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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeitsmarktprogramm für
behinderte Menschen wird umgesetzt

06.04.2010, Magdeburg – 15

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

015/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 015/10

 

 

 

Magdeburg, den 6. April 2010

 

 

 

Arbeitsmarktprogramm für

behinderte Menschen wird umgesetzt

 

 

 

Das

Programm zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen auf dem

Arbeitsmarkt wird umgesetzt. Die ersten acht Vereinbarungen zwischen dem

Sozialministerium und den Trägern der Grundsicherung wurden geschlossen.

Geplant ist, mit allen 21 Trägern der Grundsicherung eine derartige

Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Das Sozialministerium investiert dafür

bis Ende 2012 acht Millionen Euro.

 

Sozialminister

Norbert Bischoff unterzeichnete am Dienstag in Halberstadt Verwaltungsvereinbarungen

mit den drei Trägern der Grundsicherung für den gesamten Landkreis Harz. Es

handelt sich um ein Gesamtbudget von rund 1,4 Millionen Euro. Bischoff sagte: ¿Das

Programm soll die Chancen von Menschen mit Behinderungen,

die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen,

erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für

Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet Teilhabe am

gesellschaftlichen Leben.¿

 

Die

erste Vereinbarung wurde im Herbst vergangenen Jahres mit der ARGE SGB II

Wittenberg geschlossen. Es folgten Vereinbarungen in den Landkreisen

Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Saalekreis. Weitere Abschlüsse befinden

sich in Abstimmung.

 

Laut der Vereinbarung

erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt

haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt

einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung

von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von

Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den

allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen

ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden,

langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.

 

Eingliederungszuschüsse

des Trägers der Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land

aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent

des Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30

Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich

um zehn Prozent abgesenkt.

 

Nach Ablauf der ersten

drei Jahre ist je nach Zielgruppe für maximal weitere drei Jahre eine Förderung

allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des

Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist spätestens einen Tag vor der Einstellung

zu stellen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen

Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.

 

Das besondere

Engagement von Unternehmen für Menschen mit Behinderung wird in diesem Jahr mit

dem Preis ¿Pro Engagement¿ ausgezeichnet. Neben privaten und öffentlichen

Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten können sich auch kleinere Firmen bis

23. April bewerben. Es winken Prämien in drei Kategorien von je 20.000 Euro. Die

Wettbewerbskriterien und Bewerbungsunterlagen sind unter www.pro-engagement.Sachsen-Anhalt.de

veröffentlicht.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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