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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Weniger Bürokratie für mehr
Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement
zugunsten der Tafeln auf

13.04.2005, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

046/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 046/05

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2005

 

 

 

Weniger Bürokratie für mehr

Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement

zugunsten der Tafeln auf

 

Magdeburg. Lebensmittelspenden für

gemeinnützige Organisationen sind ab sofort wieder einfacher möglich. Darauf

wies am Mittwoch Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley hin. Möglich wird

dies mit einem Beschluss, den am Dienstag die Länderarbeitsgemeinschaft für

gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mainz gefasst hat.

 

Sozialminister

Kley, der in Sachsen-Anhalt auch für den Verbraucherschutz zuständig ist,

begrüßte diese Entscheidung: ¿Damit besteht sowohl für die Tafeln als auch die

lebensmittelspendenden Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit.¿

 

Der

Minister würdigte die Arbeit der 17 Tafeln in Sachsen-Anhalt und dankte ihnen

für ihr Engagement. Kley ermunterte die Lebensmittel-Hersteller sowie den Groß-

und Einzelhandel, ihre Spendenfreudigkeit fortzusetzen und nach Möglichkeit

noch zu verstärken: ¿Es ist dringend notwendig, weiterhin Lebensmittel zur

Verfügung zu stellen. Die Tafeln sind für viele Menschen eine wichtige

Anlaufstelle. Eine Vernichtung von qualitativ vollwertigen Lebensmitteln

verbietet sich schon aus ethischen Gründen.¿

 

Zum

Hintergrund:

 

Die in der

Länderarbeitsgemeinschaft für gesundheitlichen Verbraucherschutz

zusammengeschlossenen Vertreter der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen

Länderministerien verständigten sich jetzt darauf, gemeinnützigen

Organisationen ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren hinsichtlich der

Rückverfolgbarkeit von Warenströmen im Lebensmittelhandel zu gestatten.

 

Artikel 18 der

EU-Lebensmittelverordnung (VO EG 178/2002) fordert seit Anfang 2005, die

Rückverfolgbarkeit von Warenströmen des Lebensmittelhandels durch eine

entsprechende Dokumentation aller Handelsbeteiligten sicherzustellen. Diese rechtliche Fixierung der

Rückverfolgbarkeit von an Verbraucher abgegebene Lebensmittel ist ein

zeitgemäßes Erfordernis des Verbraucherschutzes. Es gilt prinzipiell in

gleichem Maße auch für gemeinnützige Organisationen wie etwa die Tafeln, die

gespendete Lebensmittel zur Versorgung bedürftiger Personen abgeben. Denn auch

die Kunden der Tafeln haben ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Aufgrund

der gesetzlich geforderten Dokumentation und der geänderten Rechtslage gab es seit

Jahresbeginn einige Unsicherheiten. Diese sind nun durch die Anerkennung eines

vereinfachten Verfahrens zur Dokumentation ausgeräumt.

 

In

Sachsen-Anhalt gibt es 17 Tafeln, die etwa 15.000 bedürftige Personen mit

Lebensmitteln versorgen.

 

 

 

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