Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeitsminister Bischoff: Sehe
die Kürzungen des Bundes bei der Arbeitsmarktförderung mit Sorge

06.10.2011, Magdeburg – 73

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 073/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 073/11

 

 

 

Magdeburg, den 6. Oktober 2011

 

 

 

Arbeitsminister Bischoff: Sehe

die Kürzungen des Bundes bei der Arbeitsmarktförderung mit Sorge

 

 

 

Rede des Ministers im Landtag am 6. Oktober 2011 in der Aktuellen

Debatte / TOP 2: Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und die Folgen für

Sachsen-Anhalt / Antrag der der Fraktion SPD / Drucksache 6/454

 

 

 

Vor einer Woche wurden die

Arbeitsmarktzahlen für den Monat September veröffentlicht. Diese zeigen aus

meiner Sicht zwei wesentliche Trends:

 

Erstens: Die Situation auf dem

Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt ist insgesamt besser als sie jemals in den zurückliegenden

20 Jahren war. Die Arbeitslosigkeit sinkt weiter deutlich (im Bereich des SGB

III um fast 15% gegenüber Vorjahr). Die beruflichen Chancen von qualifizierten

Fachkräften werden immer besser.

 

Zweitens: Es gibt aber nach wie

vor eine hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II (knapp

100.000). An diesen Menschen ist die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt

bisher leider größtenteils vorbeigegangen. Deren Zahl konnte gegenüber dem

Vorjahr nur leicht um rund 4% reduziert werden. Dieses Problem löst sich auch

bei anhaltend positiver Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht von

selbst.

 

Dies bedeutet für mich, dass

wir auch in Zukunft arbeitsmarktpolitische Instrumente brauchen werden, mit

denen wir die Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und Beschäftigung

sinnvoll unterstützen können. Dies ist nicht nur eine sozial- und

gesellschaftspolitische Verpflichtung. Dies ist nach meiner Überzeugung vor

allem auch eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Vor dem Hindergrund

zunehmenden Fachkräftebedarfs bei schrumpfender Bevölkerung können wir es uns

nicht erlauben, auf dieses Potenzial an Arbeitskräften zu verzichten.

 

Vor diesem Hintergrund sehe ich

die aktuelle arbeitsmarktpolitische Strategie der Bundesregierung mit Sorge. Die

Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens im SGB III und SGB II

hat nach meinem Eindruck vorrangig das Ziel, die von der Bundesregierung

geplanten Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik möglich zu

machen. Das kann nicht unwidersprochen bleiben. Wir haben uns mit der Mehrheit

der anderen Länder dafür eingesetzt, hier das Schlimmste zu verhindern und für

zentrale Instrumente der Arbeitsmarktpolitik bessere Regelungen zu erreichen.

 

Ich möchte nur ein Beispiel

nennen: Wir haben uns im Bundesratsverfahren dafür stark gemacht, dass

Maßnahmen zur befristeten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen nicht durch

überzogene Anforderungen an Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität und durch

ungünstige Finanzierungskonditionen praktisch unmöglich gemacht werden. Diese

Maßnahmen können nach unserer Überzeugung bei richtiger Ausgestaltung

wesentlich zur Aktivierung, Stabilisierung und Arbeitsmarktintegration von

arbeitsmarktfernen Personen im SGB II-Bezug beitragen.

 

Aufgrund des

überdurchschnittlich hohen Anteils von SGB-II-Leistungsbeziehern in

Sachsen-Anhalt hat das Land großes Interesse am Erhalt praktisch umsetzbarer

Förderkonditionen in diesem Bereich. Leider konnten wir uns an diesem Punkt

nicht durchsetzen. Die  meisten konstruktiven

Vorschläge der Länder wie zum Erhalt des Existenzgründerzuschusses, zur

dauerhaften Absicherung des Instruments der Einstiegsqualifizierung oder zum

zielgenaueren Einsatz von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auch für

Langzeitarbeitslose hat der Bund letztlich vom Tisch gewischt.

