Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Landesamt präsentiert Bericht zur Lebensmittelsicherheit

06.12.2012, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

v:* {behavior:url(#default#VML);}

o:* {behavior:url(#default#VML);}

w:* {behavior:url(#default#VML);}

.shape {behavior:url(#default#VML);}

 

 

 

Im Interesse des Verbraucherschutzes wurden 2011 im Rahmen

der amtlichen Lebensmittelüberwachung

in Sachsen-Anhalt 12.646 Proben Lebensmittel,

Bedarfsgegenstände und Kosmetika auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und rechtmäßige

Beschaffenheit geprüft. Etwa jede zehnte der im Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesamtes für

Verbraucherschutz LAV analysierten 11.561 Lebensmittelproben

sowie gut jede sechste der 1.085 Bedarfsgegenstände- und Kosmetik-Proben wurden

beanstandet. Das geht aus dem LAV-Jahresbericht 2011 über Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit hervor, der am Donnerstag in

Halle vom Präsidenten des Landesamtes, Dr. Bernhard Räbel, vorgestellt wurde. Neben

hygienischen Auffälligkeiten und inakzeptablen Bezeichnungsmängeln wurden Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetikartikel

auch beanstandet, weil unter anderem die Zusammensetzung nicht den Vorschriften

entsprach.

 

 

 

Verbraucherschutzminister Norbert Bischoff erklärt: ?Der

Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt hat einen hohen Stellenwert. Ziel ist es,

dass allein gesundheitlich unbedenkliche sowie sichere und in der Rezeptur

einwandfreie Lebensmittel und

Bedarfsgegenstände angeboten werden. Wir sagen Stopp den gesundheitlichen Gefahren,

zeigen aber auch all jenen die rote Karte, die den Verbraucher und die

Verbraucherin bewusst irre führen und täuschen wollen.? Die Zahl der

Beanstandungen schreckt den Minister nach eigenen Worten nicht. Sie sei

vielmehr ein Beleg für einen effektiven risikoorientierten Verbraucherschutz in

Sachsen-Anhalt. Bischoff  erklärt: ?Würden

wir nichts Auffälliges finden, müsste ich mir Sorgen machen.? Der Minister dankt

den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Lebensmittelkontrolle

vor Ort verantwortlich zeichnen, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im

Landesamt für Verbraucherschutz, die in den Laboratorien die Untersuchungen

durchführen und die sachverständige Beurteilung vornehmen. Bischoff erklärt:

?Mit seiner Kompetenz, seinem Sachverstand und Engagement ist das LAV eine

wichtige Säule für einen wirksamen Verbraucherschutz im Land.?

 

 

 

Der Fachbereich Lebensmittelsicherheit des LAV untersucht und

beurteilt amtlich entnommene Lebensmittel-,

Bedarfsgegenstände- und Kosmetikproben. Er ist zudem an bundes- und europaweit durchgeführten

Überwachungs- und Monitoringprogrammen beteiligt. Das Jahr 2011 stellte die Lebensmitteluntersuchung vor einige Herausforderungen.

Zu Jahresbeginn gab es Dioxinfunde in Futtermitteln und tierischen Lebensmitteln. Beispielhaft zu nennen ist auch die

EHEC-Erkrankungswelle von Mai-Juni, die mutmaßlich durch Lebensmittel

ausgelöst wurde.

 

 

 

Der vollständige Jahresbericht ?Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2011? ist im Internet auf den

Seiten www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

im Menübereich Publikationen veröffentlicht.

 

 

 

Zu einzelnen

Untersuchungsergebnissen:

 

 

 

Feine Backwaren

 

Feine Backwaren gehören zu den leichtverderblichen Lebensmitteln. Das Risiko, Menschen durch

mikrobiologisch belastete oder gar verdorbene Erzeugnisse zu schädigen ist bei

leichtverderblichen Lebensmitteln deutlich

höher einzuschätzen als bei länger haltbaren Produkten wie etwa Kaffe, Tee oder

Zucker. Im Jahr 2011 wurden 412 Proben von feinen Backwaren genauer unter die

Lupe genommen. Insbesondere wurde auf Verderbsindikatoren wie Hefen und

Schimmelpilze, aber auch auf pathogene Keime wie Viren, Salmonellen, E.coli

oder Staph.aureus untersucht. Jede zehnte Probe musste beanstandet werden. Auch

bei der rechtskonformen Verwendung und Kenntlichmachung von Zusatzstoffen gab

es Mängel. Zwar ist die Verwendung von Farb- und Konservierungsstoffen sowie

Süßstoffen im Rahmen des Zusatzstoffrechts erlaubt, diese müssen aber für die

Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend kenntlich gemacht werden. Dem war

