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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Erweiterte Teststrategie und Masken für alle Pflegeeinrichtungen

07.05.2020, Magdeburg – 150

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Zum Schutz vor einer

Corona-Infektionswelle setzt Sachsen-Anhalt auf mehr Tests, die Lieferung

zusätzlicher Masken in alle Pflegeheime und an alle Ambulanten Pflegedienste

und auf fachliche Hinweise für Seniorenheime, die sich in diesen Tagen darauf

vorbereiten, dass ab Montag Besuche von Angehörigen eingeschränkt wieder

möglich sind. Eine Stunde lang kann dann ein Angehöriger kommen. ?Wenn im

öffentlichen Leben Beschränkungen zurück genommen werden, muss das mit guten

Schutz-Strategien einhergehen?, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. 

 

Sachsen-Anhalt

wolle die Corona-Tests ausweiten, um vulnerable Bevölkerungsgruppen zu

schützen, Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen, sagte

Grimm-Benne. Dabei sollen insbesondere Seniorinnen und Senioren und Kinder in

den Blick genommen werden. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit im Landesamt

für Verbraucherschutz abgestimmt. ?Ziel ist zu verhindern, dass Infektionsherde

entstehen, die zu einer starken zweiten Welle der Krankheit im Land führen

könnten?, sagte die Ministerin. Genügend Testkapazitäten stünden zur Verfügung. 

 

In

diesem Zusammenhang soll auch das Monitoring im Rahmen der sogenannten

Virologischen Surveillance, der Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten

mit akuten Atemwegserkrankungen, erweitert werden. Der Surveillance-Bericht

gibt in Sachsen-Anhalt einen regelmäßigen aktuellen Überblick über die

epidemiologische Situation akuter Atemwegserkrankungen (ARE) unter Kindern in

vorschulischen Kindergemeinschaftseinrichtungen und über die

Influenza-Aktivität in Sachsen-Anhalt. Hier werden Proben werden jetzt Proben

auch auf Corona-Viren  untersucht. 

 

Künftig

ist im Rahmen der Teststrategie ergänzend eine repräsentative wöchentliche

Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen auf Corona-Viren geplant,

wie auch eine Ausweitung auf Schuleingangsuntersuchungen und

Vorsorge-Untersuchungen von Kindern. 

 

Grimm-Benne

appellierte nochmals, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dies gelte im

täglichen Miteinander, insbesondere aber auch für Beschäftigte und

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie für alle, die in

Gemeinschaftsunterkünften lebten. So empfiehlt das Konzeptpapier, das

medizinisches und pflegerisches Personal beim Kontakt mit Patientinnen und Patienten

generell einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Bei engem Kontakt solle auch der

Patient einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder, wenn dies nicht toleriert wird,

das Personal eine FFP2/3-Maske ohne Ventil tragen. 

 

In

Gemeinschaftseinrichtungen wird für alle, die in Bewegung sind (z. B. in der

Pause, auf Fluren etc.) ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Grimm-Benne:

?Ansonsten gelten die Abstandsregeln mindestens 1,5 m und regelmäßiges Lüften.? 

 

Ab

heute werden über die Landkreise an alle mehr als 1.200 ambulanten und stationären

Pflegeeinrichtungen Masken verteilt. Die ambulanten Einrichtungen erhalten

jeweils 600 FFP 2 Masken und 2.000 OP-Masken. Bei den stationären Einrichtungen

richtet die Menge nach der Größe der Einrichtungen. ?Damit können die

Pflegeheime auch Masken an Besucherinnen und Besucher ausgeben?, so

Grimm-Benne. 

 

In

den 633 Einrichtungen der Stationären Pflege leben mehr als 28.000

Pflegebedürftige, die von mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

versorgt werden. In der Ambulanten Pflege versorgen mehr als 12.000

Beschäftigte von 613 Diensten mehr als 30.000 Personen (Pflegestatistik 2017). 

