Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Erweiterte Teststrategie und Masken für alle Pflegeeinrichtungen
07.05.2020, Magdeburg – 150
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Zum Schutz vor einer
Corona-Infektionswelle setzt Sachsen-Anhalt auf mehr Tests, die Lieferung
zusätzlicher Masken in alle Pflegeheime und an alle Ambulanten Pflegedienste
und auf fachliche Hinweise für Seniorenheime, die sich in diesen Tagen darauf
vorbereiten, dass ab Montag Besuche von Angehörigen eingeschränkt wieder
möglich sind. Eine Stunde lang kann dann ein Angehöriger kommen. ?Wenn im
öffentlichen Leben Beschränkungen zurück genommen werden, muss das mit guten
Schutz-Strategien einhergehen?, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Sachsen-Anhalt
wolle die Corona-Tests ausweiten, um vulnerable Bevölkerungsgruppen zu
schützen, Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen, sagte
Grimm-Benne. Dabei sollen insbesondere Seniorinnen und Senioren und Kinder in
den Blick genommen werden. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit im Landesamt
für Verbraucherschutz abgestimmt. ?Ziel ist zu verhindern, dass Infektionsherde
entstehen, die zu einer starken zweiten Welle der Krankheit im Land führen
könnten?, sagte die Ministerin. Genügend Testkapazitäten stünden zur Verfügung.
In
diesem Zusammenhang soll auch das Monitoring im Rahmen der sogenannten
Virologischen Surveillance, der Untersuchung von Atemwegsproben von Patienten
mit akuten Atemwegserkrankungen, erweitert werden. Der Surveillance-Bericht
gibt in Sachsen-Anhalt einen regelmäßigen aktuellen Überblick über die
epidemiologische Situation akuter Atemwegserkrankungen (ARE) unter Kindern in
vorschulischen Kindergemeinschaftseinrichtungen und über die
Influenza-Aktivität in Sachsen-Anhalt. Hier werden Proben werden jetzt Proben
auch auf Corona-Viren untersucht.
Künftig
ist im Rahmen der Teststrategie ergänzend eine repräsentative wöchentliche
Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen auf Corona-Viren geplant,
wie auch eine Ausweitung auf Schuleingangsuntersuchungen und
Vorsorge-Untersuchungen von Kindern.
Grimm-Benne
appellierte nochmals, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dies gelte im
täglichen Miteinander, insbesondere aber auch für Beschäftigte und
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie für alle, die in
Gemeinschaftsunterkünften lebten. So empfiehlt das Konzeptpapier, das
medizinisches und pflegerisches Personal beim Kontakt mit Patientinnen und Patienten
generell einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Bei engem Kontakt solle auch der
Patient einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder, wenn dies nicht toleriert wird,
das Personal eine FFP2/3-Maske ohne Ventil tragen.
In
Gemeinschaftseinrichtungen wird für alle, die in Bewegung sind (z. B. in der
Pause, auf Fluren etc.) ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Grimm-Benne:
?Ansonsten gelten die Abstandsregeln mindestens 1,5 m und regelmäßiges Lüften.?
Ab
heute werden über die Landkreise an alle mehr als 1.200 ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen Masken verteilt. Die ambulanten Einrichtungen erhalten
jeweils 600 FFP 2 Masken und 2.000 OP-Masken. Bei den stationären Einrichtungen
richtet die Menge nach der Größe der Einrichtungen. ?Damit können die
Pflegeheime auch Masken an Besucherinnen und Besucher ausgeben?, so
Grimm-Benne.
In
den 633 Einrichtungen der Stationären Pflege leben mehr als 28.000
Pflegebedürftige, die von mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
versorgt werden. In der Ambulanten Pflege versorgen mehr als 12.000
Beschäftigte von 613 Diensten mehr als 30.000 Personen (Pflegestatistik 2017).
Hintergrund:
Folgende
Personengruppen sollen zukünftig auf Empfehlung des Ministeriums für Arbeit,
Soziales und Integration Sachsen-Anhalt getestet werden:
1) Alle Personen mit einer akuten
respiratorischen Erkrankung sollen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Insbesondere
sollen getestet werden
·
COVID-19-Kontakt
bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
·
Auslandsreisen
bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
·
in
Zusammenhang mit einer Häufung in Pflegeeinrichtung, Krankenhaus oder
Gemeinschaftseinrichtung
·
Bewohner
und Mitarbeiter in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder
Gemeinschaftseinrichtung
·
Zugehörigkeit
zur Risikogruppe
·
Mitarbeiter
in systemrelevantem Bereich
·
Wohnort
in Kreisen mit hoher akuter Inzidenz
Risikopersonen
sollten auch bei unspezifischen Symptomen, z. B. einer Verschlechterung des
Allgemeinzustands oder gastrointestinalen Symptomen getestet werden. Dies gilt
vor allem für Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
2) Screening und anlassbezogene Untersuchungen
asymptomatischer Personen:
·
Ausweitung
der Virologischen Surveillance am LAV auf eine repräsentative wöchentliche
Stichprobenuntersuchung von Bewohnern in Pflegeheimen
·
Ausweitung
der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf Schuleingangsuntersuchungen
·
Ausweitung
der Virologischen ARE-Surveillance am LAV auf U-Untersuchungen in den bereits
teilnehmenden und ggf. weiteren Sentinelpraxen (Kinderarztpraxen)
·
stichprobenartige
wöchentliche Untersuchungen von Mitarbeitern in Krankenhäusern sowie
stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die
- COVID-19-Patienten betreuen- in besonders
gefährdeten Bereichen in Kliniken (z. B. ITS, Hämato-Onkologie, Geriatrie)
tätig sind- in Kreisen mit
hoher akuter Inzidenz- in Kreisen, in
denen die Virologische Surveillance erhöhte Positivenanteile findet
·
Neu-
und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sollten 14 Tage in Einzelquarantäne
untergebracht werden und an Tag 10-12 freigetestet werden (PCR). Das Personal hat
während der Quarantäne bei Kontakt entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen
(insbesondere Mund-Nasen-Schutz für Personal und Bewohner oder FFP2/3-Maske
ohne Ventil für Personal).
·
Mitarbeiter
und Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen
(Begrenzung auf betroffene Stationen möglich) mit Kontakt zu COVID-19-Fall oder
bei COVID-19-Ausbruch (1-mal wöchentlich bis 14 Tage nach Identifizierung des
letzten Falls unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen, wie PSA,
Verlegungs- und Aufnahmestopp, Besucherstopp und unter Beachtung der
RKI-Empfehlungen).
·
Asymtomatisch
bleibende COVID-19-Kontaktpersonen (Kat. I) in der Bevölkerung sollten nach
Möglichkeit am Ende der Quarantäne (Tag 10-12) freigetestet werden (v.a. vor
Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, vor Kontakt mit vulnerablen Personen).
Zusätzlich
ist v.a. Mitarbeitern in systemrelevanten Bereichen und Mitarbeitern und
Bewohnern von Gemeinschaftseinrichtungen eine freiwillige serologische Testung
anzubieten.
Die
weiteren Maßnahmen der Teststrategie berücksichtigen die Risikogruppen und
können gut umgesetzt werden, kein ungezieltes Screening sondern ein Screening
in Abhängigkeit von den Inzidenzen (Erkrankungen pro 100000 der Bevölkerung
gewählt wurde) oder den Ergebnissen der virologischen Surveillance gewählt
wird.Ergänzt
wird die Teststrategie durch das Angebot an Antikörpertestungen, insbesondere
für Gemeinschaftseinrichtungen.
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