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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Beauftragter Maerevoet:
Schluss mit der Diskriminierung eines behinderten Kindes in der Stadt Oberharz am Brocken!

24.02.2017, Magdeburg – 301

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Der

Landesbehindertenbeauftragte Adrian Maerevoet fordert den Bürgermeister der

Stadt Oberharz am Brocken, Frank Damsch, auf, die Diskriminierung eines Kindes

wegen seiner Behinderung zu beenden. Er sagte: ?In der Kita steht ein Platz zur

Verfügung und der Bürgermeister verhindert die Aufnahme des Kindes seit

mindestens einem Jahr. Damit diskriminiert er ein Kind wegen seiner

Behinderung. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland. Deshalb erwarte ich vom Landkreis, kommunalaufsichtlich tätig zu

werden. Auch der Gemeinderat muss sich des Falles annehmen, damit es endlich zu

einer Klärung kommt.?

 

In

der Stadt Oberharz am Brocken versuchen seit langer Zeit Eltern, ihr

behindertes Kind in der Kita in Tanne unterzubringen. Obwohl dort ein Platz

frei ist und die Kitaleitung dies unterstützen würde, sperrt sich der

Bürgermeister mit immer neuen Begründungen gegen die Aufnahme. Maerevoet: ?Obwohl

er zugibt, bestehende Anforderungen nicht zu kennen, macht er extreme

Personalforderungen auf und begründet dies mit dem Kindeswohl. Dabei ist es

ganz sicher nicht zum Wohle eines Kindes, aus der Kita wegen einer Behinderung

seit langer Zeit ausgeschlossen zu werden.?

 

Hier

räche sich, dass das Thema Inklusion vor Ort über Jahre ganz offensichtlich

nicht genügend vorangebracht worden sei. Inklusion werde nicht gelebt, obwohl

dies für jede Kita gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

Maerevoet

sagte, Bemühungen, eine Lösung zu finden, seien jetzt erneut zunichte gemacht

worden.

 

Am

Montag habe es ein Treffen in Halberstadt gegeben bei dem die Verpflichtungen

des Bürgermeisters als Träger der Kita in Tanne aufgezeigt worden seien. Dabei hat

das Land deutlich erklärt, für den tatsächlichen Bedarf des Kindes aufzukommen.

 

Doch

auch diese verbindliche Zusage reiche dem Bürgermeister nicht, wie er nun

schriftlich mitgeteilt habe. Maerevoet: ?Geplant war zeitnah über eine zeitlich

befristete Probeaufnahme im Beisein der Eltern den tatsächlichen Bedarf

festzustellen. Das sollte dem Bürgermeister seine Ängste nehmen. Dies hat er

unterlaufen, indem er neue Forderungen aufgemacht hat.?

 

Er

sehe auch den Gemeinderat am Zug, sagte Maerevoet: ?Diskriminierendes Verhalten

darf nicht folgenlos bleiben.?

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