Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Weniger Bürokratie für mehr
Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement
zugunsten der Tafeln auf
13.04.2005, Magdeburg – 46
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
046/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 046/05
Magdeburg, den 13. April 2005
Weniger Bürokratie für mehr
Lebensmittelspenden / Sozialminister Kley ruft zu gemeinnützigem Engagement
zugunsten der Tafeln auf
Magdeburg. Lebensmittelspenden für
gemeinnützige Organisationen sind ab sofort wieder einfacher möglich. Darauf
wies am Mittwoch Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley hin. Möglich wird
dies mit einem Beschluss, den am Dienstag die Länderarbeitsgemeinschaft für
gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mainz gefasst hat.
Sozialminister
Kley, der in Sachsen-Anhalt auch für den Verbraucherschutz zuständig ist,
begrüßte diese Entscheidung: ¿Damit besteht sowohl für die Tafeln als auch die
lebensmittelspendenden Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit.¿
Der
Minister würdigte die Arbeit der 17 Tafeln in Sachsen-Anhalt und dankte ihnen
für ihr Engagement. Kley ermunterte die Lebensmittel-Hersteller sowie den Groß-
und Einzelhandel, ihre Spendenfreudigkeit fortzusetzen und nach Möglichkeit
noch zu verstärken: ¿Es ist dringend notwendig, weiterhin Lebensmittel zur
Verfügung zu stellen. Die Tafeln sind für viele Menschen eine wichtige
Anlaufstelle. Eine Vernichtung von qualitativ vollwertigen Lebensmitteln
verbietet sich schon aus ethischen Gründen.¿
Zum
Hintergrund:
Die in der
Länderarbeitsgemeinschaft für gesundheitlichen Verbraucherschutz
zusammengeschlossenen Vertreter der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen
Länderministerien verständigten sich jetzt darauf, gemeinnützigen
Organisationen ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren hinsichtlich der
Rückverfolgbarkeit von Warenströmen im Lebensmittelhandel zu gestatten.
Artikel 18 der
EU-Lebensmittelverordnung (VO EG 178/2002) fordert seit Anfang 2005, die
Rückverfolgbarkeit von Warenströmen des Lebensmittelhandels durch eine
entsprechende Dokumentation aller Handelsbeteiligten sicherzustellen. Diese rechtliche Fixierung der
Rückverfolgbarkeit von an Verbraucher abgegebene Lebensmittel ist ein
zeitgemäßes Erfordernis des Verbraucherschutzes. Es gilt prinzipiell in
gleichem Maße auch für gemeinnützige Organisationen wie etwa die Tafeln, die
gespendete Lebensmittel zur Versorgung bedürftiger Personen abgeben. Denn auch
die Kunden der Tafeln haben ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Aufgrund
der gesetzlich geforderten Dokumentation und der geänderten Rechtslage gab es seit
Jahresbeginn einige Unsicherheiten. Diese sind nun durch die Anerkennung eines
vereinfachten Verfahrens zur Dokumentation ausgeräumt.
In
Sachsen-Anhalt gibt es 17 Tafeln, die etwa 15.000 bedürftige Personen mit
Lebensmitteln versorgen.
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