Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kinderbetreuung wird wegen
besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber
nicht Ursache für Kostensteigerung
02.03.2009, Magdeburg – 27
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
027/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 027/09
Magdeburg, den 2. März 2009
Kinderbetreuung wird wegen
besserer Nachfrage teurer - Ministeriums-Rechenfehler ist ärgerlich, ist aber
nicht Ursache für Kostensteigerung
Zur
Erklärung des Landkreistages Sachsen-Anhalt ¿Mehrausgaben für Kinderbetreuung ¿
Wer gleicht den ¿Rechenfehler¿ für die Landkreise aus?¿ von heute zu den Kosten
für die Kinderbetreuung 2009 erklärt der Sprecher des Sozialministeriums:
¿Alleiniger
Grund für die Mehrkosten in der Kinderbetreuung 2009 sind die gestiegene Zahl der zu betreuenden Kinder,
ein erhöhter Betreuungsumfang sowie gestiegene Personalkosten in den Kitas.
Daher wird das Land rund 16 Millionen Euro mehr aufwenden müssen als derzeit im
Haushaltsplan mit 141,9 Millionen Euro veranschlagt.
Bei
der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushaltes 2008/2009 im Frühjahr / Sommer
2007 hatte niemand derart hellseherische Fähigkeiten, dass er hätte punktgenau
vorhersagen können, dass es im kommunalen Tarifgefüge wirklich eine Ost-West-Angleichung
geben würde, oder dass es gerade im Hort-Bereich einen solchen Nachfrage-Boom geben
würde. Offenbar wissen Eltern von Schulkindern das Hort-Angebot einer Betreuung
am Nachmittag zu schätzen. Hier leiten sich auch Schlussfolgerungen für die
bildungspolitische Diskussion ab.
Der
Versuch des Landkreistages, einen Rechenfehler im Sozialministerium als Ursache
für die Kostensteigerung zu kommunizieren, ist kläglich. Ja, es gab einen
Rechenfehler im Ministerium. nach dem eine gewisse Anzahl von Hortkindern bei
der Kostenkalkulation nicht berücksichtigt wurde. Dieser Fehler ist ärgerlich. Hätte
es diesen Fehler, den das Ministerium offen eingeräumt hat, jedoch nicht
gegeben, wäre die einzige Konsequenz daraus gewesen, dass das Land und auch der
Landkreistag im Januar und nicht im
Februar die realen und damit höheren Kosten erfahren hätten. Die realen Kosten
selbst sind durch den Rechenfehler weder gestiegen noch gesunken.¿
Hintergrund:
Jedes Kind bis zur Versetzung
in den 7. Schuljahrgang hat in Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung.
Die Kosten werden seit
Erstverabschiedung eines Gesetzes zur Kinderbetreuung für Sachsen-Anhalt Anfang
der 90er Jahre gemeinsam von Land und Kommunen sowie durch Elternbeträge
aufgebracht. Laut aktuellem Kinderförderungsgesetz wird die Höhe der
Mitfinanzierung durch das Land jährlich per Verordnung neu festgelegt. Die
Landkreise steuern einen Beitrag in Höhe von 53 Prozent der Landeszuweisung
bei.
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