Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Nach Pfingsten können alle Kinder wieder Krippe, Kita und Hort besuchen
18.05.2020, Magdeburg – 160
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Ab 2. Juni können in
Sachsen-Anhalt wieder alle Kinder Krippe, Kita und Hort besuchen. Das sieht der
Kita-Fahrplan des sachsen-anhaltischen Sozialministeriums vor, den Ministerin
Petra Grimm-Benne heute vorgestellt hat. ?Wir gehen einen großen Schritt der
Öffnung und damit auch einen großen Schritt Richtung Normalität?, sagte Grimm-Benne.
?Aufgrund der geringen Anzahl Corona-Infizierter in Sachsen-Anhalt ist das bei
Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten möglich. Darüber bin ich sehr
froh.? Die derzeit festgelegte maximale Gruppengröße von zwölf Kindern im
Rahmen der bisherigen Notbetreuung ist bereits am 15. Mai aufgehoben worden, um die Umstellung
vorzubereiten und bestehende Wartelisten auf Notbetreuungs-Plätze noch vor
Pfingsten aufzulösen. ?Wir hatten nicht ein Ausbruchsgeschehen in
Kindertageseinrichtungen. Darum können wir das wagen.?
Das
Kabinett werde voraussichtlich kommende Woche über die entsprechende Änderung
der Corona-Eindämmungsverordnung beschließen, sagte Grimm-Benne. Die
Vorbereitungen in den Kindertageseinrichtungen könnten aber bereits davor anlaufen.
Im
März waren die Kitas geschlossen worden, um einer Ausbreitung des Corona-Virus
entgegen zu wirken. Der Anspruch auf Notbetreuung wurde seitdem mehrfach
ausgeweitet. Aktuell werden 29,11 Prozent der eigentlich angemeldeten Kinder in
Kindertageseinrichtungen betreut. Grimm-Benne: ?Das heißt: Fast drei Viertel
der Eltern betreuen aktuell ihre Kindern individuell und müssen sich in nicht
wenigen Fällen tagtäglich neu organisieren.? Die vergangenen Wochen hätten die
Familien in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen gestellt.
Das
sei eine enorme berufliche und letztlich auch psychische Belastung für Eltern,
zumal bisher eine zeitliche Perspektive gefehlt habe. Für die Kinder sei die
Kita-Schließung ein gravierender Einschnitt gewesen. Grimm-Benne: ?Bisher ist
die Situation dank des außerordentlichen Engagements aller Beteiligten,
insbesondere auch der Träger und Jugendämter, gut gemeistert worden. Dafür
gebührt allen Beteiligten mein Lob.?
Das
Konzept zeigt auf, wie es ab Pfingsten weiter geht. Der eingeschränkte
Regelbetrieb, der jetzt aufgenommen wird, wird von Hygiene- und
Abstandskonzepten begleitet. Grimm-Benne: ?Gesundheitsschutz bleibt oberstes
Gebot.? Deshalb komme auf Einrichtungen und Eltern eine große Verantwortung zu,
die Gesundheits- und Hygieneregeln konsequent zu beachten. ?Eine Handreichung
dazu ist in Vorbereitung. Sie geht den Kitas in Kürze zu?, so die Ministerin.
Die
Kindereinrichtungen sollen wieder in ihren alten Gruppen arbeiten, womit die
Kinder in einer vertrauten Betreuungssituation mit gewohnten Spielkameraden die
Kita-Zeit verbringen und von ihnen bekannten Fachkräften betreut werden. Auch
Kitas, die eigentlich mit offenen und teiloffenen Konzepten arbeiten, sollen
möglichst feste Gruppen bilden. Ausnahmen können die Jugendämter auf Antrag
zulassen.
Die
festen Gruppen sind zentrales Element des Konzepts; außerdem soll möglichst
viel Zeit an der frischen Luft im Freien verbracht werden. Gruppen sollen sich
möglichst nicht begegnen. Sammelgruppen zu Beginn und Ende der täglichen
Öffnung sind nur ausnahmsweise zulässig. Soweit es aufgrund von personellen
Situationen und Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und
Öffnungszeiten kommen sollte, sind diese mit dem Jugendamt abzustimmen.
Aufgrund
der vorherrschenden Übertragungswege von Corona-Viren entstünden Risiken bei
den typischen Kontakten von Kindern untereinander, sagte Grimm-Benne. Zumal
sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Kita-Alter nicht durchhalten
lasse. Dennoch halte sie es nach Beratung mit Expertinnen und Experten und der
Auswertung von Studien für verantwortbar, die Kitas wieder Richtung
Regelbetrieb zu führen, allerdings weiterhin unter Anwendung der Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Dies
gelte mit Blick auf die Kinder und mit Blick auf die Fachkräfte gleichermaßen.
Der
Gesundheitsschutz des Personals liege dabei in der Verantwortung und
Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sagte Grimm-Benne. Auch deshalb seien Träger
und Jugendämter in die Vorbereitungen zum Konzept mit einbezogen worden.
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