Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ein weiterer Schritt zu einer erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
05.04.2019, Magdeburg – 300
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
? Mit der heute durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen
Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts
sowie des hiermit einhergehenden
Entschließungsantrages der
Koalitionspartner ist ein weiterer
großer Schritt hin zu einem barrierefreien und
inklusiven Sachsen-Anhalt gemacht worden. Damit wird eine langjährige
Forderung des Landesbehindertenbeirates erfüllt?, so Adrian Maerevoet,
Landesbehindertenbeauftragter von Sachsen-Anhalt.
Aufgrund der beschlossenen Änderung können erstmals auf kommunaler Ebene
Menschen mit Behinderungen, die umfassend betreut werden, aktiv an der Kommunalwahl
teilnehmen und somit die Ausrichtung des
politischen Handelns auf kommunaler
Ebene mitbestimmen. In Sachsen-Anhalt sind hiervon etwa 2500 Menschen positiv
betroffen.
Mit dieser Gesetzesänderung stärkt der Landtag von Sachsen-Anhalt deutlich
das Ansehen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Landesbeauftragte begrüßt weiterhin, dass
die Landesregierung nunmehr aufgefordert
ist, entsprechende barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen zu schaffen,
Wahlinformationen in einfacher Sprache zu fertigen und eine entsprechende
Gesetzesänderung der Landeswahlordnung bis Ende des Jahres herbeizuführen.
Insbesondere von den nun erforderlichen Wahlinformationen in einfacher Sprache werden
nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch ältere und
kranke Menschen profitieren.
?Wir werden die Realisierung der Inhalte des
Entschließungsauftrages aufmerksam
begleiten? sagt Adrian Maerevoet und erkennt darüber hinaus lobend an, dass unser
Landtag und die Landesregierung zeitnah und konstruktiv die Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses realisiert haben, während der
Bundesgesetzgeber sich Zeit lässt. ?Wenn sogar das Bundesverfassungsgericht
feststellt, dass Menschen wegen ihrer Behinderung durch den
Wahlrechtsausschluss benachteiligt werden, dann muss man handeln und das wurde
hier sofort gemacht!? sagt Adrian Maerevoet weiter.
Der Landesbeauftragte hofft deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht
in seiner mündlichen Verhandlung am 15.04.2019 die Umsetzung des
Wahlrechtsausschlusses zu Fall bringt, damit die betroffene Klientel am 26. Mai
auch an den Wahlen zum europäischen Parlament teilnehmen kann. Es sei niemandem
zu vermitteln, dass die Betroffenen nun bei den Kommunalwahlen wählen dürfen, aber
von den Europawahlen ausgeschlossen seien.
Im Hinblick auf weitere,
notwendige Inklusionsverbesserungen sei ferner
auf die Düsseldorfer Erklärung der Landesbehindertenbeauftragten vom
20./21.03.2019 hingewiesen, die im Rahmen der 57. Konferenz der
Behindertenbeauftragten der Länder mit dem Titel ?Gesundheitliche Versorgung
von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!?
verabschiedet wurde.
Mit der Düsseldorfer Erklärung wird dazu aufgerufen, die oftmals noch bestehenden
Ungleichbehandlungen von Menschen mit und ohne Behinderungen hinsichtlich der
gesundheitlichen Versorgung aufzuheben bzw. zu verbessern. Insbesondere werden
in diesem Zusammenhang auch die Belange
von Menschen mit Behinderungen, die einen
Migrationshintergrund besitzen, mit
in den Fokus genommen. Die Erklärung soll dazu beitragen, dass es
zukünftig auch hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit
Behinderungen, egal welcher Herkunft,
keine Ungleichbehandlungen mehr geben wird. Den Wortlaut der Erklärung
finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de.
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