zur Umsetzung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes

erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums:

 

¿Seit dem 1. Januar, 0.00 Uhr, gilt für Gaststätten

ein allgemeines Rauchverbot. Dieses ist auch umzusetzen. Die Aufforderung der

DEHOGA an die Gastwirte vom Wochenende, das Gesetz entsprechend einzuhalten,

wird positiv zur Kenntnis genommen.

 

Eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot kann in

den Lokalen allein dann zugelassen werden, wenn der Gastwirt einen wirksam

abgegrenzten Raum als Raucherraum ausweisen kann.

 

Wirksam abgegrenzt heißt, ein Zimmer, durch welches

auch Nichtraucher etwa auf dem Weg zum Ein- und Ausgang oder zur Toilette

müssen, kann nicht Raucherraum werden. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hat

sehr bewusst nicht Quadratmetergrößen zur Abgrenzung von Nichtraucher- und

Raucherbereichen herangezogen, sondern vielmehr mit der Formulierung ¿wirksam¿

inhaltlich Kriterien für die Beschaffenheit des Raumes definiert. Denn nicht

über die Größe, sondern vielmehr über die Beschaffenheit des Raumes lässt sich

ein wirksamer Schutz vor Zigarettenqualm gewährleisten.

 

Damit haben die Gastwirte in Sachsen-Anhalt aber

auch anders als in anderen Ländern weitestgehend Gestaltungsspielraum bei der

Beantwortung der Frage nach der Größe des Raucherraumes.

 

Wir gehen davon aus, dass die Gastwirte diese

Freiheit sehr verantwortungsbewusst im Interesse des Nichtraucherschutzes

umsetzen. Es ist nicht Intention des Gesetzes, dass Nichtraucher in so genannte

Hinterzimmer abgeschoben werden.

 

Sollten Nichtraucher und Nichtraucherinnen in

Gaststätten nicht genügend, angemessen und würdevoll Platz finden, während ein

Raucherbereich opulent ausgestattet ist, sollten sie dies gegenüber dem Wirt

deutlich zur Sprache bringen.

 

Laut neuem Gesetz gilt erstes der

Nichtraucherschutz seit 1. Januar in den Gaststätten, erst zweitens und nur in

Ausnahmen ist die Abgrenzung von Raucherzimmern erlaubt. Dort, wo Gastwirte das

Nichtraucherschutzgesetz nicht entsprechend umsetzen, können sich die Gäste

auch an das Ministerium wenden. Wir werden dann die Gastwirte beraten.¿

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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