 

Ich habe daher im Ausschuss für

Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates einen Antrag zur Anrufung des

Vermittlungsausschusses unterstützt. Das Ziel ist dabei eine grundlegende

Überarbeitung des Gesetzentwurfes zur Instrumentenreform im SGB III. Da das

Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, müssen wir uns realistisch auf

erhebliche Verschlechterungen und finanzielle Kürzungen im Bereich der

Arbeitsmarktpolitik des Bundes einstellen, die deutliche Auswirkungen auch auf

Sachsen-Anhalt haben werden.

 

Allein im Bereich des SGB III -

also bei den Arbeitsagenturen - sollen bundesweit in den nächsten vier Jahren

rund acht Milliarden Euro  - also zwei

Milliarden Euro pro Jahr - gespart werden. Dies bedeutet, dass die

Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt im SGB III-Bereich ab 2012 pro Jahr gut 60 Millionen

Euro weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung haben werden. Das

entspricht einer Mittelkürzung von knapp 20% gegenüber 2011 und sogar von rund 30%

gegenüber 2010.

 

Noch gravierender sind die

Kürzungen, die von der Bundesregierung im Bereich des SGB II  - also bei den Jobcentern der Gemeinsamen

Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger - bereits vorgenommen

wurden oder noch erfolgen sollen. Schon im Jahr 2011 müssen die Jobcenter mit

erheblich weniger Geld für SGB-II¿Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

auskommen als in den Vorjahren. Diese also ohnehin schon knappen Mittel sollen

im nächsten Jahr weiter drastisch abgesenkt werden. Nach dem Entwurf des

Bundeshaushalts werden die Eingliederungsmittel für den SGB-II-Bereich im Jahr

2012 bundesweit noch einmal um etwa 20% niedriger liegen als 2011 und sogar um 40%

niedriger als im Jahr 2010. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass im Jahr

2012 bundesweit rund 2,6 Milliarden Euro weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik

im Bereich des SGB II eingesetzt werden können als noch im Jahr 2010.

 

Nach Berechnungen und Prognosen

des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, das die

finanzielle Ausstattung der Jobcenter seit Jahren analysiert, werden die

Jobcenter in den neuen Ländern sogar überdurchschnittlich von den Kürzungen

betroffen sein. Nach diesen Prognosen wird das Eingliederungsbudget der

Jobcenter in Sachsen-Anhalt von rund 393 Millionen Euro im Jahr 2010 auf rund

217 Millionen Euro im Jahr 2012 sinken. Das entspricht einem Rückgang von 45%

im Landesdurchschnitt. In einigen Landkreisen wird der Rückgang sogar noch

deutlich höher ausfallen. Die größten Kürzungen mit fast 55% sind nach diesen

Berechnungen für den Altmarkkreis Salzwedel zu erwarten.

 

Wir werden diese Kürzungen

nicht annähernd durch Aktivitäten oder Programme des Landes ausgleichen können.

Aber wir sind bestrebt, durch eine gute Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen

und vor allem auch den kommunalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik das

bestmögliche Ergebnis auch unter den schlechten Rahmenbedingungen zu erreichen.

 

Wir wollen die aktive

Arbeitsmarktpolitik im Bereich des SGB II gemeinsam mit den zugelassenen

kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit so gestalten, dass die

arbeitsmarktpolitische Wirkung in diesem Bereich in Bezug auf Integration in

den Arbeitsmarkt und Beendigung der Hilfebedürftigkeit verbessert wird. Ganz

konkret sind wir derzeit dabei, für die letzte Phase der

ESF-Strukturfondsperiode unter dem Namen ¿Regionale Beschäftigungsinitiative¿

noch ein ergänzendes Landesprogramm zur befristeten Beschäftigung und

Arbeitsmarktintegration von schwer vermittelbaren SGB-II-Beziehern

vorzubereiten. Dieses Programm soll in enger Kooperation mit den kommunalen

Trägern entwickelt und in den Jahren 2012 bis 2014 umgesetzt werden.

Zielgruppen dieses Programms sollen insbesondere Alleinerziehende und Familien

mit mehreren arbeitslosen Erwachsenen sein. Auch mit diesem Angebot wollen wir

der Kürzungspolitik der Bundesregierung ein positives Signal entgegensetzen.

 

Ich danke Ihnen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Arbeit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de