 

Hintergrund: 

 

Folgende

Personengruppen sollen zukünftig auf Empfehlung des Ministeriums für Arbeit,

Soziales und Integration Sachsen-Anhalt getestet werden: 

 

1)   Alle Personen mit einer akuten

respiratorischen Erkrankung sollen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Insbesondere

sollen getestet werden

 

·       

COVID-19-Kontakt

bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

 

·       

Auslandsreisen

bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

 

·       

in

Zusammenhang mit einer Häufung in Pflegeeinrichtung, Krankenhaus oder

Gemeinschaftseinrichtung

 

·       

Bewohner

und Mitarbeiter in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder

Gemeinschaftseinrichtung

 

·       

Zugehörigkeit

zur Risikogruppe

 

·       

Mitarbeiter

in systemrelevantem Bereich

 

·       

Wohnort

in Kreisen mit hoher akuter Inzidenz

 

Risikopersonen

sollten auch bei unspezifischen Symptomen, z. B. einer Verschlechterung des

Allgemeinzustands oder gastrointestinalen Symptomen getestet werden. Dies gilt

vor allem für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. 

 

2)    Screening und anlassbezogene Untersuchungen

asymptomatischer Personen:

 

·       

Ausweitung

der Virologischen Surveillance am LAV auf eine repräsentative wöchentliche

Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen

 

·       

Ausweitung

der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf Schuleingangsuntersuchungen

 

·       

Ausweitung

der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf U-Untersuchungen in den bereits

teilnehmenden und ggf. weiteren Sentinelpraxen (Kinderarztpraxen)

 

·       

stichprobenartige

wöchentliche Untersuchungen von Mitarbeitern in Krankenhäusern sowie

stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die

 

- COVID-19-Patienten betreuen- in besonders

gefährdeten Bereichen in Kliniken (z. B. ITS, Hämato-Onkologie, Geriatrie)

tätig sind- in Kreisen mit

hoher akuter Inzidenz- in Kreisen, in

denen die Virologische Surveillance erhöhte Positivenanteile findet

 

·       

Neu-

und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sollten 14 Tage in Einzelquarantäne

untergebracht werden und an Tag 10-12 freigetestet werden (PCR). Das Personal hat

während der Quarantäne bei Kontakt entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen

(insbesondere Mund-Nasen-Schutz für Personal und Bewohner oder FFP2/3-Maske

ohne Ventil für Personal).

 

·       

Mitarbeiter

und Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen

(Begrenzung auf betroffene Stationen möglich) mit Kontakt zu COVID-19-Fall oder

bei COVID-19-Ausbruch (1-mal wöchentlich bis 14 Tage nach Identifizierung des

letzten Falls unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen, wie PSA,

Verlegungs- und Aufnahmestopp, Besucherstopp und unter Beachtung der

RKI-Empfehlungen).

 

·       

Asymtomatisch

bleibende COVID-19-Kontaktpersonen (Kat. I) in der Bevölkerung sollten nach

Möglichkeit am Ende der Quarantäne (Tag 10-12) freigetestet werden (v.a. vor

Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, vor Kontakt mit vulnerablen Personen). 

 

Zusätzlich

ist v.a. Mitarbeitern in systemrelevanten Bereichen und Mitarbeitern und

Bewohnern von Gemeinschaftseinrichtungen eine freiwillige serologische Testung

anzubieten. 

 

Die

weiteren Maßnahmen der Teststrategie berücksichtigen die Risikogruppen und

können gut umgesetzt werden, kein ungezieltes Screening sondern ein Screening

in Abhängigkeit von den Inzidenzen (Erkrankungen pro 100000 der Bevölkerung

gewählt wurde) oder den Ergebnissen der virologischen Surveillance gewählt

wird.Ergänzt

wird die Teststrategie durch das Angebot an Antikörpertestungen, insbesondere

für Gemeinschaftseinrichtungen.

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