nicht immer so. Beispielsweise fehlte bei mit gelbem und rotem Farbstoff

versetzten Backwaren oftmals der vorgeschriebene Hinweis ?Kann die Aktivität

und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen?. Auch wurden nicht selten

kakaohaltige Fettglasuren statt Schokolade verwendet, ohne dies ordentlich zu

vermerken. Insgesamt genügten 19 Prozent der untersuchten Feinbackwaren nicht

den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

 

 

 

Bedarfsgegenstände

 

Verpackungsmittel für Lebensmittel

zählen zu den Bedarfsgegenständen. Ungeeignete Verpackungen führen immer wieder

zur Beeinträchtigung von Lebensmitteln.

Ein Detailthema der Kontrolltätigkeit in 2011 waren Kunststoffbeutel, die an

Obst- und Gemüseständen gratis zur Verpackung der Waren ausliegen. Beutel aus 15

Verkaufseinrichtungen wurden genauer untersucht. Letztlich erfüllten allein zwei

Proben alle Kriterien. Bei 13 Produkten fehlten Kennzeichnung und

Konformitätserklärungen, aus denen eindeutig die Unbedenklichkeit hervorgeht.

Damit gelten sie nicht als speziell für Lebensmittel

hergestellt. Eingeschätzt werden kann jedoch auch, dass zwölf dieser Beutel

analytisch keine qualitativen Mängel aufwiesen und damit trotz fehlender

Kennzeichnung keinerlei Gefahr für Menschen darstellten. Eine Probe mit

bräunlich rot eingefärbten Kunststoffbeuteln fiel hingegen gänzlich durch. Hier

wurden Schwermetallspuren festgestellt.

 

 

 

Nahrungsergänzungsmittel

 

Nimmt der Mensch über seine übliche Ernährung nicht genügend

Vitamine oder Mineralstoffe auf, so können Nahrungsergänzungsmittel helfen dieses

Defizit auszugleichen. Umfasste die Produktgruppe in ihren Anfängen vor

Jahrzehnten vor allem Multivitamintabletten für obst- und gemüsearme

Jahreszeiten oder Calcium- und Magnesiumpräparate für ältere Menschen oder

Sporttreibende, so findet sich heute eine schier unüberschaubare Vielfalt von

Nahrungsergänzungsmitteln unterschiedlicher Form und Zusammensetzung für

mannigfaltige Zwecke im Handel. Etwa ein Viertel der Deutschen ? 19 Prozent der

Männer und 30 Prozent der Frauen - nimmt regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel zu

sich. Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob und welche

Nahrungsergänzungsmittel für welche Verbrauchergruppe notwendig und nützlich

oder überflüssig und möglicherweise sogar gesundheitsschädlich sind. Fakt ist,

dass Nahrungsergänzungsmittel seit Jahren Spitzenreiter bei den

Beanstandungsquoten der amtlichen Lebensmittelüberwachung

sind. Auch die Ergebnisse für 2011 belegen dies. Von 110 untersuchten Proben

waren gut 38 Prozent zu beanstanden. In vielen Fällen stimmten deklarierte und tatsächlich

in den Proben enthaltene Mengen an Vitaminen oder Spurenelementen nicht überein.

In zwei Mineralstoffpräparaten waren beispielsweise die zulässigen Höchstgehalte

an den Schwermetallen Blei und Cadmium überschritten. Zugleich wurden diverse

Werbeaussagen als nicht wissenschaftlich gesichert beanstandet. Ein Schwerpunkt

2011 lag im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Verbraucherzentrale

Sachsen-Anhalt in der Untersuchung und Beurteilung von

Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internethandel. Beispielsweise mussten von zehn

bewerteten Produkten drei als nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft werden,

weil sie den in Europa in Arzneimitteln wegen erheblicher Nebenwirkungen nicht

mehr zugelassenen Appetitzügler Sibutramin oder Vitamin D bzw. Coffein in

pharmakologisch wirksamen Dosierungen enthielten.

 

 

 

Normal

0

21

 

 

false

false

false

 

 

 

 

 

 

 

MicrosoftInternetExplorer4

 

 

 

 

 

 

st1:*{behavior:url(#ieooui) }

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de